Ausgabe 
26.10.1926
 
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' 8 15.

Den Anordnungen der Beamten des Luftüberwachungsdienstes ist Folge zu leisten.

8 16.

Sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ver­wirkt sind, werden Uebertretungen dieser Verordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, im Falle des Unvermögens mit entsprechender Hast bestraft.

8 17.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, den 20. Oktober 1926.

Hessisches Polizeiamt. Büchler.

Tienstuachriklrtcn des ärrcisamtes.

In Wolfshansen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In B i s s e n b e r g (Kreis Welzlar) ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich sestgestellt worden.

In Stockhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich sestgestellt worden.

In Dortelweil und R o d h e i m v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Aulen d ieb ach (Büdingen) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. -

Dis Maul- und Klauenseuche in Dornholzhausen und Katzen surt (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

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