AmtZverlimdigungMatt
für die provWaldirektion Gberheffen und für das Ureisamt Eichen.
Erscheint Sienitag unä Freitag. Dur durch di« Post zu bezieh«».
!Nr. 38 11. Mai 1926
Lnhaltr-Ueberficht: Gebühren der nichtärztlichen Leichenbeschauer. — Straßensperre. -- Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen, Utphe, Obbornhofen und Lumda. - Leichenbeschau. — Verhältnis der Schulen zum republikanischen Staat. — Zugendfeiertag. - Straßensperre. Dienstnachrichten.
Bekanntmachung,
die Gebühren der nichtärztlichen Leichenbeschauer betreffend.
Die Dekanntmachungen voin 2. August 1923 (Regierungsbl. S. 259) und vom 4. September 1923 (Regierungsbl. S. 284), die Gebühren der nichtärztlichen Leichenbeschauer betreffend, werden ausgehoben. Damit treten die Vorschriften in § 10 der Dienstanweisung für die nichtärztlichen Leichenbeschauer vom 10. September 1909 (Regierungsbl. S. 241) wieder in Kraft. Aach ihnen hat der nichtärztliche Leichenbeschauer für jede Besichtigung einer Leiche an seinem Wohnort einschließlich der Ausstellung des Todeszeugnisses eine Gebühr von 1 Mark zu beanspruchen. Aüinnt der Leichenbeschauer die Besichtigung außerhalb seines Wohnortes, aber innerhalb seines Dienstbezirkes vor, so erhöht sich, seine Gebühr durch eine Weggebühr sür den Hin- und Rückweg bei einer Entfernung bis zu 3 Kilometer um 50 Pfennig, bei einer weiteren Entfernung um 1 Mark.
Darmstadt, den 1. Mai 1926.
Der Minister des Innern. I. V.: Spamer.
Bekanntmachung. >
Die K re i s st r a ße n s per r e Klein-Li nden —Gr oßen-Lin den wird vom 10. Mai ds. Ss. ab bis auf weiteres auch auf die Kreisstraßenstrecke G r o ßen - L in d e n — L a n g - Göns wegen Ausführung von Tee r u n g s ar b e i t e n ausgedehnt. Der Durchgangsverkehr von Gießen nach Frankfurt wird über Klein-Linden—Lützellinden—Hörnsheim—Hochelheim, derjenige von Frankfurt nach Gießen über Lang- Göns—Leihgestern geleitet.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten und den Anordnungen des Straßenaussichtspersonals ist Folge zu leisten.
Gießen, den 7. Mai 1926.
__Kreisamt Gießen. S. V.: Dr, Heß._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen.
Sn Ruttershausen ist die Maul- und Klauenseüche amtlich sestgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Ruttershausen, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Staufenberg, Mainzlar und Lollar.
Untere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes Mdet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer- deir mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 6. Mai 1926.
__________Kreisamt Gießen. S. B: Dr. Braun.,________
Bekanntmachung.
De t r.: Maul- und Klauenseuche in Utphe.
Sn Utphe ist die Maul- und Klauenseuche erneut amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Utphe. '
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 6. Mai 1926.
KreiSamt Gießen. S. D.: Dr. Braun,
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Obbornhofen.
Sn Obbornhofen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Gemarkung Obbornhofen und der Bahnhof Obbornhofen- Dellersheim wurde aus dem Sperrbezirk ausgeschieden.
Gießen, den 7. Mai 1926.
Kreisamt Gießen. S. D.: Dr. 03 raun.
Vekanntmachnng.
Betr.: .Maul- und Klauenseuche in Lumda.
Sn Lumda ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 17. April 1926 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 32 vom 20. April 1926 — angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben.
Gießen, den 5. Mai 1926.
__Kreis amt Gießen. S. V.: Dr, Braun.__ Betr.: Leichenschau in den Landgemeinden.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aerzte des Kreises führen Klage, daß, wenn sie bei Verstorbenen die vorgeschriebene Leichenschau vornehmen' wollen, die Leichen ost schon angekleidet sind. Dadurch wird die amtliche Leichenschau, die bei völlig entkleideter Leiche vorgenommen werden muß, sehr erschwert und auch unnötig verzögert.
Wir beauftragen Sie, auf ortsübliche und geeignete Weise bekanntzumachen, daß die Verstorbenen nicht eher angekleidet und zur Einsargung vorbereitet werden dürfen, als bis die vorgeschriebene Leichenschau von den zuständigen Leichenbeschauerin vorgenommen worden ist.
Gießen, den 10. Mai 1926.
__________Kreisamt Gießen. S, V.: Dr, Braun__ B et r.: Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Verordnung des Gesamtministeriums vom 26. August 1922 — Verfügung des Landesamts sür das Dildungswesest Ar. 22 706 vom 26. August 1922, Darmstädter Zeitung Ar. 208 vom 6. September 1922 und unser Ausschreiben von 10. September 1922, Amtsverkündigungsblatt Ar. 99 vom 19. September 1922 — bringen wir in Erinnerung.
Auf Ziffer 9 der Verordnung weisen wir besonders hin. Gießen, den 6. Mai 1926.
_____________Kreisschulamt Gießen. S. V.: Fischer,____________ D e t r.: Einen allgemeinen hessischen Sugeudseiertag.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Verfügung des Landesamts für das Dildungswesen Ar. L. D. 8618 vom 6. April 1922 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 55 vom 24. April 1922 — bringen wir in Erinnerung. Wir empfehlen Shneu, der Ausgestaltung des Tages zu einem Dolkstag im Sinne der Verfügung vonr 30. Mai 1921 — Amtsoerkünbigungs- blatt Ar. 80 vom 6. Sunt 1921 — auch in diesem Sah re die, größte Sorgfalt zu widmen.
Dis spätestens 15. Suli ds. Ss. sehen wir Shrem Dericht über den Verlauf des Sugendtages entgegen.
Gießen, den 6. Mai 1926.
____________Kreisschulamt Gießen. S. 03.: Fischer.____________
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird hiermit die S chü h-en str a he zwischen Aodheimer Straße und dem Grenzweg Krofdorfer Straße von Samstag, dem 8. Mai 1926, ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.
Gießen, den 8. Mai 1926.
Pvlizeiamt Gießen. Düchler.
Dicnstnachrichten vcs Zircisamtes.
Sn Orleshausen und Ranstadt (Kreis Bübingen) ist die Waul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Sn Hartman ns Hain (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Der Minister des Snnern hat dem Hessischen Roten Kreuz (Hessischer Landesverein vom Roten Kreuz und Alice-Frauenverein), Darmstadt, die Erlaubnis zur Beschassung von Geldmitteln ,durch Haus- und Straßensammlungen für die Zeit vorn 6. bis 13. Sunt 1926 sowie zur Werbung neuer Mitglieder durch Werbeschreiben, Aufrufe und mündliche Werbung für das Gebiet des Dolksstaates Hessen erteilt. — Der Minister des Snnern hat gestattet: Ausspielung anläßlich des Zentralzuchtviehmarktes in Radolfzell, Vertriebs gebiet: Hessen, Ziehungstermin, 21. September 1926.
®rud der Brüh lachen UniversttätL-Duch- und Steiudruckerei. Ot Lange. Dietzen.


