Ausgabe 
22.6.1926
 
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Amlrverliindigungsblatt

für die proviiyialdirettion Gbrrheffen und für dar Ureiramt Eichen.

Trschrtut Sietitaa uab Sttttag. Dur durch die Post ga bqfafytn.

Nr. 50 22. Juni 1926

Jnhalts-Arbersicht: Wartezeit bei Wohnungswechsel. Maul- und Klauenseuche in Grünberg. Bausparkonten. Inventurausver­käufe. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Nachdem bereits in der Mehrzahl der deutschen Länder eine gleich« Anordnung getroffen toorden ist, bestimme ich hiermit in Ausführung des Artikels 22 der hessischen Wohnungsmangel-Ver­ordnung, daß Wohnungsuchenden, die aus dringlichen wirtschaft­lichen oder beruflichen Gründen ihren Aufenthaltsort wechseln müssen und in ihren, bisherigen Wohnort als Wöhnungsuchende eingetragen waren, die Wartezeit, welche sie dort nach einem! Nachweise der Gemeindebehörde zurückgelegt haben, bei her Ein­tragung in die Wöhnungsliste der neuen Aufenthaltsgemeinde angemessen anzurechnen ist.

Darmstadt, den 15. Juni 1926.

_____Der Minister für Arbeit und Wirtschaft. Naab.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Grün berg.

Da die Maul- und Klauenseuche in Grünberg weiter um sich gegriffen hat, werden Ort und Gemarkung Beltershain und Stangenrod zum Deobachtungsgebiet erklärt.

G testen, den 19. Juni 1926.

____________Kreisamt Giessen. I. Or. Braun.___________ Bet r.: Dausparkonten.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

In den nächsten Tagen gehen Ihnen einige Werbeblätter, die Anlage von Dausparkonten betreffend, zu, die wir Ihnen an

gut zugänglicher und sichtbarer Stelle zum Aushang zu bringen empfehlen.

G testen, den 18. Juni 1926.

Kreisamt Gietzen. I. B.: Dr. Braun.

- Bekautttmachung.

Nach der Bekanntmachung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 50 vom 23. Juni 1925) dürfen Saison- und Inventurausverkäufe nur in der Zeit vom 2. Januar b i s 31. Januar und vom 1. Jul, b i s 31. Juli jeden Jahres, jedoch nur auf die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Ausverkäufe, die außerhalb dieser Zeit stattfinden sollen, sind unter genauer Angabe des Grundes unter Einreichung eines Berzeichnisses der auszuverkaufenden Waren sieben Tage vor der Ankündigung bei der Handelskammer Gießen anzuzetgen.

Im Zuwtderhandlungssalle müssen Strafanzeigen erhoben werden.

Gießen, den 14. Juni 1926.

Pvlizeiamt Gießen. Buchter.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In M ü n st e r bei Butzbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

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®rud der Br üblichen älniversttäts-Buch« und Steindruckerei. L. Lange. Siesten.