Ausgabe 
19.2.1926
 
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AmtZverkülldigungMatt

für die Provinzialdirektion Gberhesfen und für das Ureisamt Gietzen.

Erscheint Diemttag und Freitag. Dur durch di« Post zu beziehen.

Nr. 15 19. Februar 1926

Inhaltr-Ueberftcht: Wahlen der Bürgermeister in den Landgemeinden des Kreises. Feilhalten und Berkaus von Weidenkätzchen. Maul- und Klauenseuche in Lich und Lang-Göns. Feldbereinigung Grüningen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wahlen der Bürgermeister iir den Landgemeinden des Kreises.

In weiterer Ergänzung früherer Bekanntmachungen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß noch folgende Personen zu Bürgermeistern in den beigesetzten Gemeinden auf sechs Jahre gewählt worden sind: I

Grüningen: Euler, Wilhelm, Bäckermeister und Landwirt, Harbach: Schomber, Wilhelm II., Landwirt.

Gießen, den 9. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Ur. Heß.

Betr.: Das Feilhalten- und den Verkauf von Weidenkätzchen.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir weisen Sie auf die Polizeiverordnung vom 18. Fe­bruar 1922 abgedruckt int Amtsverkündigungsblatt Ar. 25 vom 23. Februar 1922 hin. Die Orkspolizeibehörden werden ferner beauftragt, das Forst- und Feldschutzpersonal anzuweisen, die Einhaltung der Borschrisken streng zu überwachen.

Gleichzeitig empfehlen wir, in geeignet erscheinender Weise darauf hinzuwirken, daß die Dlütenstaub spendenden Sträucher, wie Weide- und Haselstrauch, die zur Förderung der Blsnenzucht wichtig sind, geschont werden. Es kann dies unter anderem auch durch Belehrung in den Schulen und durch das Forst- und Feld­schutzpersonal geschehen.

Gießen, den 16. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. I.D.: Ur. Braun.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lich.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche zum Stillstand ge­kommen ist, wird das durch unsere Bekanntmachung vom 5. Ja­nuar 1926 wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche ge­bildete Sperrgebiet auf die Hintergasse mit allen Seitengassen, die Schäfergasse, Oberstadt von der Ohlengasfe (diese ausschließ­lich) bis zum Ortsausgang nach Aieder-Dessingen zu, sowte deren Seitengassen, die Synagogengasse und die Ziegelgasse, beschränkt. Alle übrigen Stadtteile Lichs sowie die üeldge- markung Lich werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.

i

Das wegen Ausbruchs der Lungenseuche gebildete Sperr­gebiet bleibt nach wie vor bestehen.

Gießen, den 16. Februar 1926.

Kreis amt Gießen. I. V.: vr. Braun.

Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns.

Da die Maul- und Klauenseuche in. Lang-Göns nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der durch unsere Bekanntmachung vom 5. Februar 1926 gebildete Sperrbezirk auf die Mohrgas.se, .Strecke Breiter Gasse und Drücke, beschränkt.

Der übrige Teil des Dorfes und die Feldgemarkung werden zum Beobachtungsgebiet -erklärt.

Gießen, den 16. Februar 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: vr. Braun.

Bekanntmachung

Betr.:. Feldbereinigung Grüningen; hier: Kostenausschlag.

In der Zeit vom 17. bis einschließlich 23. Februar 1926 liegt aus dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Grüningen wiederholt

der K o st e n a us s ch l-a g mit Beschluß vom 12- Februar 1926

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grünin­gen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 12. Februar 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

vr. Andres, Aegierungsrat.

Dienstuachrichten des Kreisamtcs.

In Aieder-Erlenbach und Ober-Mörlen (Kreis Friedberg) ffd die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Die Maul- und Klauenseuche in Schwalbach (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

JnAordeck (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Druck der Brüstpschen Universitäts-Buch- und Steindruckerri. QL Lange. Gießen.