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Gberhessen und für das Ureiraint Siehe».
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31. August
1926
Jnhalts-Acbersicht: Maul- und Klauenseuche in Giehen. — Hauptkörung 1926. — Feldbereinigung Vieder-Dejsingeir.
Verlorener Polizeiausweis. :
BctanrrLmachtlng.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Gießen (Unterer Hardthof-Uni- versitätsversuchsgut).
In Gießen (Unterer Hardthof-Universitätsversuchsgut) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt morden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gut mit feinen Weiden und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem oberen Hardthof, den Gehöften des Landwirts Valentin, dem Feldschlößchen und dem Stadtteil Gießen, rechts der Lahn.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 27. August 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Wolf.
Bekanntmachung. ,
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.
Da in dem Gehöft des Josef Stern in Gießen, Rodheimer Straße 42 die Maul- und Klauenseuche festgestellt wurde, wird, unter Abänderung unserer Bekanntmachung vom 27. August d. I., Giehen rechts der Lahn zum Sperrgebiet und Gießen links der Lahn sowie die Gemarkung Heuchelheim zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 30. August 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.
Bekanntmachung.
B e t r.: Hauptkörung 1926.
Die diesjährigen Hauptkörungen in den zum Dienstbezirk des Kreisveterinäramts Gießen gehörigen Gemeinden finden an folgenden Tagen statt: ,
1. Donnerstag, den 16. September 1926: Daubringen 94 Uhr, Mainzlar 10 Uhr, Staufenberg 11 Uhr, Ruttershausen 124 Uhr, Lollar 14 Uhr.
2. Freitag, den 17. September 1926: Steinbach 9 Uhr, Albach 10 Uhr, Annerod 12 Uhr, Oppenrod 1 Uhr, Burkhardsfelden 2 Uhr, Reiskirchen 3 Uhr.
3. Montag, den 20. September 1926: Beuern 9 Uhr, Großen-Buseck 10 Uhr, Rödgen 11 Uhr, Trohe 12 Uhr, Alten-Buseck 1 Uhr, Wieseck 24 Uhr.
4. Dienstag, den 21. September 1926: Grüningen 9 Uhr, Holzheim 10j Uhr, Dorf-Gill 114 Uhr, Garbenteich 124 Uhr, Hausen 1 Uhr.
5. Donnerstag, den 23. September 1926: Lich 9 Uhr, Birklar 104 Uhr, Mufchenheim 11 Uhr, Eberstadt 1 Uhr, Ober-Hörgern 24 Uhr.
6. Freitag, den 24. September 1926: Langsdorf 9 Uhr, Bettenhausen 10 Uhr, Obbornhofen 114 Uhr, Bellersheim 1 Uhr.
7. Dienstag, den 28. September 1926: Hungen 9 Uhr, Utphe 101 Uhr, Trais-Horloff 114 Uhr, Steinheim 1 Uhr, Rodheim 2 Uhr, Rabertshausen 3 Uhr, Langd 4 Uhr. (Inheiden fällt aus.)
8. Donnerstag, den 30. September 1926: Gießen 81 Uhr, Heuchelheim 10 Uhr, Klein-Linden 114 Uhr, Allcndorf 1 Uhr, Großen-Linden 2 Uhr.
9. Freitag, den 1. Oktober 1926: Watzenborn-Steinberg 9 Uhr, Leihgestern 11 Uhr, Lang-Göns 1 Uhr.
Die Körtermine sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Faselhalter sind rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das Eintreffen der Körkommission abzuwarten und während der Besichtigung zugegen zu sein. Dasselbe gilt fiir die Benachrichtigung der Schäfer und für die Vorführung der Schafböcke. Versäumnisse seitens des Bürgermeisters, der Halter und der Schäfer werden mit einer Ordnungsstrafe belegt.
Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin beizuwohnen. Sämtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung bereit zu halten.
Die Körkommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der Stallungen, Sprungpiätze und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zusammenhängenden Einrichtungen vornehmen.
Diejenigen Tierbesitzer, welche gelegentlich der Hauptkörung Faseltiere ankören lassen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an den Vorsitzenden der Körkommission, Veterinärrat Dr. Stein in Gießen, zu richten. Die Ankörung erfolgt kostenlos.
Gießen, den 23. August 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: W o l f.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Rieder-Bessingen, hier, Koftenausschlag.
In der Zeit vom 31. August 1926 bis einschließlich 6. September 1926 liegt aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Rieder-Bessingen
der Kommissionsbeschluß vom 6. Mai 1926 Ziffer 3 nebst dazu gefertigtem Kastenausschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Öffenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Nieder-Bes- singen, schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.
Lauterbach, den 24. August 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Der verlorengegangene Polizeiausweis des Polizeiwachtmeisters Peter Markert hat sich wieder vorgefunde».
Unsere am 17. d. M. erlassene Verlustanzeige hat deshalb hiermit ihre Erledigung gefunden.
Hessisches Polizeiamt, Giehen. 9.23.: Schmidt.
Srud der Drüblichen Äniversttäts-Ducb» und Steindruckerei. L. Lange. Giehen.


