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vormittags 9'/t ^>hr ab nicht im Saale des Gastwirts Kaspar Sch,epp zu Lindenstruth, sondern im Schul Haus daselbst stattfindet.
Lauterbach, den 23. März 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
__Ohly, Regierüngsassessor._________•_________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Hörgern; hier: die Schlußrechnung.
3n der Zeit vom 7. bis einschließlich 14. April 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Ober-Hörgern die Schlußrechnung nebst den zugehörigen Belegen
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 16. März 1926. ‘
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
I. V.: Schnittspah n, Oberregierungsrat.
Petr.: Schul- und Ferienfahrten zu Beginn der Ferien.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Rach Mitteilung der Reichsbahndirektion Mainz ist es infolge des Reiseverkehrs zu Beginn der Oster-, Pfingst- Und Sommerferien im Bezirk der Aeichsbahndirektion Mainz nötig, Schulfahrten, sowie Fahrten nach Ferienkolonien auf Kahrpreis- ermäßigung für folgende Zeiten auszuschl.eßen:
vom 1. April bis 6. April einschl -eßlich,
vom 21. Mai bis 26. Mai einschließlich,
vom 17. Juli bis 21. Juli einschl.etzlich.
Gieße n, den 20. März 1926. '
Kreisfchulamt Gießen. I. V.: Fischer. ■'
Betr.: Die Gewährung von Kinderzuschlägen und widerruflicher Kinderbeihilfe.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Preises.
Wir nehmen Bezug auf unser Ausschreiben vom!31. März 1925 (Ueberdruck) und empfehlen Ihnen, die dort geforderten Erklärungen bis spätestens 15. April 1926 an uns einzusenden.
Gießen, den 20. März 1926.
' Kreisschulamt Gießen. I.D.: Fischer.
, Bekanntmachung.
Betr.: Borkehrungen gegen Beschädigungen der Straßenpassanten bei Vornahme von Dachdeckevarbeiten.
Cs ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß Dachdecker bei der Vornahme von Dacharbeiten, nachdem sie an beiden Enden des betreffenden Gebäudes die üblichen Warnungszeichen (quer arrsgelegte Latten) ausgestellt haben, ohne weiteres Ziegel- und Schieferstücke auf die Straße Herunterwersen. Die hierdurch hervorgerusene erhebliche Gefährdung der Vorübergehenden veranlaßt uns, die betreffenden Handwerker darauf aufmerksam zu. machen, daß sie bei Vornahme von Dach- und Hausreparaturen verpflichtet sind, nicht nur gemäß Artikel 295 Pol.- Strafges. Warnungszeichen aufzustellen, sondern mit Rücksicht aus § 366 Ziffer 8 RStrGB. und Artikel 292 des Pol.-Strasges. alle Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen von Ziegelund Schiesersteinen zu verhindere. Insbesondere sind während der fraglichen Arbeiten an der unteren Dachtante Brettervorlagen anzubringen; unter keinen Umständen dürfen, auch wenn Warnungszeichen ausgestellt sind, Ziegel- oder Schieferstücke absichtlich auf die Straße geworfen werden.
Solche Gegenstände sind vielmehr in Körben oder dergleichen zu sammeln und herunterzutragen.
Zuwiderhandlungen haben die Bestrafung auf Grund der genannten Gesehesstellen zur Folge.
Das Publikum ersuchen wir, die Warnungszeichen gehörig zu beachten.
Die Polizeibeamten sind angewiesen, die Beachtung obiger Vorschriften zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde Anzeige zu erheben. Passanten, welche durch herabsallende Gegenstände verletzt oder gefährdet werden sollten, wollen auf dem zuständigen Polizeirevier alsbald hiervon Anzeige machen, damit der Sachverhalt sofort festgestellt werden kann.
Gießen, den 23. März 1926.
Polizeiamt Gießen. Büchler.
Trenstnachrichten des Sirciäautlcs.
Die Maul- und Klauenseuche in Laufd orf (Kreis Wetzlar) ist -erloschen.
In Büches und Wolf (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. — In Büdingen und Ortenberg (Kreis Büdingen) ist die euchr erloschen.
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Ärurf der Brüd iächen Lniverlitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


