Amtzverlim-igllngzbtatt
für die Proviiyialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Sietzen.
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Nr. 57 16. Juli 1926
Jnhalis-Aebersichi: Kurzarbeiterfürsorge. — Kreisstrahcnsperre. — Statistik der Weinmost- und Obsternte. — AeichSviehseuchengesetz. — Alaul» und Klauenseuche in Grunberg, Queckborn und Lauter. — Verbandstag der Freiwilligen Feuerwehren. — Lehrgänge für Schulturnen und Bewegungsspiele. — Dienstnachrichten. — Straßensperre. — Verunreinigung der Strafzen.
Bekantttmachuttg.
Mit Zustimnillng des Herrn Reichsarbeitsministers und des Herrn Reichsministers der Finanzen und unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 27. Februar 1926 (Darmstädter Zeitung Nr. 51 vom 2. März 1926) wird auf Grund des § 1, Abs. 2, der Verordnung über Ermerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 die nachstehende, von dem Herrn Reichsarbeitsminister erlassene Anordnung über Ausdehnung und weitere Verlängerung der Kurzarbeiterfürsorge vom 1. lsd. M. für die Gemeinden des Volksstaats Hessen in Wirkung gesetzt.
Dar in st a d t, den 5. Juli 1926.
Der Minister für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Anordnung über Ausdehnung und weitere Verlängerung der kurzarbeilersürsorge.
Vom 1. Juli 1926.
Auf Grund der §§ 10 Abf. 1 und 43 der Verordnung über Erwerbslofenfürfvrge vom 16. Februar 1924 (Reichsgesetzblatt I, S. 127) ordne ich mit Zustimmung des Reichsrats nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitsvermittlung an: ।
Artikel 1.
Artikel II § 6 der Anordnung über Kurzarbeiterfürsorge vom 20. Februar 1926 (Reichsgesetzblatt I, S. 105) erhält die Fassung:
§ 6.
Unterbrechung der Unterstützung.
(1) Wird die Kurzarbeiterunterstützung auf vier Kalenderwochen oder länger unterbrochen, so kann die Unterstützung erst wieder gewährt werden, tue tut die Voraussetzungen der §§ 3 bis 5 erneut erfüllt sind. Die Wartezeit des § 3 kann ganz oder teilweise in der Zeit der Unterbrechung liegen.
(2) Nach Unterbrechungen von drei Kalenderwochen oder weniger wird die Unterstützung weiter gewährt. >
Artikel 2.
Die Geltungsdauer der Anordnung über Kurzarbeiterfllrsorgc wird bis zum 27. 'November 1926 verlängert.
Artikel 3.
Diese Anordnung tritt nm 4. Juli 1926 in Kraft. ,
Berlin, den 1. Juli 1926.
Der Reichsarbeitsminister. Dr. Braun s.
Bekanntmachung.
Die Sperre der Kreisstraße „Grünberg—Röthges" beim Orts- ausgang Grünberg ist wieder aufgehoben worden.
Gießen, den 12. Juli 1926. j
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Betr.: Statistik der Weinmost- und Obsternte im Jahre 1926.
An den Herrn Obsrbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir nehmen Bezug auf unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 (Kreisblatt Nr. 40) und empfehlen Ihnen, auch in diesem Jahre zu geeigneter Zeit, etwa Ende Oktober oder Anfang November Erhebungen über den Weinmost- und Obsternteertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zugehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgefüllten Formulars bis spätestens 15. November 1926 vorzulegen. Das zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.
Für die selbständigen Gemarkungen Arnsburg, Heibertshausen (Hof), Feldgemarkung Bergheim, Mühlsachsen (Hof), Hof Graß, Friedelhausen (Hof) und Feldgemarkung Feldheim ist von den zu- sländigen Bürgermeistereien ebenfalls ein besonderes Formular ausfüllen zu lassen und uns in Vorlage zu bringen.
Gießen, den 12. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. '
B e t r.: Die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes; hier die Erhebung der Beiträge von den Viehbesitzern und Viehhändlern für 1926 Rj.
2!» die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen Bürgermeistereien, die aus unsere überdruckte Verfügung vom 31. Mai 1926 wegen erfolgter 'Ablieferung der Beiträge noch nicht berichtet haben, werden hieran erinnert. Da es sich fast durchweg um geringe Beilragsleistuiigen handelt, dürste sich beschleunigte Einziehung ermöglichen lassen.
Gießen, den 12. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
Bekantttmachuttg
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Grünberg.
Da die Maul- und Klauenseuche in einem weiteren Gehöft in Grünberg ausgebrochen ist, wird der Kirchplatz und Krool zum Sperrbezirk erklärt.
Gießen, den 12. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau u.
Bckantttmachttirg.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Queckborn ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Oueck- born wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht aus die in Göbelnrod herrschende Seuche zum Beobachtmigsgcbiet erklärt. Die Gemarkung wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 15. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
Bekatttttmachttttg
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Lauter ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Lauter wird aus dem Sperrgebiet ^ausgeschieden und mit Rücksicht auf die in Grünberg herrschende Seuche zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 15. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau u.
Betr.: Verbandstag der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Gießen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am 1. August d. I. findet in Lollar der Verbandstag der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Gießen, verbunden mit dem fünfzigjährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Lollar, statt.
Wir würden es mit großer Freude begrüßen, wenn Sie und die Kommandanten Ihrer Wehr an dem Verbandstag und dem Ehrentag der Freiwilligen Feuerwehr in Lollar teilnehmen würden. Die Kommandanten Ihrer Wehr find auf diesen Tag besonders hinzuweisen. Die Motorspritze des Kreises wird an diesem Tage vorgeführt.
Gießen, den 14. Juli 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Wolf.
Betr.: Lehrgänge für Schulturnen und Bewegungsspiele im Sommer 1926.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — Nr. 23 510 vom 6. Juli 1926 in Nr. 156 der „Darmstädter Zeitung" vom 8. Juli 1926 aufmerksam und empfehlen Ihnen, sämtlichen Lehrkräften von dem Inhalt der Verfügung Kenntnis zu geben.
Bei der ein das Kreisschulamt einzusendenden Mitteilung sehen wir einer Angabe darüber entgegen, wie die Vertretung — wenn eine solche erforderlich wird — eingerichtet werden soll.
Gießen, den 13. Juli 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Diettstnachrichten des Kreisanltes.
In Harheim und Helden bergen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Auf dem C h a u s s e e h a u s Dortelweil und in Holz- Hausen v. d. H. ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.


