Bekanntmachung.
Die von uns unterm 24. Juni 1926 angeordnete Sperrung der Durchgangsstrafte „Burggraben" wird hiermit wieder aufgehoben, da die Weiftbinderarbeiten beendet find.
G i e ft e n , den 12. Juli 1926.
Polizeiamt Gieften. Büchler.
Bekanntmachung
Seit neuerer Zeit ist wieder die Unsitte eingerissen, Papier, Obstschalen, insbesondere Apselsinenschalen und sonstige Abfälle, aus
Bürgersteige und Fahrbahn zu werfen. Hierdurch werden nicht nur die Straften verunreinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervorgerusen, die durch Ausgleiten auf Obstrefteu und dergleichen zu Falle kommen und sich erheblich verletzen können. Wir erwarten, das; es nur dieses Hinweises bedarf, um den Uebel- stand abzustellen, widrigensalls die Polizeibeamten mit Strafanzeigen vorgehen mühten.
Gieften, den 8. Juli 1926.
Polizeiamt Gieften. B ü ch l e r.
4>rud der Brubttchen AntverlUätS-Buch. und Sterudruckerei. L. .Lange. Dietzen.


