AmtsverkuMgmgMatt
für die provinzialdirektion Gberheflen und für das Kreisamt Sieben.
Erscheint Dienstag unb Freitag. Dur durch di«, Dost ,u beziehen.
^r. 24______ 237März iß26
3nl)alts=Ucbcrficl)t: Sitzung des Provinzialtages. — Beitreibung der Gemeindegefälle. — Maul- und Klauenseuche in Beuern, Ober- Hörgern, Dillingen, Aonnenroth und Ettingshausen. — Feidbereinigung Lindenstruih. - Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen. — __Straßensperren. - Verbot von Lustbarkeiten. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die ordentliche Sitzung des Provinzialtags im Jahre 1926.
Am Montag, dem 29. März 1 926, vormittags 101/2 IIh r, findet im Sitzungssaal des Regierungs- gebäudes zu Gießen, die dicsjährge ordentliche Tagung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen statt mit folgender
Tagesordnung:
1. Diensteinweisung und Verpflichtung der neu in den Provinzialtag berufenen Mitglieder.
2. Derwaltungsbericht des Prov'mzialausschrches der Provinz Oberhessen über den Stand der Provinzialverbandsange- legenheiten für das Rechnungsjahr 1924.
3. Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben der Provinz Obcrhe.sen im Rechnungsjahr 1926.
4. R echen s chas ts lstri cht des Provinzialausschusses der Provinz Oberhesen über die Verwaltung des Wasserwerks Inheiden für das Rechnungsjahr 1924.
5. Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden für Rechnungsjahr 1926.
6. Rechnungsabschluß über dir Verwaltung des Lleberland- werks Oberhessen für das Rechnungsjahr 1924.
7. Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben des Ueber- landwerks Oberhesscn im Rechnungsjahr 1926.
Gießen, den 17. März 1926.
Der Vorsitzende des Provinzialtags. Graef.
Betr.: Die Erhebung über die Einnahmen und Ausgaben der Länder und Gemeinden (Finanzstatistik): hier" die Beitreibung der Gemeindegefälle für das Rj. 1925.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gemeinderechner des Kreises.
Der Herr Minister, des Innern hat durch Verfügung vom 10. ds. Mts. in Aussicht gestellt, daß in nächster Zukunft über die Einnahmen und Ausgaben für das Aj. 192 5 Erhebungen stattfinden müßten. Rach § 8 Absatz 2 der Verordnung über die Finanzstatistik seien die Einnahmen und Ausgaben für das Rj. 1925 insoweit nachzuweisen, als sie bis zuni Abschluß der Kassenbücher eingegangen oder geleistet seien. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Kassenbücher sei auf spätestens den 31. Mai festgesetzt worden, damit der Beginn der Arbeiten nicht zu sehr verzögert werde.
Für das Gelingen der Finanzstatistik für 1925 ist es unerläßliches Erfordernis, daß die Abschlußarbeiten bis 31. Mai ds. I s. soweit gefördert werden, daß nur noch unerhebliche Restbeträge unberücksichtigt bleiben. Da bereits im Herbst 1926 verwertbare Ergebnisse vorliegen müssen, ist es vollständig unmöglich, der Statistik nach den vorläufigen etwa noch eine Statistik nach den endgültigen Aechmungsergebnissen folgen zu lassen und hiernach die erste Statistik zu berichtigen.
Wir empfehlen Ihnen, sich die äußerste Beschleunigung der Abschlußarbeiten für das Rj. 1925 angelegen sein zu lassen, so daß die Kassenabschlüsse am 31. Mai ds. Js. eine brauchbare Grundlage für die Finanzstatistik geben. Um dies Ziel zu erreichen, müssen die Arbeiten frühzeitig, soweit irgend möglich, auch schon vor Ende des Rechnungsjahres eingeleitet werden. Hiernach ist es unbedingt notwendig, daß die noch rückständigen Gemeindegefälle (Gras-, Obst-, Holzgeld, Gemeindeumlagen) sofort in Beitreibung genommen werden, soweit dies nicht schon auf Grund unserer Äusschreiben vom 22. Januar und 4. März ds. Js. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 8 und Ar. 20) bereits geschehen ist. ,
Bei dieser Gelegenheit machen wir die Bürgermeistereien der Landgemeinden nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß gemäß Artikel 169 LGO. Frist zur Zahlung über den 1. April ds. Js. hinaus ohne unsere Genehmigung nicht erteilt werden kann. Eine allgemeine Stundung nach diesem Zeitpunkt kann von uns nicht genehmigt werden. Dies dürfte auch nicht im Interesse der Gemeindekassen und der Steuerzahler selbst liegen. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1926 werden staatliche Abgaben fällig, und es wird den Schuldner verhältnismäßig schwerer fallen, Zahlung zu leisten, wenn noch Zahlungen für 1925 zu leisten sind. In Füllen, in denen durch Krankheit in der Familie, Arbeitslosigkeit, Viehverluste und sonstige unverschuldete
Vorkommnisse Zahlung nicht stattfinden konnte, wird aus Dillig- keitsgründen Stundung stattfinden müssen, aber auch nur dann in angemessenen Grenzen.
Wir erwarten, Daß Ihrerseits alles getan wird, um raschrstens einen möglichst restlosen Eingang der Gemeindegelder zu sichern, sowie den Rechnungsabschluß derartig zu fördern, daß dieser möglichst vollständig bis zum 31. Mai ds. Js. wiedergegeben werden kann.
Gießen, den 18. März 1926.
______________Kreisamt Gießen. I. V.: l)r, Heß._______________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Beuern.
Da die Maul- und Klauenseuche in Beuern nicht weiter um sich gegriffen hat, wird dir durch untere Bekanntmachung vom 16. Februar 1926 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 16 vom 23. Februar 1926 — zum Deobachtungsg lbiet erklärte Gemarkung Großen-Duseck aus dem Deobachtungsgebiet ausgcschie.en.
Ort und Gemarkung Beuern bleibt nach wie vor Sperrgebiet.
Gießen, den 19. März 1926. i
___________Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. Braun.___________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ober-Hörgern.
Da die Maul- und Klauenseuche in Ober-Hörgrrn abgeheilt ist, wird der Oct und die Gemarkung Ober-Hörgern vorsorglich noch zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 19. März 1926.
___________Kreisam! Gießen. I. D.: Dr. Braun.___________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Villingen.
In Villingen ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 8. März 1926 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 20 vom 9. März 1926 — angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben.
Gießen, den 18. Mürz 1926.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Aonnenroth.
Da die Maul- und Klauenseuche in Aonnenroth nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der durch unsere Bekanntmachung vom 11. ds. Mts. — Amtsverkündigungsblatt Ar. 21 vom 12. März 1926 — gebildete Sperrbezirk auf das Gehöft des Karl Stephan, Obergasse 41, beschränkt.
Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Aonnenroth wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die Gemarkung Ober-Bessingen wird aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieöen.
Gießen, den 22. März 1926.
Krcisamt Gießen. I. D.: Dr. Draun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ettingshausen.
Da in Ettingshausen die Maul- und Klauenseuche nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der durch unsere Bekanntmachung vom 4. ds. Mts. — Amtsverkündigungsblatt Ar. 20 vom 9. März 1926 — gebildete Sperrbezirk auf das Gehöft des Konrad Ger- nert, Hauptstraße 72, beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Ettingshausen wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.
Die Gemarkungen Queckborn und Harbach werden aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 22. März 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Linden st ruth.
Hiermit lade ich sämtliche beteil'gten Grundeigentümer zu der in der Gemäßheit des Artikels 25 des Feldbereinigungsgesetzes


