Ausgabe 
28.12.1926
 
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fahr für Personen ober Eigentum verbunden ist (Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und bgl.). Dagegen findet diese Borschrist keine Anwendung auf Spielwaren, die ganz geringe Mengen von Spreng­stoffen enthalten.

Zündplättchen (Amorces), sowie Knallkorken, die mehr als 7,5 Gramm Sprengmischung (Knallsalz) auf tausend Plättchen ent­halten, dürfen als Spielwaren nicht in den Verkehr gebracht werden.

Das Feilhalten von phosphorhaltigen Sprengstoffen (Radau­körper, Krawallstein, Kracher usw.) ist nach § 3, Ziffer 5b, vorge­nannter Verordnung verboten. ,

Zuwiderhandlungen werden nach § 367, Ziffer 5, des Reichsstraf­gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft be­straft, soweit nicht höhere Strafen Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren nach §9 bes Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 ver­wirkt sinb. n |

An bewohnten oder von Menschen besuchten Orten ist das Ab- brennen von Feuerwerkskörpern verboten.

Zuwiderhandlungen werden nach § 367, Ziffer 8, des Reichs­strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark ober mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.

Wenn Eltern, Vormünder ober andere Personen, deren Obhut Kinder unter 12 Jahren oder sonstige unzurechnungsfähige Personen anoertraut sind, es an der erforderlichen Einsicht haben fehlen lassen und, wenn diese Personen während der Zeit, in der sie ohne solche Aufsicht waren, die vorgenannten Bestimmungen übertreten haben, so werden nach Artikel 44 des Hess. Polizeistrafgesetzes! die zur Be­aufsichtigung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich ver­warnt, im Wiederholungsfälle mit der im Gesetz vorgesehenen Strafe belegt.

Gießen, den 17. Dezember 1926.

__________________Polizeiamt Gießen. Büchler. s_____________

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Jnstandsetzungsarbeiten an dem Bahn­gleise der Liebigstraße wird hiermit die Hälfte dieses Bahnüber­ganges (nach dem Katholischen Vereinshaus zu) bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die von uns unterm 13. November 1926 angeordnete halbseitige Sperrung des Bahnüberganges in der Frankfurter Straße wird hier­mit wieder aufgehoben, da die Jnstandsetzungsarbeiten beendet find.

Gießen, den 17. Dezember 1926.

__________________Polizeiamt Gießen. Büchler._________________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Behandlung der Zugtiere im Winter.

An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich

darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:

1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;

2. das Zaumzeug im Stall ausbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwännt wird, und

3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.

Gießen, den 17. Dezember 1926.

Postzeiamt Gießen. Büchler.

Dicustuachrichten des KreisamteS.

In I g e l h a u s e n bei Glashütten (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich seftgestellt worden.

In Geiß-Nidda (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

In Weidenhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

In Garbenheim (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich seftgestellt worden.

Die Maul- und Klauenseuche aus dem H ä u s e r h o s und bei dem Förster Nagel auf Forsthaus Preis-Erle, Gemarkung Büdingen Wald (Kreis Büdingen), ist erloschen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des im März 1927 in Gießen stattfinden­den Pferdemärktes; Bertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 31. März 1927.

Die Bertriebszeit der Losbriefe der Lotterie des Katholischen JugendwerksSt. Ludwig" e. V., Nürnberg, und des Katholischen JugendwerksSt. Josef" für die männliche Jugendpflege e. V. in München beginnt bereits am 1. Januar 1927.

Der Ziehungstermin der dem Reichsverband für Kriegspaten­schaften e. V., Berlin, bewilligten Ausspielung wird auf den 22., 23. und 24. Februar 1927 verlegt.

Der Ziehungstermin der dem VereinHaus der Jugend" e. V., Frankfurt a. M bewilligten Ausspielung wird aus den 30. und 31. Dezember d. I. verlegt.

Der Minister des Innern hat dem Vorstand der Anstalt für Epileptische, Nieder-Ramstadt, die Erlaubnis zur Sainmlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis Ende Dezember 1927 für das Gebiet des Volksstaats Hessen erteilt.

Druck bet lSrüül'schen UniverNtätt-Duch- und Steinbrndewt X Lang«. Diesen.