Ausgabe 
12.3.1926
 
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D eit-.: Maul- und Klauenssuche in Aon neu rod.'

In Oionnenrod ist die Maul- uiib Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird gebildet ein S ste r r b.ez i r k,'bestehend aus der Gemarkung Aonnenrod, unö ein Beobachtungsgebiet, l bestehend aus der Gemarkung Ober-Bessingen.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Br. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 11. März 1926.

Hess. Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Drau n.

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Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Birklar ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Birk­lar wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf die in Lich und Muschenheim -noch herrschende Seuche zum Beobachtungsgebiet erklärt. ,

Gießen, den 9. März 1926. '

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.

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B e t r.: Mäul- und Klauenseuche.

In Garbenteich ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Garbenteich wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit Rücksicht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Lich zum Beobachtungsgebiet erklärt. Steinbach bleibt als Beobach- tungsgebiet bestehen. Die Gemarkung Hausen wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, de,n 8. März 1926. %

Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in R e i n h a r d s h a i n.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Reinhardshain nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der gebildete Sperrbezirk auf das Gehöft des Karl Hartmann, stlntergasse 52, beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Reinhardshaini wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Die Gemarkungen Winnerod und Beltershain werden aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 8. Mürz 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Eberstadt.

Da die Maul- und Klauenseuche in Eberstadt nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der Sperrbezirk auf das Gehöft des Landwirts Düringer beschränkt. Der übrige Teil des Dorfes und der Gemarkung Eberstadt wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gieße n, den 9. März 1926.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun

Betr.: Die IV. Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffent­licher Anleihen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen daraufhin, daß durch die IV. Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen, vonr 20. Februar 1926 (RGBl I S. 108) die Frist für Die Anmeldung der Markanleihen

des Reichs zum .Umtausch in die Anleiheablösungsschnld sowie die Frist für die Beantragung von Auslosungsrechten bis 31. März 1926 verlängert worden ist. Mit einer weitereii Verlängerung der Frist wird nicht zu rechnen fein.

Wir empfehlen Ihnen, dies in ortsüblicher Weise betannt- machen zu lassen.

Gießen, den 8. März 1926.

Kreisamt Gießen (Bezirksfürsorgestelle). 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Dienststunden des Kreisschulamts.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Dienststunden des Kreisschulamtes fallen Dienstag, den 16. März, aus.

Gieß e-n, den 11. März 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Fischer.

Betr.: Den Pädagogischen Rundfunk.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin verbreitet täglich von 3 bis 5 Uhr nachmittags auf der deutschen Welle Vorträge auf dem Gebiete der Lehrerfortbildung. Die Dortragsfolge wird in der MonatsschriftZ. 3. Funk" bekannt- gegeben.

Wir macheir Sie auf diese neue Einrichtung des Zrntral- instituts aufmerksam.

Gießen, den 8. März 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Fischer.

D e t r.: fünfzigsten Todestag des Dichters FerdinandFreiligrath.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Aus Anregung des Aeichsministers des 3nnern hat das Ge­samtministerium beschlossen, des 50. Todestages des Dichters Ferdinand Freiligrath durch eine würdige Feier am 18. ds. Mts. in sämtlichen Schulen des Landes zu gedenken.

Zur Ausführung dieses Beschlusses hat der Herr Staats­präsident angeordnet, daß für die Feier die zwei letzten Unter­richtsstunden des Vormittags verwendet werden und der Rach­mittagsunterricht ausfällt.

Gießen, den 11. März 1926.-

Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Fischer.

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Betr.: Feldbereinigung Allend or f a. d. Lda.; hier: Aufwer­tung der von Beteiligten gegebenen Papiermarkdarlehen.

3n der Zeit vom 12. bis einschließlich 18. März 1926 liegt auf Bem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Allen­dorf a. D. Lda.

. Abschrift des Beschlusses der Vollzugskommission vom 25.

Februar 1926 und Verzeichnis der aufgewerteten Betrüge zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen find bei 2lleidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 6. Mürz 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Dienstnachrichten des zrrersanrtes.

3n Vilbel und Ober-Wöllstadt (Kreis Friedberg) ist die Riaul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Die 21iaul- und Klauenseuche in Aiederweimar (Kreis Marburg) ist erloschen.

3n Stein Dorf und Atzbach (Kreis Wetzlar) ist die. Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Maul- und Klauenseuche in Klein-Rechtenbach und Kröffelbach (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

Druck der Br üblichen Universitäts-Buck- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.