Ausgabe 
31.12.1926
 
Einzelbild herunterladen

2

Be t r.< Ausführung der Fl eischbefcha u o rd n u ng.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

In einer Gemeinde ist Fleisch, das auf die Freibank verwiesen war, einfach in eine andere Gemeinde verbracht morden. Dieser Fall gibt uns Veranlassung, auf § 22 Abs. 7 der Fleischbeschauordnung hinzuweisen. Wir bemerken hierzu:

Das beanstandete und der Freibank überwiesene Fleisch ist amtlich beschlagnahmt. Es darf -aus dem Raum, in dem es verwahrt -wird, nur herauskommen:

1. durch ordnungsmäßigen Verkauf auf der Freibank;

2. durch Ueberweifung auf die Freibank einer anderen Gemeinde.

Für eine solche Ueberweisung ist § 22 Abs. 7 der Fleischbeschau­ordnung maßgebend. Hiernach darf die Bürgermeisterei das Ver­bringen nur gestatten, wenn

a) die Polizeibehörde des -Bestimmungsortes damit einverstanden

-ist. Das Einverständnis muß vor Erteilung der Erlaubnis der Verbringung eingeholt werden;

b) der Besitzer die Kosten des Transportes übernimmt.

Weiterhin muß vor der Verbringung das Gewicht des zu ver­bringenden Fleisches amtlich -festgestellt -und eine Beschreibung der Fleischstücke aufgestellt werden.

Gewichtsangabe, Beschreibung der Fleischstücke nebst Fleisch- beschnuergebnis -muß der Polizeibehörde des Empfangsortes amtlich mitgeteilt werden. Ferner ist Kontrolle, ob die Verbringung auch tat­sächlich erfolgt ist, erforderlich.

Gießen, den 29. Dezember 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche.

In Annerod ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Anne­rod wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf das Herrschen der Maul- und Klauenseuche -in Steinbach zum Beob­achtungsgebiet erklärt. ' / .

Gießen, den 29. Dezember 1926. i

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Hungen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Hungen wird aus dem Sperrgebiet -ausgeschieden und zum Beobachtungs- gebiet erklärt.

Die Gemarkung Hof-Graß -wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 28. Dezember 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

B-etr.: Maul- und Klauenseuche.

In Oppenrod ist di« Seuche erloschen. Die Geinarkung!Oppen­rod wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf -das Herrschen der Maul- und Klauenseuche in Großen-Buseck zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 29. Dezember 1926.

Kreksamt Gießen. I. V.: Dr. SB raun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Steinbach.

Da die Maul- und Klauenseuche -in Steinbach weiter um- sich ge­griffen hat, wird die Gemeinde Garbenteich zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 29. Dezember 1926. i

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung

betreffend die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Racheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1927.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nach­eichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüs-sigkeitsmahe, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswagen bis ausschließ­

lich 3000 kg) soll in der Stadt Gießen nach dem untenstehenden Ver- teilun-gsplan durchgesührt werden.

Für die Einlieferung beim Eichamt Gießen sind folgende Zeiten festgesetzt:

Vom 3. bis 8. 3atiuar 1927:

Bezirk 1: Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teufels­lustgärtchen, Johannesstraße und Diezstraße.

Vom 10. bis 15. Januar 1927:

Bezirk 11: Marktplatz, Mäusburg, Lindenplatz, Kirchenplatz, Schul- straße, Schloßgasse, Kaplaneigasse, Wagengass«, Wettergasse, Kirch­straße, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.

Vom 17. bis 22. Januar 1927:

Bezirk III: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, MUHl- straße, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Westcmlage^Nordmllage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimer Straße, Krof- dorfer Straße, Schützenstrahe, Hardt.

Vom 2. bis 10. Februar 1927:

Bezirk IV: Bahnhofstraße, Tiestnweg, Kaplansgafse, Katharinen- gasfe, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzenstraße, Frankfurter Straße, Alicestraße, Wilhelmstraße, Liebigstraße, Leihgesterner Weg, Riegel- ps-ad, An den Bahn-Höfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmann- straße, Crednerstrahe, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarer Weg, Grabenstraße, Hinter der Westanlage.

Vom 11. bis 19. Februar 1927:

Bezirk V: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengajse, Weidengasse, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenstraße, Schifsen- berger Weg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, -Südanlage, Bismarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licher Straße, Kaiserallee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Steinweg, Roonstrahe, Gutenbergstraße.

Vom 3. bis 12. März 1927:

Bezirk VI: Walltorstraße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Linden­gasse, Brandgasse, Landgraf-Philipp-Platz, Kanzleiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weser- straße, Dammstrahe, Ederstrahe, Schottstrahe, Marburger Straße, Wiefecker Weg, Osta-nlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen.

In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsreoision stattfinden.

Wir -machen noch darauf aufmerksam, daß die Neigungswagen am Standort der Wage geeicht werden. Diese Eichung ist besonders zu beantragen.

Auskunft erteilt das Eichamt. Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr vor­mittags und 2 bis 4 Uhr nachmittags. Samstags nachmittags ge- fchloffen.

Gießen, -den 21. Dezember 1926.

Polizeianit Gießen. Büchler.

Ticnstnachrichtcn ves Streisamtes.

In Petterweil -und Ockstadt (Kreis -Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Ober-Erlenbach und Ober-Florstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Reibertenrod ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Holzhausen, Blasbach, Edingen, Greifenstein und auf dem Hofgut Büblingshausen (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Faselmarktes in Butzbach; Ver­triebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin 31. März 1927;

Im Wege des Loseaustauschverfahrens:

Dritte Zwingerlotterie, Geldlotterie des LandesvereinsSächsi­scher Heimatschutz", Dresden; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungs­termin: 9. und 11. April 1927;

Dritte Reihe der -Bayerischen Kinderheim-Geldlotterie; Vertriebs­gebiet: Hessen, Ziehungstermin: 1. Januar 1927;

Geldlotterie des Bayerischen Turnerbundes zugunsten feiner Ju­gendferienheime ; Vertriebsgebiet: Hetzen, Ziehungstermin: 15. Januar 1927;

Erste und Zweite Reihe der gemeinsamen Lotterie zugunsten der im Frühjahr 1927 stattfindenden Pferdemärkte in Stuttgart, Heil­bronn, Ludwigsburg, Leonberg und Hall; Vertriebsgebiet: Hetzen, Ziehungstermin der Ersten Reihe: 23. März 1927, Bertriebszeit der Losbriese der Zweiten Reihe: vom 1. Januar 1927 bis 30. Juni 1927.

Druck der Br üb l ichev Uirit*rfität6-TBwb- und Steindruckerri 2t Lang«. Wieden.