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am Montag, dein 12. April 1926, vormittags IO3/* Ahr im Saale des Gastwirts Kaspar Schrpp zu Lindenstruth stattfindenden Versammlung der beteiligten Grundeigentümer e.n.
Die Versammlung hat zu beschlichen, wie die Feldbereini- gungskoften aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengchalt oder den Aöschätzungswert der Grundstücke oder, abgesehen von den in Artikel 28 des Feldbeveinigungs- gesetzes bezeichneten Fällen, durch Bildung und Berkaus von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben oder die laufenden Mittel durch die Aufnahme von Darlehen beschafft werden sollen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.
In dieser Bersammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme. ®;e Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit der Anwesenden und sind unter dieser Boraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die Bollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Die außerhalb obiger Gemarkung wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen eine daselbst wohnende Persönlichkeit zu bestellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie im Lause des Feldbereinigungsverfahrens nicht besteht.
Lauterbach, den 9. Mürz 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommisfär: ____________________Ohlh, Regierungsassessor.____________________
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Li n d e n stru th; hier: die Wahl der Kom- missionsmitglieder und Schiedsrichter.
Auf Grund von Artikel 21 des F ldbereinigungsgesetzes gebe ich bekannt, daß am Wontag, dem 12. A^ril 1926, (vormittags 91/4 Ahr, im Saale des Gastwirts Kaspar Schepp zu Üindenstruth die Wahl:
der zur DollzugSkommission zu berufenden 2 einheimifchien Sachverständigen nebst 2 Stellvertretern,
. sowie der von den beteiligten Grundeigentümern zu bestimmenden 2 Schiedsrichter nebst 2 ©tel.be rtcetera stattfindet. Die Wahl erfolgt geheim durch Abgabe von Stimmzetteln während oaiger Zeit. Jeder beteil gte Grundeigentümer (Artikel 10 des Feldbereinigungsgesetzes) hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus sich vereinigt. Beteiligte Grundeigentümer können nicht Schiedsrichter oder Stellvertreter sein. Kommt eine gültige Wahl nicht zustande, so hat die Landeskommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu bestellen. Beteiligte können sich! durch Bevollmächtigte, die mit einer von einer Behörde beglaubigten oder ausgestellten Vollmacht versehen sind, vertreten lassen. (Artikel 5 Absatz 3 des Feldbereinigungsgesetzes.)
Lauterbach, den 9. März 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Linden stru th; hier: Einleitung.
Gemäß Artikel 22 des Feldbereinigungsgesetzes vom 22. Ao- vember 1923 bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Landeskommifsion für Feldbereinigung den Beginn des Feld- bereinigungsvcrfahrens für obige Gemarkung angevrdnet hat.
Auf Grund von Artikel 1? des Feldbereinigungsgesetzes gebe ich hiermit bekannt, daß es von jetzt an den beteiligten Grundeigentümern und den beteiligten Bersügungsberecht gten verboten ist, ohne Genehmigung der Vollzugskommission und, solange diese noch nicht gebildet ist, des Koinmissars der Landeskommission (Artikel 16 Absatz 1) auf Grundstücken des Feldbereinigungsbezirkes Kulturveränderungen oder Bauwerke, Feldscheuern, Brummen, Gruben und Einfriedigungen usw. Herzastellen, oder Herstellen zu lassen, oder an bestehenden Anlagen dieser Art Aenderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Gleiches gilt für die Reuanlage von Daumstücken, sowie von Dauerkulturen.
Sind Aenderungen, Herstellungen und Anlagen dieser Art ohne die vorgeschriebene Genehmigung erfolgt, so braucht im Feldbereinigungsverfahren hierauf keine Rücksicht genommen zu werden. Auch kann die Dolizugskommission nicht genehmigte Aenderungen, Herstellungen und Anlagen, unbeschadet der Möglichkeit, eine Bestrafung nach Artikel 12 zu erwirken, auf Kosten desjenigen, von dem die Aenderungen, Herstellungen und Anlagen herrühren, nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung !
die Zwangsvollstreckung im Feldbereinigungsverfahren betreffend, vom 18. März 1922 beseitigen lassen.
