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Be t r.< Ausführung der Fl eischbefcha u o rd n u ng.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In einer Gemeinde ist Fleisch, das auf die Freibank verwiesen war, einfach in eine andere Gemeinde verbracht morden. Dieser Fall gibt uns Veranlassung, auf § 22 Abs. 7 der Fleischbeschauordnung hinzuweisen. Wir bemerken hierzu:
Das beanstandete und der Freibank überwiesene Fleisch ist amtlich beschlagnahmt. Es darf -aus dem Raum, in dem es verwahrt -wird, nur herauskommen:
1. durch ordnungsmäßigen Verkauf auf der Freibank;
2. durch Ueberweifung auf die Freibank einer anderen Gemeinde.
Für eine solche Ueberweisung ist § 22 Abs. 7 der Fleischbeschauordnung maßgebend. Hiernach darf die Bürgermeisterei das Verbringen nur gestatten, wenn
a) die Polizeibehörde des -Bestimmungsortes damit einverstanden
-ist. Das Einverständnis muß vor Erteilung der Erlaubnis der Verbringung eingeholt werden;
b) der Besitzer die Kosten des Transportes übernimmt.
Weiterhin muß vor der Verbringung das Gewicht des zu verbringenden Fleisches amtlich -festgestellt -und eine Beschreibung der Fleischstücke aufgestellt werden.
Gewichtsangabe, Beschreibung der Fleischstücke nebst Fleisch- beschnuergebnis -muß der Polizeibehörde des Empfangsortes amtlich mitgeteilt werden. Ferner ist Kontrolle, ob die Verbringung auch tatsächlich erfolgt ist, erforderlich.
Gießen, den 29. Dezember 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche.
In Annerod ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Annerod wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf das Herrschen der Maul- und Klauenseuche -in Steinbach zum Beobachtungsgebiet erklärt. ' / .
Gießen, den 29. Dezember 1926. i
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Hungen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Hungen wird aus dem Sperrgebiet -ausgeschieden und zum Beobachtungs- gebiet erklärt.
Die Gemarkung Hof-Graß -wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 28. Dezember 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
B-etr.: Maul- und Klauenseuche.
In Oppenrod ist di« Seuche erloschen. Die Geinarkung!Oppenrod wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf -das Herrschen der Maul- und Klauenseuche in Großen-Buseck zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 29. Dezember 1926.
Kreksamt Gießen. I. V.: Dr. SB raun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Steinbach.
Da die Maul- und Klauenseuche -in Steinbach weiter um- sich gegriffen hat, wird die Gemeinde Garbenteich zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 29. Dezember 1926. i
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung
betreffend die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Racheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1927.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüs-sigkeitsmahe, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswagen bis ausschließ
lich 3000 kg) soll in der Stadt Gießen nach dem untenstehenden Ver- teilun-gsplan durchgesührt werden.
Für die Einlieferung beim Eichamt Gießen sind folgende Zeiten festgesetzt:
Vom 3. bis 8. 3atiuar 1927:
Bezirk 1: Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teufelslustgärtchen, Johannesstraße und Diezstraße.
Vom 10. bis 15. Januar 1927:
Bezirk 11: Marktplatz, Mäusburg, Lindenplatz, Kirchenplatz, Schul- straße, Schloßgasse, Kaplaneigasse, Wagengass«, Wettergasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.
Vom 17. bis 22. Januar 1927:
Bezirk III: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, MUHl- straße, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Westcmlage^Nordmllage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimer Straße, Krof- dorfer Straße, Schützenstrahe, Hardt.
Vom 2. bis 10. Februar 1927:
Bezirk IV: Bahnhofstraße, Tiestnweg, Kaplansgafse, Katharinen- gasfe, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzenstraße, Frankfurter Straße, Alicestraße, Wilhelmstraße, Liebigstraße, Leihgesterner Weg, Riegel- ps-ad, An den Bahn-Höfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmann- straße, Crednerstrahe, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarer Weg, Grabenstraße, Hinter der Westanlage.
Vom 11. bis 19. Februar 1927:
Bezirk V: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengajse, Weidengasse, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenstraße, Schifsen- berger Weg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, -Südanlage, Bismarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licher Straße, Kaiserallee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Steinweg, Roonstrahe, Gutenbergstraße.
Vom 3. bis 12. März 1927:
Bezirk VI: Walltorstraße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Landgraf-Philipp-Platz, Kanzleiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weser- straße, Dammstrahe, Ederstrahe, Schottstrahe, Marburger Straße, Wiefecker Weg, Osta-nlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen.
In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsreoision stattfinden.
Wir -machen noch darauf aufmerksam, daß die Neigungswagen am Standort der Wage geeicht werden. Diese Eichung ist besonders zu beantragen.
Auskunft erteilt das Eichamt. Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 bis 4 Uhr nachmittags. Samstags nachmittags ge- fchloffen.
Gießen, -den 21. Dezember 1926.
Polizeianit Gießen. Büchler.
Ticnstnachrichtcn ves Streisamtes.
In Petterweil -und Ockstadt (Kreis -Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Ober-Erlenbach und Ober-Florstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Reibertenrod ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Holzhausen, Blasbach, Edingen, Greifenstein und auf dem Hofgut Büblingshausen (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Faselmarktes in Butzbach; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin 31. März 1927;
Im Wege des Loseaustauschverfahrens:
Dritte Zwingerlotterie, Geldlotterie des Landesvereins „Sächsischer Heimatschutz", Dresden; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 9. und 11. April 1927;
Dritte Reihe der -Bayerischen Kinderheim-Geldlotterie; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 1. Januar 1927;
Geldlotterie des Bayerischen Turnerbundes zugunsten feiner Jugendferienheime ; Vertriebsgebiet: Hetzen, Ziehungstermin: 15. Januar 1927;
Erste und Zweite Reihe der gemeinsamen Lotterie zugunsten der im Frühjahr 1927 stattfindenden Pferdemärkte in Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Leonberg und Hall; Vertriebsgebiet: Hetzen, Ziehungstermin der Ersten Reihe: 23. März 1927, Bertriebszeit der Losbriese der Zweiten Reihe: vom 1. Januar 1927 bis 30. Juni 1927.
Druck der Br üb l ichev Uirit*rfität6-TBwb- und Steindruckerri 2t Lang«. Wieden.


