Ausgabe 
22.1.1926
 
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Bekanntmachung.

Detr.: Die Wahlen der Mitglieder und Stellvertreter des Pro­vinzialausschusses.

Sn der heutigen öffentlichen Sitzung des Provinzialtags wur­den als Mitglieder und Stellvertreter des Provinztalausfchusses der Provinz Oberhesfon gewählt: 1

als Mitglieder:

1. Kommerzienrat Heinrich Langsdorf, Friedberg .

2. Bernhard Rechthien, Bürgermeister, Vilbel,

3. Dr. Albert Aaro n, Rechtsanwalt, Gießen

4. Heinrich Kipper VHL, Bürgermeister, Oberseemen,

5. Otto Schneider L, Landwirt, Htphe,

6. Konrad Philipp Diehl, Bürgermeister und Landwirt, Hoch­weisel,

1. Friedrich Wilhelm Stein, Landwirt, Stumpertenrod

8. Karl Schmäh l, Amtsgerichtsdirektor, Gießen: als Stellvertreter:

1. Theodor Böller, Bürgermeister, Lich, 2. Hermann Walz, Bürgermeister, Lauterbach, 3. Heinrich Häuser, Parteisekretär, Gießen, .4. Bruno Wittig, Beigeordneter, Butzbachs 5. Karl Schwalb, Großen-Buseck,

6. Geh. Justizrat Karl R o e m h e l d, Oberamtsrichter i R Liidda, . "

7. Karl Hesse, 'Landwirt, Otterbach, 8. Kommerzienrat Adolf Roll, Gießen.

Der Provinzialtag hat das Ergebnis der Wahl genehmigt Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des Artikel 70 Ziffer 12 uno des Artikel 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Efemeindeverbä-nde (Kreise und Provinzen) vom 7. Oft. 1925.

Gießen, den 16. Januar 1926.

D«r Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Graes.

Detr.: Karneval 1926; hier: die Festsetzung einer erhöhten Der- gnugungssteuer für karnevalistische Beranstaltungcn.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Angesichts der Rot der Zeit und im Hinblick auf die wack- sende wirtschaftliche Bedrängnis weitester Brvölkerungskreise sind für die bevorstehende Fastnachtszeit karnevalistische Deranstal- tungen nur in beschränktem Blaße zugelassen worden. Es bedarf deshalb keiner weiteren Ausführung, daß derartige Drranstal- tungen m der heutigen Zeit besonders scharf zur Dergnügungs- steuer herangezogen werden müssen. Wir empfehlen daher allen ® n de », in denen dies noch nicht geschehen ist, bei karne­valistischen Veranstaltungen und Kostümfesten eine erhöhte Ver­gnügungssteuer festzusetzen. Es dürfte angebracht sein, dem Ge­meinderat etwa das zehnfache der gewöhnlichen Vrrgnügungs- steucnatze für karnevalistische Veranstaltungen zur Genehmigung vorzuschlagen. Falls eine erhöhte Steuer beschlossen werden sollte, schen^ wir der Vorlage des betreffenden Geineinderatsbefchlusses

Gießen, den 18. Januar. 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs zur Anlage eines Anschlußgleises in Km. 11,405 beim Bahnhof Kefselbach (Oberhessen) für die Main-Wesev-Basaltwerke! G. m. b. H. in Londorf (Oberhessen).

S\c,tt Main-Weser-Dasaltwerke G. m. b. H. in Londorf (Obe rh egen) hat uin Erlaubnis zur Anlage eines Anschlußgleises l'T ^'s-05 der Bahnstrecke GrünbergLollar, bei Bahnhof Kefselbach (Oberhessen) nachgesucht. Plan und Beschreibung zu obiger Anlage liegen acht Lage, vom Erscheinen dieser Bekannt­machung an, auf der Bürgermeisterei Kefselbach zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offealegungsfrist schriftlich bei dem unterzeichneten Kreisamt vorzubringen.

Gießen, den 18. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Hetz.

Detr.: Merkmale der falschen Rentenbankscheine zu 10 Am. der Fälschungsklasse 71 und 72.

An sämtliche unte stellten Kaffen.

Wir weisen auf die in derDarmstädter Zeitung" Ar. 12 vom 15. ds. Mts. veröffentlichten Bekanntmachungen der Deut­schen Rentenbank vom 9. und 10. Dezember 1925 ausdrücklich hm.

