AmtsoerkimdigUlMblatt
für die provmzialdireiiion Gberheffen und für da; Ureiraint Gießen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen. _______ __________ _____
Fnhalts-Aebersicht: Einlösung der Dollarschatzanweisungen. - Kreisstratzeniperre. — Ergebnis der Hauplkörung 1926. - Hegzeit sür Rehwild und Hasen. — Eröffnung des ordenltichen Lehrganges 1926 2? an den landwirtschaftlichen Schuten. — Statistik der Weinmost- und Obsternte. — Maul- und Klauenseuche in Steinbach. — Versammlung des Kreisobst- und Gartenbauvereins in Giestcn. — Wasserversorgung der Gemeinden. — Schuh der Jnheidener Wasserguellen. — Straßensperren. — Dienstnachrichten.
Bckanntmachnng.
Gemäß den Bedingungen der Dollarfchatzanweifungen des Volks- stnates Hessen vonr 2(1. Oktober 1923, Reihe A und B, wird hiermit bekanntgegeben, daß die Einlösung der am 18. Oktober 1926 ,zur Rückzahlung fälligen Stücke mit einem Aufgeld von 20 Prozent in Reichsmark nach Abzug der Kapitalertragsteuer erfolgt, wobei der Dollar zuin Durchschnitt der Mittelkurse der amtlichen Berliner Notierung für Auszahlung Neuyork im Monat September 1926, gleich 4,20 Reichsmark, gerechnet wird.
D a r m ft a d t, den 7. Oktober 1926.
Heffifche Staatsfchuldenverwaltung. Neuinan n.'
B e t r.: Kreisftrahe „Gießen—Krofdorf".
Bekanntmachung.
Die mit Bekanntmachung vom 15. September d. I. angeordnete Straßensperre der Kreisstraße „Gießen—Krofdorf" wird hiermit ausgehoben.
Gießen, den 21. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Das Ergebnis der Hauptkörung 1926.
Nachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis! her diesjährigen Hauptkörung der Fajeltiere im Dienstbezirk des Be t e rill ä r r a t e s D r. Stein zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt:
92 Bullen, davon mit der Note sehr gut in Haltung: Albach (P. Becker), Alten-Buseck (Wärter K. Böß IL), Bellersheim (Markgenossenschaft), Burkhardsfelden (K. Haas), Donbringcn (H. Braun), Garbenteich (H. Wallbott XL), Grüningen (Wärter Ph. H. Hobeler), Langd (Ferd. Gall und E. Walter), Langsdorf (Wärter L. Schmidt IL), Lick) (Wärter H. Pfannenkuchen), Mainzlar (Wärter K. Müller V.), Ober-Hvrgern (H. Düringer), Oppenrod (Hch. Kinzebach und L. Seu- ling), Rodheim (Fr. Niklas), Staufenberg (Wärter L.j Benzler), Llteinheim (W. Belte).
G u t waren die Butteghaltlmgen in Beuern, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Hausen, Hungen, Lollar, Mufchenheim, Obbornhofen, Reiskirchen, Steinbach, Trohe, Utphe (K. Jung) und Wiefeck.
Die übrigen Haltungen waren befriedigend, mit Ausnahme von Annerod, Ober-Hörgern (W. Mathäus), Rödgen und Utphe (K. Philippi)) Holzheim und Hungen find leider bezüglich des Zuchtwertes ihrer Bullen in der letzten Zeit zurückgegangen. Nicht unerwähnt darf außerdem bleiben, daß einer der besten Bullenhalter des Kreises Gießen, Herr H. Kinzebach in Oppenrod, feinen Bullen ohne stichhaltigen Grund obgeben muß, was im Interesse der Viehzucht von Oppenrod sehr zu bedauern ist.
32 Eber, davon mit der Note sehr gut in Haltung: Annerod (W. Hahn IL), Bellersheim (Markgenossenschaft), Grüningen (Wärter Hobeler), Hungen (Ferd. Kammer), Ober-Hörgern (K. I. Düringer) und Rodheim (G. Hofmann). — Gut waren die Haltungen in Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Garbenteich, Holzheim, Langd, Langsdorf, Lich, Mufchenheim, Obbornhofen (Jakob), Stein« heim, Trohe und Utphe. Die übrigen Haltungen waren befriedigend.
60 Ziegenböcke, davon mit der Note sehr gut in Haltung: Albach (L. Balser IV.), AUen-Buseck (Wärter K. Bötz IL), Bellersheim (K. Börger), Grüningen (Wärter Hobeler), Lich (Wärter Pfannenkuchen), Staufenberg (Wärter L. Benzler), Obbornhofen (F. Kammer). — G u t waren die Ziegenbockhaltungen in Birklar, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberftadt, Langd, Langsdorf, Mainzlar, Steinbach, Trais-Horloff und Utphe. Die übrigen Bockhaltungen waren befriedigend.
