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' 8 15.
Den Anordnungen der Beamten des Luftüberwachungsdienstes ist Folge zu leisten.
8 16.
Sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, werden Uebertretungen dieser Verordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, im Falle des Unvermögens mit entsprechender Hast bestraft.
8 17.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 20. Oktober 1926.
Hessisches Polizeiamt. Büchler.
Tienstuachriklrtcn des ärrcisamtes.
In Wolfshansen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In B i s s e n b e r g (Kreis Welzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
In Stockhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
In Dortelweil und R o d h e i m v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Aulen d ieb ach (Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. -■
Dis Maul- und Klauenseuche in Dornholzhausen und Katzen surt (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
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