Ausgabe 
26.1.1926
 
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Amtsverkün-igungsblatt

für die proviiyialdirettion Gberheflen und für das Ureisaint Giehen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.

8 26. Januar 1926

ZichaltL-Ucbersicht: Die Erhebung der Gewerbesteuer. Behandlung der Zugtiere im Winter. -Hebungen durch den Kreisfeuerwehr- inspektor. - Beitreibung der Gemeindegefälle. Maul- und Klauenseuche in Dorf-Gill und Stangenrod. Dienstnachrichten.

Bekanntmachilttg.^

Detr.: Die Erhebung der Gewerbesteuer durch die Provinz Oberhessen im Rj. 1925; hier: vom Ertrag.

Da der im Rj. 1925 als Zuschlag zu den Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlungen zu entrichtende Teil der Ge­werbsteuer (Gewerbertragssteuer) nach Ablauf des letzten reichs- gesetzlichen Fälligkeitstermins noch nicht voll eingegangen ist, wird mit ministerieller Erinächtigung die Gewerbeertragssteuer für das Rj. 1925 für die von ihr noch nicht erfaßten Hmsätze in zwei Aachtragszielen am 10. Februar und 10. März 1926 weitererhoben.

Gieße n, den 22. Januar 1926.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. G r a e f.

Bekanntmachung

betreffend die Behandlung der Zugtiere im Winter.

An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Beoacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:

1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;

2. das Zaumzeug im Stall aufvewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und

3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.

Gieße n, den 2. Dezember 1925.

Kretsamt Gießen. I. D.: Dr. Hetz.

Betr.: Feuerlöschwesen; hier: Abhaltung der Hebungen und De-, sichtigungeu durch den Kreisfenerwehrinspektor.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.;

Wir beauftragen Sie, im Einverständnis mit dem Komman-1 bauten Ihrer Feuerwehr, wie im vorigen so auch für - dieses Jahr alsbald wenigstens 4 Gesamtüoungen, von denen 2 als Einzelübungen gelten.sollen, anuzsetzen und Tag und Stunde derselben uns spätestens bis zum 1. März 1926 mitzuteilen., i Die Besichtigung durch den Kreisfeuerwehrinfpektor zählt hier- - bei nicht mit. Die Hebungen sind den örtlichen Verhältnissen! entsprechend an 4 verschiedenen Tagen in den Monaten April bis Ende September anzusetzen. Es ist nicht angängig, wie dies mitunter im vorigen Jahr geschehen ist, 2 Hebungen auf einen - Tqg anzusetzen.

Wegen der Hebungen, die an Sonntagen stattsinden sollen, wollen Sie sich vorher mit dem zuständigen Pfarramt in Der- s bindung setzen, damit die Stunde des Gottesdienstes frei bleibt, . und damit nicht ein Sonntag gewählt wird, an dem Konfir- « mations- oder Abendmahlfeiern stattfinden sollen. . *,

Gleichzeitig wollen Sie angeben, welche Sonntage für De- \ sichtigungen nicht erwünscht sind, und ans welchen Gründen.; Sollen einzelne oder alle Hebungen ober die Besichtigung an ' Wochentagen stattfinden, so wäre rechtzeitig Monat und Tag ' hierfür vorzufchlagen. Es muß aber dann unter allen Hm- £ ständen auch erwartet werden, daß die Feuerwehr zu dem # vorgeschlagenen Tage möglichst vollzählig zur Stelle ist; dabei| ist auf die Bahnverbindung Rücksicht zu nehmen, und ein- Aufenthalt von etwa 1V2 Stunden für den Kreisfeuerwehr-1 Inspektor vorzrisehen. . . K

Wir erwarten hiernach Ihren Bericht bis zum 1. März 1926..#

Gießen, den 22. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H etz.

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D e t r.: Die Beitreibung der Gemeindegefälle für Rj. 1925.

An die Gemeinde-, Mark- und Stiftungsrechner.

Mit Ausschreiben vom 5. ds. Mts. Amtsverki'uidi.quugs- blatt Qlr. 3 hatten wir Ihnen empfohlen, die Pfandbefehle für obige Gefälle bis längstens 1. k. Mts. vorzulegen, oder zu be­richten, daß Rückstände nicht vorhanden feien.

Aus fachlichen Erwägungen heraus erstrecken wir die Ihnen gesetzte Frist bis Ende F e b r u a r d s. I s.

Gießen, den 22. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.

Bckanutmachttttg.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Dorf-Güll.

In Dorf-Güll ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

Es wird ein Sperrgebiet, bestehend aus Ort und Ge­markung Dors-Güll gebildet.

Hnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Rr. 82 des Amtsvertündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 22. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Drau n.

Bekautttmachllttg.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Stangenrod.

In Stangenrod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Stangenrod gebildet.

Hnsere Dekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Rr. 82 des Amtsvertündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wisfentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 23. Januar 1926.

Kreis amt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Dienst,rachrichten des Kreisanrtcs.

,._®er Minister des Innern hat gestattet: Gemeinsame Lotterie anläßlich der Pferdemärkte in Stuttgart, Heilbronn usw., Ver­triebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 1. Reihe: 1Z. März 1926, 2. Reihe: 12. Mai 1926; Ausspielung gelegentlich des Prä­miierungsmarktes in Schotten, Dertriebsgebiet: Hessen, Zie­hungstermin: 25. Mai 1926; Ausspielung gelegentlich des Zuchtviehmarktes in Biebesheim, Vertriebsgebiet: Hessen, Zie­hungstermin: 2. März 1926; der Ziehungstermin der Aus­spielung der Konzertgesellschast Offenbach wurde auf den 15. April 1926 verlegt.

In Oss en heim, Södel und Helhenbergen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Berstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

In Wittelsberg (Kreis Rkarburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Maul- und Klauenfeuche in Oberrosphe und Holzhausen ist erloschen.

Druck der Brühlstchen Hniversttäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.