Ausgabe 
10.12.1926
 
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stempels und nach Regelung der Wandergetverbesteuerfrage an bje Gewerbetreibenden ausgehändigt werden.

Gießen, den 11. November 1926.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. D.: Wolf.

Betr.: Gewerbelegitimationskarten.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach § 44a der Gewerbeordnung für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäfts­betrieb im Jahre 1927 sortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung ausfordern, ihre An­träge aus Erteilung der Legitimntionskarte bei Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 Amtsblatt ohne Nummer vorgeschrie­benen Formulars, baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Nieder- lassungsortes der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unausgezogene Lichtbilder zuzulassen, di« eine Kopsgröße von mindestens 1,5 Zenti­meter haben, ähnlich und gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind. Aus der Rückseite des Bildes ist dis Persönlichkeit sosort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Gleichzeitig ntadjen wir darauf aufmerksam, daß Staatsangehörig­keit und Geburtsort in den Berichten anzugeben sind.

Gießen, den 11. November 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Wolf.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Langd ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Langd wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 6. Dezember 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Vergütung für nebenamtlichen Fortbildungsschulunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Um die Auszahlung der Vergütung für den nebenamtlichen Fort­bildungsschulunterricht noch vor Weihnachten sicherzustellen, emp- sehlen wir Ihnen, Ihre Kostenverzeichnisse bis spätestens zum 15. De­zember an uns einzusenden. Später eingehende Verzeichnisse müssen bis zum 1. April zurllckgelegt werden.

Wir bemerken, daß die Vergütung für Fortbildungschulunterricht der nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen, die in mehreren Ge­meinden beschäftigt sind, nur von einem Schulvorstand angesordert werden sollen; in der Regel wird das der Schulvorstand der Heimat- gemeinde der betresfenden Lehrerin sein. Den Schulvorständen der Nebengemeinden wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen den die Kostenverzeichnisse aufstellenden Schulvorständen rechtzeitig zu­zuleiten.

G i e ß e n, den 8. Dezember 1926..

Kreisschulamt Gießen. I. 23.: Fischer.

Bckatttttmachttttfl.

B e t r.: Feldbereinigung Großen-Linden; hier: den Ergänzungsplaii zum allgemeinen Meliorationsplan.

In der Zeit vom 22. Dezember 1926 bis einschließlich 4. Januar 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Lindeu:

1. der Ergänzungsplan zum allgemeinen Mcliorationsplan;

2. Abschrift des dazu gehörigen Erläuterungsberichts, zur Einsicht der Beteiligten assen.

Tagsahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst:

Mittwoch, den 5. Januar 1927, vormittags 8) bis 9) Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein­wendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begründung ent­halten.

Friedberg, den 3. Dezember 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bcknniiimrilluittst.

Betr.: Feldbereinigung Beltershain: hier: Hauptgeldausgleich.

In der Zeit vom 13. 'Dezember 1926 bis einschließlich 28. Dezember 1926 liegt auf dem Amtszimmer der hessischen Bürgermeisterei Bel­tershain

das Hauptgeldausgleichungsverzcichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.

Reklamationstermin findet daselbst

Mittwoch, den 29. Dezember 1926, von vormittags 8 bis 10 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein­wendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 1. Dezember 1926.

Der Hessische Fetdbereiniguugskommissar.

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Bekanntmachung.

Auf Grund des § 105b, Absatz 2, der Neichsgewerbeordnung (in der Fassung der Reichsgewerbeordnung vom 5. Februar 1919) wird hiermit für alle Geschäftszweige des Handelsgewerbes der Gewerbe­betrieb in offenen Verkaufsstellen und die Beschäftigung von Ge- hitsen, Lehrlingen und Arbeitern an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten (am 5., 12. und 19. Dezember 1926) in der Zeit von 11 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags gestattet.

Gießen, den 2. Dezember 1926.

___________________Poiizeiamt Gießen. V ü ch l e r.___________________

Bekanntmachung.

Die Bauarbeiten an der Eisenbahnuntersührnng der Eder- strahe sind beendet. Die von uns unterm 21.August d.J. un­geordnete Sperrung wird hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 1.Dezember 1926.

Polizeiamt Gießen. Buchter.

3xicuitiiod>rid)icu l>e<* Kreisamles.

In Wickstadt (Kreis Friedberg)-ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Auf dem Hofgut Büblingshausen und in L ü tz e l l i n d e n (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

In Okarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Altenkirchen und Oberlemp (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Druck der Brüb kleben Kniverliläts-'Luch. und Steindruckerri. X Sange. Gtehen.