Ausgabe 
23.2.1926
 
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stärken) sind vom 1. März ds. Is. an zulassnngs- und steuer­pflichtig.

.. . Ferner dürfen diese Räder nur noch von solchen Personen! benutzt werden, die sich im Besitz eines Führerscheins (Klasse 1) befinden. Boni gleichen Tage an müssen al le Kleinkrafträder mit einem polizeilich abgestempelten Kennzeichen versehen sein.

Wir fordern daher alle Besitzer von Kleinkrafträdern und solchen Krafträdern, die nicht bereits bisher behördlich zugelassen und mit polizeilich abgestempeltem 'Kennzeichen versehen sind, auf, ihre Krafträder im Laufe des Monats Februar auf dem Kreisamt zur Kennzeichnung bzw. Zulassung und Versteuerung anzumelden. Bei der Anmeldung sind alle Papiere, die über das Kraftrad vorhanden sind (Gutachten eines Sachverständigen oder Typenbescheinigung), vorzulegen; ferner ist, soweit erfor­derlich, die Erteilung eines Führerscheins zu beantragen.

Wer nach dem 1. März 1926 ein Kleinkraftrad ohne ord­nungsgemäß . polizeilich abgestempeltes Kennzeichen oder ein steuerpflichtig gewordenes Kraftrad ohne behördliche Zulassung und Versteuerung benützt, wird gemäß § 44 der Verordnung vom 5. Dezember 1925 (RGBl. 1925 I S. 450), abgesehen von der ver­wirkten Steuerstrafe, mit Geldstrafe bis. zu 150 Rm. oder mit Haft bestraft. f

Gieß em, den 19. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Brau n.

Detr.: Befreiung von Schülern und Schülerinnen dpr Privat­handelsschulen vom Besuche der Pslichtfortbildüngsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Herrn Staatspräsidenten Landesamt für das Dildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.

Ich befreie bis auf weiteres vom Besuche der Pflichtfori- bildungsschule

1. Schüler und Schülerinnen mit neunjährigem Schulbesuch und einjährigem Besuche einer Privathandelsschule mit Vollunterricht,

2. Schüler und Schülerinnen mit achtjährigem Schulbesuch und zweijährigem Besuche einer Privathandelsschule mit Vollunterricht

unter der Voraussetzung, daß die für die Fortbildungsschule vor­geschriebenen Lehrgegenstände mindestens in gleichem älmsange Berücksichtigung finden. .

Die Leitung der betreffenden Privathandelsschulle ist ver­pflichtet, Ein- und Austritte der Schüler dem Schulvorstand der Heimatgemeinde alsbald mitzuteilen.

Äeber die eine Privathandelsschule besuchenden fortbil- bildungsschulpflichtigen Schüler ist zum Beginn eines jeden Schul­jahres und außerdem bei dem Eintritt eines Schülers während des Schuljahres an uns zu berichten.

Gießen, den 16. Februar 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: Hauptgeld­ausgleich

In der Zeit vom 25. Februar bis einschließlich 3. März 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Klein- Linden

LIrteilsabschrift vom 14./15- Januar 1926 Ziffer 1 und 2 zur Reklamation gegen den Zuschlagswert für Zuviel- und Zuwenigempfang an Gelände

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gegen dieses Urteil kann nach Artikel 50 des Feldbereini­gungs-Gesetzes vom 22. Rovember 1923 innerhalb einer Frist von 1 Tagen (25. Februar bis 3. März) Berufung an das

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Oberschiedsgericht nur in den Ausnahmefällen verfolgt werden, die innerhalb des Ortsberings liegen oder dir Zu­teilung von Baugelände für die Gemeinde betreffen. Die Be­rufung muß bis spätestens 3. März 1926 bei dem Feldbereini­gungskommissar zu Lauterbach eingelegt sein. Ich mache ausdrück­lich daraus aufmerksam, daß die Berufung nur dann zulässig ist, wenn sie sich gegen den Inhalt des Urteils richtet, d. h. also, wenn sie den Geldausgleich für eine innerhalb des Ortsberings gelegene Parzelle berührt.

Gleichzeitig bringe ich den Konnnissionsbeschluß Ziffer 1 vom 13. Februar 1926 zur Kenntnis der Beteiligten, in dem mit Rücksicht auf die Geldschwierigkeiten erleichterte Zahlungs­bedingungen den Beteiligten eingeräumt werden.

Einsprüche gegen diesen Beschluß sind innerhalb der gleichen Zeit unter Meidung des Ausschlusses bei denr Feldbereinigungs­kommissar zu Lauterbach oder der Bürgermeisterei Klein-Linden einzulegcn. Die Derusung an das Oberschiedsgericht muß jedoch bei dem Feldbereinigungskommissar zu Lauterbach eingelegt werden.

Lauterbach, den 13. Februar 1926.

Der Hessische Feldberemigungskommifsär. ül e b e l, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachttug.

Betr.: Feldbereinigung G r o h en - Lin de n; hier: Regulie­rung des Kleebachs.

In der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 1. März 1926 liegt auf dein Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Großen- Linden

das Projekt über die Regulierung des Kleebachs nebst Abschrift des Beschlusses des Gemeinderats vom 15. Ja- . nuar 1926 und Abschrift des Beschlusses der Dollzugs- kommiffion vom 15. Januar 1926

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Grün­den versehen einzureichen.

Friedberg, den 13. Februar 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Diettstnachrichtcn des Krcisamtes.

In Ober-Erlenbach und" Wölfersheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Johann Wilhelm Weiß von Oppenrod wurde als Feld geschworen er für die Gemeinde Oppenrod bestellt und verpflichtet.

Georg Häuser XVI. von Watzenborn-Stein­berg wurde zum Mitglied des Wiesenvorstandes für die Ge­meinde Watzenborn-Steinberg bestellt und verpflichtet.

v Der Minister des Innern hat gestattet: Geldlotterie des Landesverbandes für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Bayern E. D. in München, Vertriebsgebiet: Hessen; Mann­heimer Maimarktlotterie, Vertriebsgebiet: Hefsen, Ziehungster­min, 11. Mai 1926; Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Groh-Rohrheim, Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 18. Mai 1926; Ausspielung anläßlich des Marktes in üllrich- stein, Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 27. Juli 1926; dem Hessischen Diakonieverein, Darmstadt, die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen und dem Reichsverband zur älnterstützung deutscher Veteranen E. V. in Berlin die Erlaubnis zur Vermittelung von Patenschaften deut­scher Altveteranen und zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben sür Hessen bis zum 31. Dezember 1926.

Druck der Br üb llchen Ülniversitäts-Buch» und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.