Amtsverkündigungsblatt
für die provilyiaidirektion Gberhesfen und für dar Kreisamt Eichen.
Srscheint Dienstag und Freitag. Dur durch di« Post zu beziehen.
1!r. 17 26. Februar 1926
snhalts-Ucbersicht: Volkstrauertag 1926. — Straßensperre. — Maul- und Klauenseuche in Utphe. — Klopfen von Teppichen. — Ungültiger Polizeiauswels. — Dienstnachrichten. '
Bekanntmachung.
Betr.: Dolkstrauertag 1926.
Am 28. ds. Mts. findet die diesjährige allgemeine Gedenkfeier für die Opfer des Krieges statt. I
Wir ersuchen die Bevölkerung, an diesem Tage der allgemeinen Trauer durch Beflaggen der Häuser auf Halbmast und Schmücken der Kriegergräber Ausdruck zu geben.
Gießen, den 25. Februar 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachnng.
Das Befahren der Wieseckbrücke in. Lindenstruth, im Zuge der Straße Lindenstruth—Winnerod, wird für Lastkraft- wggen und Fahrzeuge von mehr als 30 Zentner Bruttogewicht verboten.
Gießen, den 23. Februar 1926.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Utphe.
Da die Maul- und Klauenseuche in Utphe weiter uni sich gegriffen hat. wird Ort und Gemarkung Utphe zum Sperrgebiet erklärt.
Die Gemarkung Trais-Horloff wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 23. Februar 1926.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Wir bringen in Erinnerung, daß das Ausklopfen, Ausschütteln, Abkehren von Dettwerk, Teppichen, Kleidungsstücken!, Staubtüchern und ähnlichen Gegenständen nach Straßen und öffentlichen Plätzen hin gemäß § 366 Ziffer 8 des Deichsstraf
gesetzbuches und Artikel 292 des Polizeistrafgesehes unstatthaft und mit Strafe bedroht ist. Weiter machen wir darauf aufmerksam, daß das Klopfen von Teppichen, Bütwerk, Möbeln und dergleichen sowie ähnliche mit Geräusch und Staubrntw.ckelung verbundene Verrichtung.n regelmäßig nur werktags in den Vormittagsstunden zwischen 8 und 12 Uhr vorgenommen weroe.s sollten.
Gießen, den 19. Februar 1926.
Polizeiamt Gießen. DÜchler.
Bekauutmachttttg
Der dem Polizeiwachtmeister Ludwig H a u b a ch am 29. März 1923 ausgestellte Polizeiausweis ist verloren gegangen und wird deshalb für ungültig erklärt.
Wir haben demselben am 22. ds. Mts. einen neuen Polizeiausweis, der die Ar. 1 trägt, ausgestellt.
Gieß e n, den 22. Februar 1926.
Polizeiamt Gießen. DÜchler.
Tieustuachrichteu vesälrcisnmtcs.
3n Büdingen ist die Maul- und Klauenseuche ausge- brochen. ,
3n Hartershausen und Ullershausen (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Die Maul- und Klauenseuche in D r eihaus en, H e s k e m. Oberweimar, F r o n h a u s e n und Münchhausen (Kreis Marburg) ist erloschen.
3n Beienheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
3n Griedel, Klein-Karben und Dorn-Asse n- heim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Der Minister des 3nnern hat der Kongregation brr Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul in Mainz die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- sammlungen bis zum 31. Dezember 1926 für Hessen erteilt.
Druck der Brüdl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. 2L Lange. Gießen.