26 Schafböcke, davon mit der Note sehr gut: Holzheim (Paul Schmid) und Trais-Horloff (K. Klos). — Gut waren die Schafböcke in Langd, Oppenrod, Rödgen, Steinbach und Staufenberg. Die übrigen Schafböcke waren befriedigend, mit Ausnahme des sehr schlechten Schafbockes in Ruttershausen. Dort wird entgegen der Bestimmung des § 16 der Ausfiihrungsvorschriften zum Faselgesetz der Schafbock reihum gehalten; demgemäß sind die körperliche Entwicklung und der Nährzustand erbärmlich schlecht.
A b z u s ch a f f e n sind in: Alten-Buseck der Schafbock „Elo- gius" wegen Jnzuchtgefahr; in Annerod der Ziegenbock „Wishnu" wegen Jnzuchtgefahr; in Bettenhausen der Bulle „Fritz" wegen ungenügenden Körperbaues; in Beuern der Ziegenbock „Erich"
und der Eber „Einil", beide wegen ungenügenden Körperbaues; in Großen-Bufeck der Bulle „Admiral", weil er nicht befruchtet; in Grüningen der Ziegenbock „Kobold" wegen ungenügenden Körperbaues; in Langd der Eber „Etzel" wegen Jnzuchtgefahr; in Langsdorf der bei H. Köhler XX. in Pflege befindliche, aus Stangenrod stammender Eber wegen ungenügenden Körperbaues; in Mainzlar der Ziegenbock „Uli" wegen Jirzuchtgefahr; in Rod - heim der Bulle „Moritz" wegen Uuiauglichkeit; in Rödgen der Bulle „Caro" wegen Krankheit (Tuberkuloseverdachl); in Steinbach der Ziegenbock „Diamant" wegen Jnzuchtgefahr; in Trais- Horloff der Bulle „Dreizack" wegen Jnzuchtgefahr; in Wiefeck der Ziegenbock „Erzlump" wegen mangelhaften Körperbaues. Sämtliche genannten Tiere wurden von der Kreiskörkommiffion abgekört. Außerdem empfiehlt die Kommission, die Gemeinde B e n e r n möge baldmöglichst den für ihre Zucht ungeeigneten, schlecht gebauten Engelsberger Bullen „Falstaff" verkaufen.
Ilmzutauschen: der Schafbock „Direktor" in Rödgen sowie die Schafböcke „Eberhard" rind „Eginhard" in Holzheim. Es handelt sich durchweg um gute Böcke.
Beanstandet wurde, daß die Gemeinde Burkhardsfelden nur einen Ziegenbock hält. Die Anschaffung eines zweite» Bockes ist mit Rücksicht auf die Zahl der Ziegen dringend erforderlich. Ferner gibt der in mehrfacher Hinsicht schlechte Körperbau des von Stangenrod nach Langsdorf verkauften Ebers Beraulaffung, den Ankaufs- lommissionen einen schärferen Blick zu empfehlen und dem Schweinezuchtverein Stangenrod nahezulegen, bei der Ankörung von Ebern einen schärferen Maßstab anzuwenden. Auch in den besten Zuchten treten Rückschläge auf, die aber rücksichtslos ausgemerzt werden müssen. Bei dieser Gelegenheit sei erneut darauf hingewiesen, daß nach dem Artikel 12 des Faselgefetzes alle Arten der Gemeindesasel- ticre nicht von der Begutachtung durch die Kreiskörkommission befreit sind. Demgemäß gelten die von den Zuchtvereinen ausgestellten Körscheine erst dann, wenn sie von der Körkommission bzw. einem Mitgliede derselben (Sonderkörung) bestätigt worden sind.
Gießen, den 15. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
B e t r.: Die Hegzeit für Rehwild und Hasen.
Tln Len Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises.
Auf die Verordnung des Herrn Ministers des Innern vorn 6. Oktober 1926 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 83 vorn 15. Oktober 1926 — wird hingewiesen. Den Bürgermeistereien wird empfohlen, diese auch zur Kenntnis der Jagdpächter zu bringen.
Gießen, den 20. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. SB.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung,
betreffend Eröffnung des ordentlichen Lehrgangs 1926'27 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den Hessischen Landwirkschastsämtern.
B o m 11. Oktober 1 926.
Der ordentliche Lehrgang 1926/27 an den Hessischen Landwirtschaftlichen Schulen wird Montag, den 8. November 1926, eröffnet.
Die Anmeldung zur Ausnahme hat zu erfolgen bei dem Direktor des zuständigen Landwirtschaftsamtes, der auch ^nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern erteilt.
Darmstadt, den 11. Oktober 1926.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.
U e b e l.
Bekanntmachung.
Betr.: Wie oben.
Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den Landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg
Montag, den 8. November l. I., beginnt, und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9 U h r vormittags.