Gießen, den 18. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Gefechtsschießen des l. Hoss. Bataillons, 15! Snf.-Regts. im Gelände zwischen Großen-Buseck und Alien-Duseck.

Das I. Bataillon 15. Jnf.-Regts. wird in der ,Zeit vom 22. bis 30. Januar 1926 ausgenommen den 24. Januar ein

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I Gefechtsschießen im Gelände zwischen Alten-Buseck und Großen- Buseck, nördlich der Straßen Alten-BuseckGroßen-Buseck ab­halten. Das Schießen findet statt jeweils von vormittags 9 bis nachmittags 4 Ähr.

Das gefährdete Gebiet erstreckt sich von der Straße Alten- BuseckGroßen-Buseck etwa 2l/2 Kilometer nach Borden und wird während des Schießens von der Truppe abgesprrrt werden. Den Anweisungen der Absperrungsposten ist Folge zu leisten Schußrichtung von Südwesten (Distrikt Leimenkaute) nach Nord­osten. Die Straße Alten-BuseckGroßen-Buseck kann während des Schießens benutzt werden, doch ist ein Betreten des abge­sperrten Geländes nördlich der Straße verboten.

Gießen, den 21. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Beknnutmachuttg.

Betr.: Lungenseuche in L i ch.

-Hilter dem Rindviehbestand des Landwirts Friedrich Peter Zimmer zu Lich ist der Ausbruch der Lungenseuche amtlich sestgcstellt worden.

Auf unsere Bekanntmachung vom 24. Dezember 1925 Amtsverkündigungsblatt Br. 100 vom 29. Dezember 1925 wird verwiesen.

Gießen, den 20. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun

Detr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Der weitere Ausbruch der Lungenseuche in Lich ist sofort ortsüblich bekanntzumachen.

Gießen, den 20. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Allendorf a. d. Lda.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Allendorf a. d. Lda. weiter um sich gegriffen hat, werden die Gemeinden Treis a. d. Lda. und Londorf zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 21. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. 2. D.: Dr. Braun.

Betr.: Dienststunden des Kreisschulamts.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Sprechstunde des Kreisschulrats Fischer fällt am 26. Ja­nuar vormittags und nachmittags aus.

Gießen, den 19. Januar 1926.

Kreisschnlamt Gießen. I. V.: Fischer.

Bckanutmachuttg.

Betr.: Die Errichtung einer Satzung für den Bezirkssürsorge- verband und das Jugendamt der Stadt Gi.hen.

Mnter dein NamenGießener Fürsorg ordnung", Satzung für den Bozirksfürsorgwerband und die öffentliche Wohlsahrtspflegs der Provinzialhausetstadt Gießen vom 29. Dezember 1925, ist für den Dezirksfürsorgcverband und das Jugendamt der Stadt Gießen eine Ortsfatzung errichtet worden. Sie beruht auf den Beschlüssen der StadtverordnÄen-Dersammlung vom 13. Mai und 18. Dezember 1925. Der Kreisausschuß zu Gießen ist am 20. Juni 1925 gutachtlich gehört worden. Dm Herr Minister des Innern hat unter dem 9. November 1925 und der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft unter dem 4. November 1925 seine Genehmigung erteilt. Die Ortssatzung ist am 1. Januar 1928 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Städteordnung für den Volksstaat Hessen vom 8. Juli 1911 in der Fassung vom 15. April 1919 wird sie hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht. Sie liegt in der Zeit vom 25. bis 27. Januar 1926 im Stadthaus, Gartenstraße 2, Obergeschoß, Zimmer Nr. 17, zur Einsicht sür jedermann aus.

Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. Frey.

Ticnstnachrichten deö,$ircio<uiitco.

Adolf D i etrich, Landwirt, Otto Velten. Landwirt, und Otto K l ö s, Landwirt, von Langd, wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstandes sür die Gemeinde Langd bestellt und verpflichtet.

Sn Appenrod und Schrecksbach (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

In B i e d e r w e i m a r (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Erda und Kröffelbach (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche anktlich festgesiellt worden.

Druck der Brüh l'tchen Universitäts-Buch. und Steindruckerei A. Longe Gießen