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2. Januar 1926 (vgl. Reichsbeso ld ungs b l. 1925 S. 98, § 12) ist ebenfalls bereits nach den neuen Bestimmungen zu verfahren,
4. Soweit der letzte Steuerabzug aus lassetechnischen oder sonstigen Gründen nochmals nach den früheren Vorschriften erfolgt ist, ist für Ausgleichung bei der nächsten Gehalts- und Lohnzahlung Sorge zu tragen.
Weitere Einzelheiten der neuen Regelung ergeben sich aus dem Merkblatt für den Steuerbazug boin Arbeitslohn vom 1. Januar 1926 ab, das von den Finanzämtern öezogen werden kann.
Ich empfehle Ihnen, diese Vorschriften zur Beachtung: Henrich»,
Bekanntmachung.
Betr.: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses. '
Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dast in heutiger öffentlicher Sitzung des Kreistags gewählt worden sind:
Mitglieder:
Georg Beckmann, Angestellter, Gietzen,
Joh. Gg. Benner, Gewerkschastsangestellter, Wieseck, Friedrich Dommersheim, Landwirt, Langsdorf, Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern, Paul Homberger, Rechtsanwalt, Gießen, Dr. Otto Lenz, Studienrat, Gietzen.
Stellvertreter:
Frau Marianne Hüter, Gietzen,
Georg Kreiling, Bürgermeister, Heuchelheim, Karl Georg Jöckel, Bürgermeister, Grünberg. Ernst Alfred Rompf, Landwirt, Lang-Göns, Otto Weihgerber, Studienrat Professor, Gietzen, Hermann Schieserstein, Fabrikant, Gietzen. > ,
Gießen, den 11. Januar 1926.
Der Kreisdircktor des Kreises Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung ,
Betr.: Die Wahlen der Bürgermeister in den Landgemeinden des Kreises.
In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 4. August v. I., Amtsverkündigungsblatt Rr. 64 vom 11. August 1925, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß noch folgende Personen zu Bürgermeistern in den beigesetzten Gemeinden auf. sechs Jahre gewühlt worden sind:
Albach: Lenz, Wilhelm, Landwirt.
Beuern: Lindenstruth, Gg. Wilh., Landwirt und Sparkassenrechner,
Elimbach: Wihner, Heinrich II., Landwirt. j\ Grünberg: Jöckel, Karl Georg, Rechtskonsulent. Hattenrod: Reeb, Peter, Weißbindermeister.
Ober-Hörgern: Müller, Heinrich VIII., Landwirt. Rödgen: Wagner IV., Johann, Bahnarbeiter.
Kreisamt Gießen. I. V.:Dr, Hetz._________
Betr.: Fleischbeschau: hier: Abstempelung des Fle!sches^
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In letzter Zeit wurde wiederholt beobachtet, daß Fleischbeschauer das Fleisch von geschlachteten Tieren abgestempelt haben, bevor sich der Besitzer durch Dorzeigen des Schlachtscheines ausgewiesen hatte, daß er die Schlachtgebühr bezahlt hat. Infolgedessen sind die betreffenden Gemeindeeinnehmer bis heute noch nicht vollständig im Besitz aller Geldbeträge. Diese Handlungsweise der Fleischbeschaucr ist ungesetzlich. Wir verweisen mit Rachdruck auf den ersten Absatz des § 2? der Fleischbeschau- vrdnung vom 9. April 1903 (Handbuch S. 30) und bemerken, daß die Richtbefolgung der dort erlassenen Vorschrift unter Strafe gestellt ist. Die Fleischbeschauer sind entsprechend zu bedeuten. Gleichzeitig empfehlen wir, die Geineindeeinnehmer streng anzuweisen, den Fleischbeschauern die ihnen zustehenden Beschaugebühren nur dann auszuzahlen, wenn einwandfrei nachgewiesen ist, daß für sänrtliche Schlachttiere die vorgeschriebenew Gebühren zur Gemeindekasse bezahlt sind. —
Gieße n, den 15. Januar 1926.
Kreisamt Gietzen. I. D.: Dr. Brau n.
I
Betr.: Bekämpfung der Obstbaunischädliuge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Landwirtschaftskammer 'für Hessen veranstaltet am 26. Januar ds. Js., vormittags 10 Llhr, in Gießen, Treffpunkt: Städtische Obstanlage in der Licher Straße, eine Vorführung neuzeitiger Baumspritzen, die für die Bekämpfung von Schädlingen an Obstbäumen besonders in Frage kommen.
Zu diesen Vorsührungen sind alle örtlichen Obstbauvereine. Landwirte, Baumwärter und sonst interessierte Kreise hiermit eingeladen.
Wir ersuchen Sie, Vorstehendes in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis, zu bringen, besonders aber die Vertrauensleute und Mitglieder der Obstbauvereine auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Gietzen, den 14. Januar 1926.
Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Steinberg: hier: Wunschtermin.
Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet
Mitwoch, den 10. Februar 1 92 6, vormittags 9 bis 10 älhr, auf dem Rathaus zu Watzenborn-Steinberg statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Rümmer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Einspruch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künftige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 1. bis 3. Februar 1926 die Pläne auf dein Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Leihgestern und in der Zeit vom 4. bis 6. Februar 1926 auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Watzenborn-Steinberg zur Einsicht der Beteiligten offen.
Friedberg, den 8. Januar 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andre s, Degierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Der Minister des Innern hat dem Diakonissenhaus Elisa- bethenstift in Darmstadt und der Anstalt für Epileptische in Aieder-Damstadt die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis Ende Dezember 1926 für das Gebiet des Dolksstaates Hessen erteilt.
Die dem Rettungshausverband für Hessen und Hessen-Rassau zugunsten der Erziehungsanstalt Aumühle bei Wixhausen erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen wurde bis 1. Juli 1926 verlängert. ,
Der Minister des Innern hat gestattet: Bayerische Kriegshinterbliebenenfürsorgelotterie, 4. Reihe, Dertriebsgebiet: Hessen.
Der zum Französischen Konsul in Frankfurt a. M. ernannte M a r i e - G e o r g e s - D e n e d ' Hennezel ist anerkannt und zur Ausübung konsularischer Tätigkeit im Volksstaat Hessen zugelassen worden.
Der zum Türkischen Konsul in München ernannte Haidar Mehmed Bey ist nunmehr endgültig anerkannt und zur Ausübung konsularischer Tätigkeit im Volksstaat Hessen zugelassen worden.
In Lützellinden (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
In F r i e d b e r g - F a u e r b a ch ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochrn.
In Wallernhausen und Düdelsheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Beienheim und Rodheim v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gietzen.


