Ausgabe 
12.10.1926
 
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für die proviiizialdireklion Gberhesse» und für das Kreisamt Sietzen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.

Nr. 82 12. Oktober ZZZZ__________1926

Znhalts-Aeberflcht: Maul» und Klauenseuche in Giehen. Burkhardsfelden und Leihgestern. - Aenderung der Verkaufszeiten im Konditoreigewerbe. Dampfkeffelanlage von Wilhelm Kehler II., Annerod. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Burkhardsfelden.

In Burkhardsfelden ist die Maul- und Klauenfeuche amtlich festgestellt worden. ,

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge­markung Burkhardsfelden, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Oppenrod.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsoerkündigungsblattes sindet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis, i

Gießen, den 8. Oktober 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche. !

Das durch, unsere Bekanntmachung vom 4. Oktober 1926 Amts- verkllndigungsblatt Nr. 80 vom 5. Oktober 1926 gebildete Beob­achtungsgebiet Gießen rechts der Lahn wird hiermit aufgehoben und zum freien Gebiet erklärt.

Gießen, den 7. Oktober 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenfeuche in Leihgestern.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche'in Leihgestern nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der durch unsere Bekanntmachung vom 21. September 1926 A. B. Bl. Nr. 77 vom 24. September 1926 gebildete Sperrbezirk auf das verseuchte Gehöft des Jakob Schmidt in Leihgestern beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Leihgestern wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.

G i e h e n, den 11. Oktober 1926.

Kreisamt Giehen. I. B.: Dr. Krüger.

Bckauutmachnng.

Betr.: Aenderung der Verkaufszeiten an Sonn- und Festtagen im Konditoreigewerbe.

Auf Grund des § 105e der A. B. zur G. O. wird die Bekannt­machung des Polizeiamts Gießen vom 23. Februar 1921 in III. A. 2 und B. 2 wie folgt abgeändert:

Verkaufszeiten für Konditoreien:

1. am ersten Oster-, ersten Pfingft- und ersten Weihnachsfeiertag von 12 bis 2 Uhr nachmittags;

2. an den übrigen Sonn- und Festtagen von 9 bis 12 Uhr vor­mittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags.

Das Austragen von Waren regelt sich nach § 6 der Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918, RGBl. S. 1329.

Gießen, den 12. Oktober 1926.

________________Kreisamt Gießen. I. N.: W o l f._________________

Bekanntmachung.

93 e t r.: Dampfkesselanlage von Wilhelm Keßler II., Annerod.

Wilhelm Keßler II. von Annerod beabsichtigt, einen neuen Dampfkessel aufzustellen. Pläne und Beschreibung liegen auf der Bürgermeisterei Annerod offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ofsenlegungsfrist von 14 Tagen vom Tage der Bekanntmachung an bei der Bürger­meisterei Annerod schriftlich oder zu Protokoll vorzubrlngen.

Gießen, den 9. Oktober 1926.

._____________Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.________________

Dienstnachrichten des Kreisamtcs.

Die Maul- und Klauenseuche in Werdorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Altenberg (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

In Ober-Flor st adt und Ober-Eschbach (Kreis Fried­berg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Schotten (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

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