AmtsverlündigungMatl
für die proomzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Glehen.
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rrr. 32 20. April ~ 1926
Znhalts.Ucbcrsicht: Wiederbelebung der Bauwirtschast. - Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck, Beuern und Lumda. - Ausnahme in die gewerbliche Fortbildungsschule. — Dienstnachrichten.
Betr.: Die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen; hier: Wiederbelebung der Bauwirtschast durch steuerliche Begünstigungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, die mit Erledigung unseres übergedruckten Ausschreibens vom 4: März I. 3g. noch im Rückstand sind, erinnern wir an Erledigung mit Frist von 8 Tagen.
Gießen, den 15. April 1926.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.
3n Alten-Buseck ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. ,
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend i aus der der Gemarkung Alten-Buseck, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Großen-Buseck, Wieseck und Trohe.
Untere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen stnd, sogar auf Grund des § 328 des StGB, 'mit Ge° sänguis.
Gießen, den 16. April 1926.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in “Beuern.
3n Beuern ist die Maul- und Klauenseuche erneut amtlich festgestellt worden. !
Der Dersröder Weg, vom Gehöft des Karl Konrad Stein ab, wird zum Sperrbezirk, der übrige Teil des Dorfes und die Gemarkung Beuern werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
ilnfere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 16. April 1926.
Kreisamt Gießen. 3 3.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lumda.
Da die Maul- und Klauenseuche in Lumda nicht weiter um sich gegriffen hat, wird das gebildete Sperrgebiet auf die Gehöfte des Wilhelm Kratz, Dahnstraße 3, und des Heinrich Theis, Aeuerweg 10, beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Lumda werden zum Beobachtungsgebiet erklärt. Gießen, den 17. April 1926.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.
Betr.: Ausnahme in die gewerblichen Klassen der Fortbildungsschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die nachstehende Verfügung des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Dildungswesen — teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Zu Ostern dieses 3ahres aus der Schule entlassene 3ugend- liche, die die Absicht haben, ein bestimmtes Handwerk zu erlernen, eine Lehrstelle aber noch nicht gefunden haben, können, falls eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt wird, zu Beginn des Schuljahres in die gewerblichefn: Klassen der Fortbildungsschule ausgenommen und bis auf weiteres, spätestens jedoch bis Ende des Sommerhalbjahres, in dieser Abteilung belassen werden. Es soll ihnen hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, an dem dreijährigen Lehrgang der gewerblichen Fortbildungsschule von Anbeginn an teilzunehmen. Die Schüler haben von Zeit zu Zeit den Aachweis zu erbringen, daß sie sich ernstlich um die Erlangung einer Lehrstelle bemüht haben. Die einzelnen Fälle sind sorgfältig zu prüfen.
Borstehende Bestimmung kann sinngemäß aus die kaus- männische Abteilung Anwendung finden.
Gieß e n, den 15. April 1926.
Kreisschnlami Gießen. 3. 03.: Fischer.
Dienstnachrichtcn des Kreisamtes.
Der Minister des 3nnern hat gestattet: Thüringer Museuins- lotterie, II. Reihe der 3. Gruppe, Dertriebsgebiet: Hessen: Ziehungstermin: 14. und 15. 3uli 1926; Ausspielung anläßlich des Pferde-, Fohlen- und Zuchtviehmarktes in Beerfelden, Dertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 13. 3uli 1926.
Druck der Brübl'schen Llniverfitäts-Buch. und Steindruckerei. R Lange. Gießen.


