AmtroerkimdigungMatt
für die Provinzialdlrekiion Tberhefsen und für das Kreisamt Gießen.
Sienitag und SreUag. Otor durch Bf« Post ,u b«-ieheu
Nr. 25
26. März
1926
^°";-Ucb-rsicht: Erhebung einer Vergnügungssteuer in Klein-Ljnden - Straßensperre. - Maul- und Klauenseuche in Beuern Oberstadt' Ober-Hörgern, und Ste.nheun. - Feldbereinigungen Lindenstruth und Ober-Hörgern. - 6d)u[. unö
Kmderzuschlage und Kinderbeihllsen. — Vorkehrungen gegen Beschädigungen der' Passanten bei Dachdeckerarbeiten. — Dienstnachrsthlen.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlast einer Ortssatzüng über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden.
Vachstehend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein- Linden gut öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 25. Mürz 1926.
Kreisamt Gtesten. 3. V.: Dr. H eß.
Ortssatzüng
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden. !
Vus Grund des Artikels 111 § 1 und 12 der Bestimmungen des Veichsrats üoer die Vergnügungssteuer vom X. Full ly23 (VGVl. 19^3 1. ti. 583 ,f.) uno der Verordnung des Veichsrats dom 10. 2lpril 1924 fVGVl. 1924 1. ö. 411 ff.) zur Aoauoecung dieser Begimmungen w.ro auf Veschlug des Gemeinoerats vom 1. Februar 1926, nach Anhörung des KreisaussuMises und mit Genehmigung ues Ministers des 3nnern vom lc. März 1926 zu Ar. Ak. l>. 3. 9Ji9 für die Gemeinde Klem-Linden folgende! Ortssatzung erlassen:
8 1.
Der § 19 Absatz 2 der Bestimmungen des Veichsrats über die Dergnügungssteuer vom l. Fuli 1923 unt> 10. April 1924 gilt in der ti/eindnae Kleiii-Lin^en in folgeirrer Fastung: 1
Die Steuer betragt bei einem Flache,iraum bis zu
qm Für Lanzbe- Für 'Masten- Für alle übrigen in § 19 lustigungsn balle u. uostüm- Abj. 1 der reichsrechtlichen teile Vorschriften g.nannt.n Ver- anftaitungen
100
10 Mark
20 Mark
10 Mark
200
.0 „
40 „ .
20 „
cOO
30 „
60 „
30 „
400 40 „
und mehr.
40 „
Für die im Freien gelegenen Teile der Veranstaltungsfläche, soweit sie gemäst Absatz 1, Satz 3, anzurechnen smo, wird die Halfre dieser Satze in Anrechnung gebracht.
8 2.
Diese Ortssatzüng tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amts- verküiibigungsblalt für den Kreis Giesten in Kraft.
Klein-Linden, den 2. Februar 1926.
Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden. ,
I u ii g.
Bekanntmachung.
Betr.: Kreisstraste „Giesten—Frankfurt".
Die Kreisstrastenstrecke „Klein-Linden — Großen- 2in ben“ wird vom 6. April 1926 ab wegen Ausführung von Kleinpfla st erarbeiten für den Fuhrwercs- uiib Autoverkehr gesperrt.
Der Durchgangsverkehr von Giesten nach Frankfurt wird über Klein-Linden — Lützellinden — Großen- Linden, derjenige, von Frankfurt nach Gießen üoer Groh en- Lino en—Leihgestern getestet.
Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten und den Anordnungen der Straßenbauoeumten ist Folge zu leisten.
Giesten, den 24. Mürz 1926.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. H e ß. I
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In B e u e r n ist die Seuche erloschen, Die Gemarkung Beuern wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und zum Deobachtungs- jgebiet erklärt. '
Giesten, den 24. März 1926.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr, Brau n.
Bckanntmachnug.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Sn Eberstadt ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 9. März 1926 — Amtsverkündigungsblatt Olr. 21 vom 12. März 1926 — ungeordneten Schutzmaßnahmen, werden ausgehoben.
Gießen, den 24. März 1926.
Kreisamt Gießen. 3. 93.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Ober-Hörgern ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 19. März 1926 — Amtsverkündigungsblatt Vr. 24 vom 23. März 1926 — angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben.
Gießen, den 24. März 1926.
Kreisamt Giesten. 3. 03.: Dr. 93 r a u n.
Beku nntmachuttg.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Steinheim ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Steinheim wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.
G i e st en , den 24. März 1926.
Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Linden st ruth.
Hiermit lade ich sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in der Gemäßheit des Artikels 25 des Felüberein.gungsgesetzes am QH d n t a g, dem 12. April 1 926, vormittags lip/4 Llhr, im Schulhaus zu Lindenstruth stattfindenven Verfamm- lung oer beteiligten Grundeigentümer ein.
Die Dersammlung hat zu beschließen, wie die Feldbereini- guiigskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt ouer, den Abfcyätzungswert oer Grundstücke, ober, abgcfetze.l von den in Artiiel 28 o'es FAobereinigungsgeiehes bezeichneten Fullen, ourch Biloung und Verlauf von Vkafiegrund- stüaen, sowie ferner, ob die Besträge nach Bedürfnis erhoben, ober die laufenden Mittel durch d.e Aufnahme von Darlehen beschafft werben sollen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteil.gien vorgebracht und beraten werden.
3n dieser Dersammlung hat jeder anwesende beteiligte Grunbeigenlumer eine Stimme. Die Beschlüße erfordern zu ihrer Gulstgteit e.ne stlkehrheit der Anwesenden und s.nd unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteil.gien verbindlich.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die V o llz u g s t o m m i s f ion die erforderlichen Beschlüsse zu f a f f e n.
Die außerhalb obiger Gemarkung wohnenden beteiligten Grundeigentümer sAusmarker) werden au,gefordert, zur Wahrung ihrer Fntereßen eine daselvst wohuenue Persönlichkeit zu bestellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer westeren besonderen Zuschrift an sie un Laufe des Feldberein>gungsverfahrens nicht besteht.
Lauterbach, den 9. März 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
O h l h, Vegierungsassessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in den Fluren I, IV und V der Gemarkung Lindenstruth.
-Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 19 März If. 3s. bringe ich hiermit zur Kenntnis, daß die Versammlung der beteiligten Grunde.gentümer gemäß Artikel 24 und 25 Feld- bereinigungsgesetzes am Montag, dem 12. April ds. 3s von


