fahr für Personen ober Eigentum verbunden ist (Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und bgl.). Dagegen findet diese Borschrist keine Anwendung auf Spielwaren, die ganz geringe Mengen von Sprengstoffen enthalten.
Zündplättchen (Amorces), sowie Knallkorken, die mehr als 7,5 Gramm Sprengmischung (Knallsalz) auf tausend Plättchen enthalten, dürfen als Spielwaren nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das Feilhalten von phosphorhaltigen Sprengstoffen (Radaukörper, Krawallstein, Kracher usw.) ist nach § 3, Ziffer 5b, vorgenannter Verordnung verboten. ,■
Zuwiderhandlungen werden nach § 367, Ziffer 5, des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, soweit nicht höhere Strafen — Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren — nach §9 bes Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 verwirkt sinb. n |
An bewohnten oder von Menschen besuchten Orten ist das Ab- brennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach § 367, Ziffer 8, des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark ober mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
Wenn Eltern, Vormünder ober andere Personen, deren Obhut Kinder unter 12 Jahren oder sonstige unzurechnungsfähige Personen anoertraut sind, es an der erforderlichen Einsicht haben fehlen lassen und, wenn diese Personen während der Zeit, in der sie ohne solche Aufsicht waren, die vorgenannten Bestimmungen übertreten haben, so werden nach Artikel 44 des Hess. Polizeistrafgesetzes! die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit der im Gesetz vorgesehenen Strafe belegt.
Gießen, den 17. Dezember 1926.
__________________Polizeiamt Gießen. Büchler. s_____________
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Jnstandsetzungsarbeiten an dem Bahngleise der Liebigstraße wird hiermit die Hälfte dieses Bahnüberganges (nach dem Katholischen Vereinshaus zu) bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die von uns unterm 13. November 1926 angeordnete halbseitige Sperrung des Bahnüberganges in der Frankfurter Straße wird hiermit wieder aufgehoben, da die Jnstandsetzungsarbeiten beendet find.
Gießen, den 17. Dezember 1926.
__________________Polizeiamt Gießen. Büchler._________________
Bekanntmachung.
Betr.: Die Behandlung der Zugtiere im Winter.
An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich
darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:
1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;
2. das Zaumzeug im Stall ausbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwännt wird, und
3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.
Gießen, den 17. Dezember 1926.
Postzeiamt Gießen. Büchler.
Dicustuachrichten des KreisamteS.
In I g e l h a u s e n bei Glashütten (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich seftgestellt worden.
In Geiß-Nidda (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Weidenhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
In Garbenheim (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich seftgestellt worden.
Die Maul- und Klauenseuche aus dem H ä u s e r h o s und bei dem Förster Nagel auf Forsthaus Preis-Erle, Gemarkung Büdingen Wald (Kreis Büdingen), ist erloschen.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des im März 1927 in Gießen stattfindenden Pferdemärktes; Bertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 31. März 1927.
Die Bertriebszeit der Losbriefe der Lotterie des Katholischen Jugendwerks „St. Ludwig" e. V., Nürnberg, und des Katholischen Jugendwerks „St. Josef" für die männliche Jugendpflege e. V. in München beginnt bereits am 1. Januar 1927.
Der Ziehungstermin der dem Reichsverband für Kriegspatenschaften e. V., Berlin, bewilligten Ausspielung wird auf den 22., 23. und 24. Februar 1927 verlegt.
Der Ziehungstermin der dem Verein „Haus der Jugend" e. V., Frankfurt a. M„ bewilligten Ausspielung wird aus den 30. und 31. Dezember d. I. verlegt.
Der Minister des Innern hat dem Vorstand der Anstalt für Epileptische, Nieder-Ramstadt, die Erlaubnis zur Sainmlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis Ende Dezember 1927 für das Gebiet des Volksstaats Hessen erteilt.
Druck bet lSrüül'schen UniverNtätt-Duch- und Steinbrndewt X Lang«. Diesen.