Rach Artikel 23 Felöbereinigungsgesehes fordere ich die De- teiligtim auf, die Einträge der Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit b.efe den bestehenden Verhältnissen nicht entsprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem zuständigen Gericht berichtigen und insbesondere auch ergänzen zu lasten, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Felöbereinigungsverfähren berücksichtigt werden können.
Die Aufforderung ergeht auch dahin, alle Rechte hinsichtlich deren eine Berichtigung oder Ergänzung der öffentlichen Bucher unterbleibt, sowie solcher Rechte, deren Bestand aus den öffentlichen Büchern nicht ersichtlich ist, innerhalb der gleichen Frist bei mir anzumelden und das Bestehen dieser Rechte durch ein! öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis des Eigentümers der belasteten Grundstücke nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf Berücksichtigung der nicht angemeldeten Rechte int Felöbereinigungsverfähren.
Lauterbach, den 9. März 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: _________________Ohlh, Regierungs-Assessor.__________________
Bekanntmachung.
Betr.: Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen.
Auf Grund des § 105 b Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung ist für alle Geschästszweige des Handelsgewerbes, der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern am Sonntag, dem 2 1. März 192 6, in der Zeit von 11 Ahr vormittags bis 6 Ahr nachmittags gestattet.
Gießen, den 19. März 1926.
_________________Polizeiamt Gießen. DÜchler.________________
’-tnliuuitinAdinng.
Betr.: Sperrung der Jhering- und Weißerdstraße.
Die von uns unterm 29. Agril 1924 wegen Vornahme von Bauarbeiten angwrdnete Sperrung der Jhering- und Weißerd- straße wird hiermit wieder aufgehoben.
Gieße7t, den 16. März 1926.
__________________Polizeiamt Gießen. Düchler._________________
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperrung.
Wegen Vornahme von Hausanschlußarbeiten für die Bezirksschule wird hiermit die Durchfahrtsstraße „H.nter der Westanlage" vom Montag, dem 22. März, ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 20. März 1926.
_________________Polizeiamt Gießen. Düchler._________________
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verfügung des Ministeriums des Jnnerns vom 10. März 1924 zu Ar. M. d. I. 1192 und 5. April 1924 zu Ar. M. d. I. 10 614 haben am Palmsonntag und am Karfreitag, öffentliche Lustbarkeiten jeder Art (wie z. B. auch ernste Aufführungen int Theater, Vorführungen in Lichtspielhäusern, Fuhballwetlspiele usw.) zu unterbleiben.
Au den übrigen Tagen der Karwoche einschließlich des Ostersonntags find theatralische Aufführung^ und Konzerte aller Art, einschließlich der Begleitmusik bei Lichtspielen, zulässig, wenn sie ernsten, belehrenden Inhalts und der Bedeutung und Weihe dieser Tage angepaßt find. Oefsentliche Tanzlustbarkecken werden für diese Tage grundsätzlich nicht genehmigt.
Die für die Karwoche vorgesehenen Programme sind dem Polizeiamt zwecks Prüfung sofort (spätestens bis 25. März 1926) in doppelter Antsfertigung einzureichen.
Gießen, den 20. März 1926.
■________________Polizeiamt Gießen. Düchler.________________
Ticnstuachrichtcu dcs Krcisamtcs.
Die Maul- und Klauenseuche in Hachborn (Kreis Marburg) ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Ebersgöns, Hochelheim, Hörnsheim und Aiederbiel (Kreis Wetzlar) ist erloschen. — In Reiskirchen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Auf dem Erbacher-Hof (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. — In Aidda und Gettenau (Kreis Büdingen) ist die Seuche erloschen.
In Helden berg en (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochnn. — In Wölfersheim (Kreis Friedberg) ist die Seuche erloschen.
Druck der Brudlstchen Amversitäts-BuÄ- und Stetnbruckeret. R. Lange. Gtetzen.


