Ausgabe 
4.3.1927
 
Einzelbild herunterladen

Amtsverkündigungsbtatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Tlr. 16 Erscheint Dienstag und Freitag. 4. MäsZ Hut durch die Post zu beziehen. 192Z

JuhaltS-Aebrrstcht: Wertzuwachssteuer. Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft der Gemarkung Beuern. Maul- undIKlauenseuchr in Alten-Buseck. Feldbereinigungen in Londorf und Stangenrod. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Detr.: Wertzuwachssteuer.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Gemeindevertretungen der Gemeinden 2llbach, Bellersheim, Bersrod, Birklar, Climbach, Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt, Garbenteich, Kesselbach, Lang-Göns, Langsdorf, Lauter, Mainzlar, Ober-Hörgern, Odenhausen, Oppenrod, Rödgen, Rüddingshausen, Ruttershausen, Steinbach, Stockhausen, Weickartshain und Winnerod den Erlast von Ortssatzungen über die Erhebung einer W e r t z u w a chs st e u e r in ihren Gemeinden beschlossen haben. Die Ortssatzung der Gemeinde Dorf-Gill ist durch Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 29. Dezember 1926 zu Rr. M. d. 2. 46 279, diejenigen dex übrigen Gemeinden sind durch Verfügung vom 26. v. Mts. zu Rr. M. d. 2. 7452 genehmigt worden und treten mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft; sie gelten so­mit in allen Fällen, in denen der Abschluss der Deräusterunigs- geschäfte am Tage dieser Veröffentlichung und später erfolgen.

Die genehmigten Ortssatzungen liegen in der Zeit vom 8. bis einschl. 14. d. Mts. während der Dienststunden auf dem Amts­zimmer der Bürgermeister zu jedermanns Einsicht offen.

G i e h e n, den 3. März 1927.

Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast zur Ent­wässerung in der Flur 5 der Gemarkung Beuern, Kreis Gießen. Der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft hat durch ^Verfügung vom 12. Februar 1927 zu Nr. M. A. W. L. 439 dem Statut der oben­genannten Wassergenossenschast die Genehmigung erteilt. Gemäß Ar­tikel 39 des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Ge­wässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom, 31. Sep­tember 1899 wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit' dem An­fügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit seiner Ver­kündigung in Kraft tritt:

1. Name der Genossenschaft: Wassergenossenschaft Flur 5;

2. Sitz derselben: Beuern;

3. Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung der Flur 5 der Ge­markung- Beuern;

4. die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen wer­den unter der Bezeichnung:Wassergenossenschast Flur 5 zu Beuern" in ortsüblicher Weise in Beuern als Sitz der Genossen­schaft veröffentlicht.

Gießen, den 1. März 1927.

Kreisamt Gießen. I.V.: Koehler.

Einladung

zur ersten Generalversammlung der öffentlichen Wassergenossenschast Flur 5 zu Beuern.

Unter Bezugnahme auf Art. 79 des Gesetzes die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betr. vom 30. Juli 1887, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899, laden wir die Genossen der öffentlichen Wassergenossenschast Flur 5 zu Beuern auf Mittwoch, den 30. März l. I., vormittags 10i Uhr, zur ersten Generalversammlung nach

Beuern in das von der Bürgermeisterei Beuern zu bestimmende Lokal ein.

Tagesordnung:

1. Wahl des Genossenschaftsoorstehers;

2. Wahl von vier Beisitzern und zwei Stellvertretern;

3. Wahl von zwei Sachverständigen und zwei Stellvertretern für das Schiedsgericht.

Bekannkmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Alten-Buseck ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekannt­machung vom 24. Februar 1927, A. V. Bl. Nr. 15 vom 1. März 1927, angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben und Alten-Buseck für freies Gebiet erklärt.

Gießen, den 3. März 1927.

_______________Kreisamt Gießen. I. B.: Koehler._______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Londorf; hier: die Schlußrechnung. .

In der Zeit oom 2. bis einschließlich 9. März 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Londorf

die Schlußrechnung nebst den Urkunden der Feldbereinigungskass« Londorf

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszcit daselbst, schriftlich und mit Gründen versehen, «in- zureichen.

Friedberg, den 23. Februar 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Stangenrod; hier: Hauptgeldausgleichungsver­zeichnis.

In der Zeit vom 5. März 1927 bis einschließlich 12. März 1927 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Stangenrod .

das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.

Rcklamationstermin hiergegen findet daselbst Montag, den 14. Mär; 1927, vormittags 81 bis 9Z Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausge­schlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen ver­sehen, einzureichen.

Lauterbach, den 1. März 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

_________________________Ohly._________________________

Dienstnachrichken des kreisamkes.

In S t a m m h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

In Diebach a. Haag (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Landenhausen (Kreis Lauter­bach) ist erloschen.

Heinrich Lutz aus Rieder-Bessingen wurde als Jagdaufseher für die Gemeinde Nieder-Bessingen bestellt und verpflichtet.

Dr«ck d,r Vrühl'schen UntversitätS. Buch, und Strtndruck.r.i, R Lange, Gießen.