Amtsverkündigungsblatt

für die provilyiaidirektion Gberhesfen und für dar Kreisamt Eichen.

Srscheint Dienstag und Freitag. Dur durch di« Post zu beziehen.

1!r. 17 26. Februar 1926

snhalts-Ucbersicht: Volkstrauertag 1926. Straßensperre. Maul- und Klauenseuche in Utphe. Klopfen von Teppichen. Ungül­tiger Polizeiauswels. Dienstnachrichten. '

Bekanntmachung.

Betr.: Dolkstrauertag 1926.

Am 28. ds. Mts. findet die diesjährige allgemeine Gedenk­feier für die Opfer des Krieges statt. I

Wir ersuchen die Bevölkerung, an diesem Tage der allge­meinen Trauer durch Beflaggen der Häuser auf Halbmast und Schmücken der Kriegergräber Ausdruck zu geben.

Gießen, den 25. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.

Bekanntmachnng.

Das Befahren der Wieseckbrücke in. Lindenstruth, im Zuge der Straße LindenstruthWinnerod, wird für Lastkraft- wggen und Fahrzeuge von mehr als 30 Zentner Bruttogewicht verboten.

Gießen, den 23. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Utphe.

Da die Maul- und Klauenseuche in Utphe weiter uni sich ge­griffen hat. wird Ort und Gemarkung Utphe zum Sperrgebiet erklärt.

Die Gemarkung Trais-Horloff wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 23. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Wir bringen in Erinnerung, daß das Ausklopfen, Aus­schütteln, Abkehren von Dettwerk, Teppichen, Kleidungsstücken!, Staubtüchern und ähnlichen Gegenständen nach Straßen und öffentlichen Plätzen hin gemäß § 366 Ziffer 8 des Deichsstraf­

gesetzbuches und Artikel 292 des Polizeistrafgesehes unstatthaft und mit Strafe bedroht ist. Weiter machen wir darauf aufmerk­sam, daß das Klopfen von Teppichen, Bütwerk, Möbeln und der­gleichen sowie ähnliche mit Geräusch und Staubrntw.ckelung ver­bundene Verrichtung.n regelmäßig nur werktags in den Vor­mittagsstunden zwischen 8 und 12 Uhr vorgenommen weroe.s sollten.

Gießen, den 19. Februar 1926.

Polizeiamt Gießen. DÜchler.

Bekauutmachttttg

Der dem Polizeiwachtmeister Ludwig H a u b a ch am 29. März 1923 ausgestellte Polizeiausweis ist verloren gegangen und wird deshalb für ungültig erklärt.

Wir haben demselben am 22. ds. Mts. einen neuen Polizei­ausweis, der die Ar. 1 trägt, ausgestellt.

Gieß e n, den 22. Februar 1926.

Polizeiamt Gießen. DÜchler.

Tieustuachrichteu vesälrcisnmtcs.

3n Büdingen ist die Maul- und Klauenseuche ausge- brochen. ,

3n Hartershausen und Ullershausen (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Die Maul- und Klauenseuche in D r eihaus en, H e s k e m. Oberweimar, F r o n h a u s e n und Münchhausen (Kreis Marburg) ist erloschen.

3n Beienheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

3n Griedel, Klein-Karben und Dorn-Asse n- heim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

Der Minister des 3nnern hat der Kongregation brr Barm­herzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul in Mainz die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- sammlungen bis zum 31. Dezember 1926 für Hessen erteilt.

Druck der Brüdl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. 2L Lange. Gießen.