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Anmeldungen sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in
L i ch bei Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschastsamt Lich, Grünberg bei Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg,
Genannte Herren sind auch zur weiteren Auskunft jederzeit gerne bereit. Lich Fernruf Nr. 39, Grünberg Fernruf 91 r. 7 0.
Die in die Unterklassen eintretendcn Schüler müssen bereits zu Ostern 1925 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr = 25 RM. für hessische und 30 RM. für nichthessische Schüler.
Auf die große Bedeutung der sachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.
Gießen, den 18. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. !
An Len Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Wir verweisen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhnen zum Schul- emtritt hinzuwirken.
Gießen, den 18. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
Betr.: Statistik der Weinmost- und Obsternte im Jahre 1926.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufinerksam, daß nach unserem Ausschreiben vom 12. Juli 1926 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 57 vofn 16. Juni 1926 — die nusgefültten Formulare bis zum 15. November 1926 uns vorzulegen sind.
Gießen, den 19. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. Braun.
Bctnniitinastiilng.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Steinbach.
Da die Maul- und Klauenseuche in Steinbach weiter um sich gegriffen hat, wird Ort und Gemackung Steinbach zum Sperrgebiet erklärt.
Die Gemarkung Albnch wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 20. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
An dir Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
2(m Samstag, dem 30. Oktober, nachmittags 3i Uhr, hält der ßreis-Obfl- und Gartenbauverein Gießen im „Eisenbahnhotel" (Hop- felb) in Gießen, Friedrichstraße 4, eine Versammlung ab. In derselben wird Herr Obstbauinspektor VJietternitf; einen Vortrag halten mit dem Thema „Rückblick auf die Entwicklung des Obstbaues in den letzten zehn Jahren, mit Ausblick in die Zukunft". Gleichzeitig findet eine Verlosung statt.
Der Kreis-Obst- und Gartenbauverein lädt alte Mitglieder, besonders aber auch alle Freunde des Obst- und Gartenbaues, welche nicht 9)iitglied sind, hierzu freundlichst ein,
Wir empfehlen Ihnen, im Interesse der Obst- und Gartenbau treibenden Bevölkerung, vorstehendes in ortsüblicher Weise zur Kenntnis zu bringen.
Gießen, den 19. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Wolf.
Betr.: Wasserversorgung der Gemeinden; hier: Brandreseroe.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Kulturbauamt Gießen hat bei der Untersuchung der Wasserleitung einer Gemeinde im Kreise Alsfeld, die unter Wassermangel litt, gefunden, daß der Brandschieber geössnet und die Brandreserve verbraucht war.
Wir weisen auf die große Gefahr hin, in der solche Gemeinden bei Ausbruch eines Brandes schweben, denen in unverantwortlicher Weise die Brandreserve entzogen wird.
Wir empfehlen Ihnen, den Rohrmeistern ausdrücklich zu verbieten, die Brandschieber, um dem Wassermangel Abhilfe zu schaffen, zu öffnen.
Sollte Ihre Gemeinde an Wassermangel leiden, so ist uns dies zu berichten.
Gießen, den 21. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. 23.: W o l f.
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Polizei-Berocdttttttst.
B e t r.: Den Schuß der Jnheidener Wasserguellen und der zugehörigen Leitungsanlagen.
Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzialordnung sowie des Art. 186 des Berggesetzes für das Großherzogtum Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird auf Antrag der Bergbehörde mit Zustimmung des Kreisausschusjes und mit Genehmigung des Großherzoglicheu Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. Ill 12 587 vom 29. Dezember 1911 für den Kreis Gießen folgendes bestimmt:
§ 1.
Es ist Unbefugten untersagt, an den Wasserleitungsanlagen des Jnheidener Wasserwerks oder au ihrem Zubehör Handlungen, einerlei welcher 2(rt, vorzunehmen. Insbesondere ist verboten das Freilegen von Rühren oder Schächten durch Beseitigen uon Erdüber- deckungen oder Pflasterungen, das Aufdecken der Straßenkappen oder Schächte, das Besteigen der Schächte sowie das Hantieren an den darin befindlichen Leitungen und Apparaten.
§ 2.
Innerhalb der Gemarkungen Hof-Graß, Inheiden, Trais-Horloff, Rodheim, Feldheim Flur IV, Langd Flur I—XI, XXI, XXII, Steinheim Flur I—X und Hungen Flur I—IV, VII—XIV, XVI, XXIII dürfen Ausgrabungen, Bohrungen oder unterirdifche Arbeiten über eine Tiefe von 5 m von der Oberfläche gemessen, zu anderen als bergbaulichen Zwecken nur nach vorgängiger Genehmigung des Kreisamts und unter Beobachtung der an die Genehmigung geknüpften Bedingungen vorgenommen werden.
§ 3.
Innerhalb des in § 2 bezeichneten Schutzbezirks find alle Schürfarbeiten zur Aufsuchung noch nicht verliehener Mineralien untersagt, sofern nicht vorher die besondere Genehmigung der Bergpolizeibehörde hierzu eingeholt ist.
Bergwerkseigentümer ober deren Bevollmächtigte, die innerhalb der in § 2 erwähnten Gemarkungen ober Gemarkungsteile Bergbau treiben, unterliegen den zum Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues auf die Quellen und die Wasserleitungsanlagen erlassenen ober noch zu erlassenden bergpolizeilichen 2lnorbnungen.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 werden, sofern auf Grund anderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 3 und der in § 3 erwähnten bergpolizeilichen Anordnungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft.
§ 5.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Gießen, den 13. Januar 1912.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. 23.: Welck » r.
Bekanntmachung.
Die von uns unterm 29. September 1926 angeordnete Sperrung des Asterwegs zwischen Nordanlage und Steiustraße wird hiermit wieder aufgehoben, da die Bauarbeiten beendet sind.
Gießen, den 18. Oktober 1926.
Polizeiamt Gießen. Büchle r.
Bekanntmachung.
Die von uns unterm 9. August angeordnete Sperrung cher Ostanlage zwischen Walltor- und Landgrafenstraße wird hiermit wieder aufgehoben, da die Pflasterarbeiten beendet sind.
Gießen, den 16. Oktober 1926.
Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.
Dicnstnachrichtcu des ärrcisamtes.
In Düdelsheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Auf dem Hof L e u st a d t bei Stockheim (Kreis Büdingen) ist die 9Naul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Orleshausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Nieder-Florstadt, Wickstadt und auf dem Gutshof Dick müh le bei Rodheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche in Wenings (Kreis Büdingen) ist erloschen.
Druck 0er Brüt» Ochsn Antversttüts-Auch. und Steindruckeret. A. Lange. Gießen.


