Ausgabe 
16.4.1926
 
Einzelbild herunterladen

Amtsvertiilldiglmgzblatt

für die proviuzialdireltion Sberheflen und für das Kreisamt Lietzen.

<Frto«nt Sieaitaa und 5rtitoa. Hur durch bi» Psst $u beziehen.

TU. 31 16. April 1926

Dchaltr-lleberficht: Förderung des Wohnungsbaues. Maul» und Klauenseuche in Lich und Bellersheim Backordnung der Ge­meinde Saasen. Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Pädagogischer Rundfunk. Feldbereinigung Großen-Linden. Schutz der Dögel. - Straßensperre. Gefunden, verloren. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,

die Abänderung der Ziffer 5 der Bekanntmachung vom 8. 3uni 1925 über die Förderung des Wohnungsbaus im Jahre 1925 durch Daudarlehen aus Landesnritteln betreffend.

Dom 31. März 1926.

In Abänderung der Bestimmung im Abschnitt II, Ziffer 5, Absatz 1, der Bekanntmachung, die Förderung des Wohnungs­baues im Jahre 1925 durch Baudarlehen aus Landesmitteln be­treffend, vom 8. Juni 1925 (Reg.-Bl. S. ZZ) wird folgendes bestimmt:

Die Baudarlehen, die zur Förderung der im Jahre 1925 be­gonnenen Wohnungsbauten aus Landesmitteln gegeben wurden, sind bis zum 1. April 1 9 2 Z zinslos und von da an mit 2 vom Hundert wertbeständig zu verzinsen und durch Abzahlungen in fest bestimmter Höhe mit mindestens eins vom Hundert wert­beständig zu tilgen. Zins- und Tilgungsbeträge sind vom 1. Avril 192Z an, erstmals am 1. Oktober 192Z, von da an halb­jährlich zum 1. April und 1. Oktober zu entrichten. Je nach Aenderung der wirtschaftlichen Lage bleibt dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft die Reufestsetzung der Zins- und Tilgungs- sätze Vorbehalten.

'Darmstadt, den 31. März 1926.

Der Minister für Arbeit und Wirtschaft.

Raab.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Lich ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Das durch unsere Bekanntmachung vom 16. Februar 1926 (Amtsver­kündigungsblatt Rr. 15 vom 19. Februar 1926) gebildete Sperr- und Beobachtungsgebiet wird aufgehoben.

Die wegen Ausbruchs der Lungenseuche in Lich verhängten Schutzmaßnahmen bleiben jedoch noch bestehen.

Gießen, den 13. April 1926.

___________Kreisamt Gießen. I, B: l)r, Braun.___________

Bekanntmachung. ,

Detr.: Maul- und Klauenseuche in D e lle rs h eiin.

Da die Maul- und Klauenseuche in Bellersheim nicht weiter um sich gegriffen hat, wird das durchs unsere Bekanntmachung vom 30. Mürz 1926 (Amtsverkündigungsblatt Rr. 22 vom 1. April 1926) gebildete Sperrgebiet auf das Gehöft des L. Müller be­schränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Feldgemarkung! Bellersheim wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 15. April 1926.

__________Krcisamt Gießen. I. D,: Dr. Braun.__________ Betr.: Dackordnung für die Gemeinde Saasen mit Dollnbach und Beitsberg.

Berichtigung.

Die in Rr. 22 des Amtsverkündigung sbla tt es vonr 16. März 1926 erlassene Backordnung für die Gemeinde Saasen mit Dolln­bach und Beitsberg wird dahingehend berichtigt:: :

5 Absatz III Satz 1, § 8 Satz 1 und § 12 Satz 1 statt Gebäck"Gebäck".

Gießen, den 14. April 1926.

___________Hess. Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.

In der von der Landesversicherungsanstalt Hessen einge­richteten Beratungsstelle für Geschlechtskranke in der Aniver- sitäts-Hautklinik zu Gießen, Klinikstraße 40, werden Ratsuchende kostenlos und streng vertraulich ärztlich untersucht und beraten. Gegebenenfalls wird kostenfreie Behandlung vermittelt.

Sprechstunden: Jeden Werktag vormittags von 10 bis 12 Ahr und Dienstags und Freitags nachmittags von 5 bis 6 Ahr.

Gießen, den 12. April 1926.

___________Kreisamt Gießen. I. D.: Schmidt._____________ Bet r.: Den Pädagogischen Rundfunk.

Rn die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Zentralinstitut für Erziehung und .Unterricht wird, vielfachen Anregungen Rechnung tragend, während der Sommer­

monate einen Versuch machen, an vier Wochentagen von 1 bis l/s Uhr durch den Königswusterhausener Sender 2 Stunden für Fremdsprachen, eine im richtigen Sprechen und eine musi­kalische Darbietung den angeschlossenen Schulen zu übermitteln. Die genauere Veranstaltungsfolge wird in Heft 5/1V des Z. I. Funks mitgeteilt. Dom Gelingen des Versuches wird es ab­hängen, ob und wie dieser Teil des Pädagogischen Rundfunks weiter ausgestaltet wird.

Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß derZ.-J.-Funk" jährlich in 12 Heften erscheint und der Bezugspreis für den Jahrgang 3 Reichsmark, für das einzelne Heft 25 Pf., beträgt. An­schrift: Schriftleitung des Z.-J.-Funk, Zentralinstitut für Er­ziehung und Unterricht, Berlins35, Potsdamer Straße 120; Bezug durch Post und Buchhandel.

Gießen, den 10. April 1926.

____________Kreisschulamt Gießen. I. D.: Fischer.__

Bekanntmachung.

Bet r.: Feldbereinigung Großen-Linden; hier Kostenausschlag. In der Zeit vom 16. bis einschließlich 22. April 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Großen-Linden

Abschrift des Beschlusses der Vollz ugskom- Mission vom 9. März 1926 Ziffer 4 n eb st Ausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Ossenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 10. April 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Dr. Andres, Degierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Schutz der Vögel.

Wir bringen in Erinnerung, daß nach § 1 des Reichsgesehes vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 312) das Zerstören und Ausheben von Restern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Aus­nehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Jungen ver­boten ist. In gleicher Weise ist das Feilbieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Jungen untersagt.

Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Rni. oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch den­jenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Ge­walt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind, und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von solchen Zuwider­handlungen abzuhalten.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gericht­lichen Bestrafung zur Anzeige zu bringen.

Gieß e n, den 9. April 1926.

Pvlizeiamt Gießen. Büchler.

Bekanntmachung.

Wegen Verlegung von Wasserrohren wird hierniit der Wart­weg hinter dem Äulweg vom 14. ds. Mts. ab bis zum 31. April 1926 für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 13. April 1926.

______- _______Polizeiamt Gießen. Düchler._________________

Bekauntmachung.

Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. März bis 1. April 1926 auf dem Fundbureau als gefunden un5 verloren gemeldeten Gegenstände liegt, vonr Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasse Rr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 3. April 1926.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Dienstnachr ichtcn des Aircieanttce.

Die Maul- und Klauenseuche in Reiskirchen (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

In den Gemeinden Södel, Vilbel und Ober-Esch- b a ch (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Druck der Drübl scheu Aniverfitäts-Buch- und Steindruckerei R. Lanae Gießen.