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für die Provinzialdirektion Gderhesjen und für dar Kreisamt Sietzen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen.
)lr. 9 29. Januar 1926
Znhalts-Uebersicht: Maul- und Klauenseuche. — Aufnahme von Schulkindern in die höheren Schulen. — Osterferien. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche. ,
Auf Grund des § 168 Absatz 1 der Aussührungsvorschriften des Bundesrats zum Aeichsviehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 wird für die Seuchenorle und in einem Umkreis von in der Regel mindestens 15 Kilometer erneut verboten:
1. die Abhaltung von Klauenviehmärkten und marktähnlichen Veranstaltungen mit Ausnahme der Schlachtviehmääte in Schlachtviehhöfen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte.
2. Der Handel mit Klauenvieh, auch derjenige mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder austerhalb des Gemeindebezirkes der gewerblichen Aiederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattsindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschriften gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Vieh und das Aufkäufen von Vieh durch Händler.
3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von ^Klauenvieh.
4. 'Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
5. Das Weggeben von nicht arisreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Ent- sernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.
Gießen, den 25. Januar 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Betr.: Aufnahme von Schulkindern in die höheren "Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesa>nt für das Dildungswesen — vom 19. Ja
nuar 1926 zu Ar. L. B. 2325 in Ar. 20 der „Darmstädter Zeitung" vom 25. Januar 1926 aufmerksam und empfehlen Ihnen, uns die bei Ihnen etwa eingehenden Anträge bis spätestens zum 15. Februar 1926 (Ziffer III, 2 des Ausschreibens) vorzulegen.
Gießen, den 28. Januar 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Detr.: Osterferien 1926.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Osterferien 1926 beginnen am Sonntag, dem 28. März. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 19. April, mit der Aufnahmeprüfung und Dieirstag, den 20. April, mit dem vollen lehrplanmäßigen älnterricht.
Eittgegenstehende Mitteilungen in den Zeitungen sind unrichtig.
Gießen, den 28. Januar 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Dienst,lachrichten des Kreisamtcs.
In A i e de r-Dr e i b en b a ch (Kreis Alsjeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In L a u s d o r f (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden. — Die Maul- und Klauenseuche in Groß-Rechtenbach ist erloschen.
In Friedberg-Fauerbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Dudenrod und Vonhausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hermann Kammer I. von Obbornhofen wurde zum Friedhofsaufseher für die Gemeinde Obbornhofen bestellt und verpflichtet.
Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei R. Lange. Gießen.


