Ausgabe 
20.7.1926
 
Einzelbild herunterladen

2

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre in den Gemeinden Angenrod und Billerts­hausen.

Wegen Verlegung des Rohrnetzes der Wasserlcitungsanlage in den Ortsdurchfahrten Angenrod und B i l l e r t s h a u s e n wird die Kreisstraße A » g e n r o d Z e l l vom 12. bis einschließlich 24. Juli 1926 für jeglichen Fuhrw?rksverkehr gesperrt.,

Die Umleitung erfolgt über Heimertshausen.

Alsfeld, den 7. Juli 1926.

Kreisamt Alsfeld. I. V.: Dr. Boll.

25 e t r.: Beihilfe an die Bolksbibliotheken des Kreises Gießen.

A» die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Für die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise sind uns 'Mittel zur Verfügung gestellt worden.

Anträge auf Beihilfen, denen eine Angabe über den Umgang der Bücherei sowie über die ihr von anderen Seiten ^fließenden Betrage beizufügen ist, können bis zum 15. August bei uns ein­gereicht werden.

Da die Mittel, die wir den Volksbüchereien zuwenden können, beschränkt sind und auch in den nächsten Jahren wohl nicht viel größer sein werden, empfiehlt es sich, an solche Stellen mit dem Ersuchen um Zuwendung von Unterstützungen hergnzutreten, denen öffentliche 'Aufgaben obliegen oder von denen Verständnis für die Aufgaben und die Notlage unserer Volksbüchereien erwartet werden tonn. Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit entsprechenden Anregungen Erfolg höben, ist erwünscht.

Gießen, den 17. Juli 1926.

Kreisschulamt Gießen. I. 23.: Fischer.

B e t r.: Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaften.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post geht Ihnen eine Anzahl Bordrucke für die Arbeit derHeimatkundlichen Arbeitsgemeinschaften" zu. Ueber die Bedeutung dieser Arbeitsgemeinschaften und ihre 'Aufgaben ist mit den Obmännern der Bezirksvereine von uns bereits Rücksprache ge­nommen worden. Eine weitere Befprechung in der Sache wird in Kurze stattfinden.

Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften und die Durchführung ihrer 'Aufgaben sollen bei den Herbstkonferenzen zum Gegenstand von Besprechungen gemacht werden.

Wir empfehlen Ihnen, die anliegenden Fragebogen einstweilen, soweit möglich, einzelnen zur Bearbeitung bereiten,Lehrern und anderen geeigneten Personen auszuhändigen.

Weitere Mitteilung in der Sache folgt.

Gießen, den 13. Juli 1926.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lindenstruth, hier, Geld­beschaffung insbesondere Kostenausschlag.

In der Zeit vom 20. Juli 1926 bis einschließlich 26. Juli 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Linden­struth

der Kommisfionsbefchluß vom 28. April 1926 Ziffer 4 nebst dazu gefertigten Kostenausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen find bei Meidling des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lindenftruth schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 15. Juli 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Ohly, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung in Teilen der Fluren I, IV und V der Gemarkung Linden st ruth, hier Einleitung.

Gemäß Artikel 22 des Feldberestügungsgesetzes vom 22. No­vember 1923 bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Landeskommiffion für Feldbereinigung den Beginn dös Feldbe­reinigungsverfahrens für obige Gemarkung angeoripiet hat.

Auf Grund von Artikel 17 des Feldbereinigungsgefetzes gebe ich hiermit bekannt, daß es von jetzt an den beteiligten Grundeigen­tümern unb den beteiligten Verfügungsberechtigten verboten ist, ohne Genehmigung der Vollzugskommission und solange diese noch nicht gebildet ist, des Kommissars der Landeskvmmission (Artikel 16 'Absatz 1) auf Grundstücken des Feldbereitzigungsbezirks Kuliurver- äuderungen oder Bauwerke, Feldfchcuern, Brunnen, Olrnben und Einfriedigungen nfro. herzustellen, oder Herstellen zu lassen, oder nn bestehenden Anlagen dieser 'Art 'Aeuderungeii vorzunehmen ober vornehmen zu lassen. Gleiches gilt für bic Neuanlage von Baum- stücken, sowie von Dauerkulturen.

Sinb Aenderungen, Herstellungen und Anlagen dieser Art ohne die vorgeschriebene Genehmigung erfolgt, so braucht im Feldbe- reinigungsverfahren hierauf keine Rücksicht genommen zu werden. 'Auch kann die Vollzugskommission nicht genehmigte 'Aenderungen, Herstellungen imb 'Anlagen, unbeschadet der Möglichkeit, eine Be­strafung nach Artikel 72 yi erwirken, aus Kosten desjenigen, von dem bic Aenderungen, Herstellungen und Anlage» herrühren, nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung die Zwangsvollstreckung im Feldbereinigungsverfahren betreffend, vorn 18. Aiärz 1922 be­seitigen lassen.

Nach Art. 23 Feldbereinigungsgesetzes fordere ich die Beteiligten auf, die Einträge der Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit diese den bestehenden Ver­hältnissen nicht entsprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem zuständigen Gericht berichtigen und insbefondere auch er­gänzen zu lassen, bnmit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereinigungsversahren berücksichtigt werden können.

Die Aufforderung ergeht ond) dahin, alle Rechte hinsichtlich deren eine Berichtigung oder Ergänzung der öffentlichen Bücher unter­bleibt, sowie solcher Rechte, deren Bestand aus den öffentlichen Büchern nicht ersichtlich ist, innerhalb der gleichen Frist bei mir anzumelden und das Bestehen dieser Rechte durch ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis des Eigentümers der belasteten Grund­stücke nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

28er dieser 'Aufforderung nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf Berücksichtigung der nicht angemelbeten Rechte im Feldbereini­gungsverfahren.

Lauterbach, den 9. März 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsassestor.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalbauarbeiten im A u lweg entlang der Oberhessischen Werkftätte wird hiermit der 'A u l w e g zwischen dem S ch i f f e n b e r g e r Weg und dem R i e g e l p f a d bis auf weiteres für jeglichen Fährverkehr gesperrt.

Gießen, den 14. Juli 1926.

. Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Die von uns unterm 11. Mai 1926 ungeordnete Sperrung der StraßeAn der Warte" zwischen Leihgesterner Weg und Friedrich­straße wird hiermit wieder aufgehoben, da die Gas- und Wasser- rohrverlegungsarbeiten beendet sind.

Gießen, den 13. Juli 1926.

Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.

Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.

In Meiches (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In A llna unb Ebsdorf (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebroche».

(K.) Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Pferdemarktes in Gießen, Ziehungs­termin: 30. September 1926;

ferner im Wege des Lofeaustaufchverfahrens:

Geldlotterie zur Wiederherstellung der Rotbyrgakirche in Hoch­hausen a. 'N., Ziehungstermin: 21. Januar 1927;

Watdshuter Spitallotterie; Ziehungstermin: 3. September 1926;

Geldlottterie zugunsten der Arbeiten des Deutschen Auslandinstituts in Stuttgart; Ziehungsterm'm: 25. und 26. November 1926. Bertriebsgebiet der Lose: Hessen.

1

Lruck der Br üblichen Antversitäts-Buch- unb Stetnbruckeret. OL Lange. Biehen.