Ausgabe 
9.3.1926
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Bettenhausen ist die Seuche erloschen. Die G^ markuna Bettenhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mif Rücksicht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Muschenheini zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 6. März 1926.

Kreisamt Gießen. 3.05.: Dr. Braun. _

aufzusühren; dabei ist anzugeben, wer von den Vorgeschlagensn Mitglied und wer dessen Stellvertreter sein soll: dabei sind zu- .erst die als Mitglieder in Vorschlag gebrachten in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und sodann in entsprechender Reihen- folge deren Ersatzmänner. Die Bewerber sollen mit Bor- und Zunamen und Wohnort so deutlich angegeben werden, dah über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. ...

Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung eines jetten Borgeschlageneii beizufügen, daß er der Aufnahme in den Wahl­vorschlag zustimmt. , a , ...

Jeder Wahlvorschlag mutz von mmdestens 5 stimmberechtig­ten Tierärzten unterzeichnet seiir.

Jeder Wahlvorschlag soll mit entern Kennwort versehen fein das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen deutlich unter­scheidet. Jrresührenbe Kennwörter oder solche, dre gegen straf- aesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, find ausgeschlossen. Ist kein oder ein unzulässiges Kennwort a.ige- geben, 'fo gilt der Rame des an erster Stelle stehenden Be­werbers als Kennwort. . < .

In jedem Wahlvorschlag mutz ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter für ihn bezeichnet werden, die zu Verhandlungen mit dem Wahlleiter oder dem Wahlausschutz und zur Aogabe von Erklärungen diesen gegenüber bevollmächtigt sind üchtt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvor­schlages als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter

Es wird darauf hingewiesen, dah nur für unveränderte Wahlvorschläge gestimmt werden darf.

Darmstadt, den 1. März 1926.

Der Wahlleiter: Dr. Gadow. _

Bekanntmachung. ,

Detr.: Maul- und Klauenseuche.

3n Friedelh aus en ist die Seuche erloschen. Dw Ge­markung Friedelhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.

G i e tz e n, den 6. März 1926:

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.---------,

Betr.: Die Beitreibung der Gemeindegefälle für das Rj. 1925.

An die Gemeinde-, Mark- und Stistungsrechner des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 5. unf> 22 Januar ds Js. empfehlen wir, die Pfandbefehle für obige Gefälle im Laufe dieses Olkonats vorzulegen, soweit dies noch EEügUch der für Kreis und Provinz zu mhebenden Um- laaen empfehlen wir nochmals, die bis jetzt fällig gewesenen Zwlbeträge umgehend an die genannten Kassen abzufuhven.

G i e tz e n, den 4. März 1926.

Kreisamt Giehen. I. B: Dr. H e tz. _______

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Gieße n, den 5. März 1926.

Kreisamt Giehen. 3. 05.: Dr. Brauw

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

3n Leihgestern ist die Seuche erloschen. Das Gehöft P Jäger wird3 aus dem Sperrgebiet der übrige Teil des Ortes aus dein Beobachtungsgebiet ausgefchieden.

Giehen, den 6. März 1926.

Kreisamt Giehen. 3. B.: Dr. Braun.-----------

Bekanntmachung.

Betr: Maul- und Klauenseuche in Ettingshausen.

3it Ettingshausen ist die Maul- und Klaueiiseuche amtlich. feft9SItokbr^6itbet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Ettingshausen, und ein Beobachtimgsgebiet, besehen aus den Gemarkungen Queckborn und Harbach

Unsere Bekanntmachung vom 10. OMober 925in JU.

des Amtsvertündigungsblattes findet ssnngematze Anwendung Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer^

den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn s

gangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gieße n, den 6. März 1926.

Kreisamt Giehen. 3.05.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns.

Der durch unsere Bekanntmachung vom 16. Februar 1926 ge­bildete Sperrbezirk wird auf die verlängerte Mohrgasse, Derg- strahe und Amtsstratze bis zur Kreuzung mit der Bergstraße und Dahnhosstvatze ausgedehnt.

Der übrige Teil des Dorfes und die Feldgemorkung Lang- Göns werden zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gieß e n, den 5. März 1926.

1 Kreisamt Giehen. 3.05.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bi llingen.

Da die Maul- und Klauenseuche in Dillingen nicht weiter um iick aeariffen hat, wird der gebildete Sperrbezirk auf das Gehöft des Leopold Klein, Pfarrgasse, beschränkt, der ubriM Teil des Ortes und der Gemarkung Villingen wird zum Beobach- tUn3®le6®tenmrhmg Ronnenroth wird aus dem Beobachtungs­gebiet ausgeschieden.

Gießen, den 8. März 1926.

Kreisamt Gießen. 3. 05.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr: Maul- und Klauenseuche in Dorf-Gill.

3n Dorf-Gill »ist die Maul- und Klauenseuche erneut amtlich festg^wll^ worden.i^et Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Dorf-Gill, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Hof-Gill. 1(V.- . q, S9

liniere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkiindigungsblattes ^ndet sinngemäße AEn g^

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen

den mit erheblichen Strafen fahndet, w^ U^tGB ck Ge­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des ot^-o.

fängnis.

Gießen, den 8. März 1926.

Kreisamt Giehen. 3. 05.: Dr. Braun.

Betr: Aushändigung derHessischen Verfassung" an die zur Entlassung kommenden Schüler.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post geht Ihnen eine Anzahl von Abdrucken Steffitoen Verfassung" zur Verteilung an die zur Entlassung komm?nben Schüler zu. Die Zahl der übersandten Stücke stimmt mit Ihrer Bestellung auf Abdrucke der Reichsversassung (Amts­verkündigungsblatt Ar. 47 vom 12. 3um 1925) überein.

G letz en, den 3. März 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3. 05.: Fischer.

Betr' Förderung der Volksbüchereien.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Diei Gesellschaft für Volksbildung, ®erttn K'SSlX ä'r ÄtoÄ °°" »»

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Büber im Werte von 17 942,45 Mark an 506 Büchereien ab- geKen.? wenig bemittelte, kleinere Büchereien wird auf diese Weise wirksame Hilfe geschaffen.

Wir weisen Sie auf das Angebot empfehlend hin.

Giehen, den 4. März 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3.05.: Fischer.

Bekanntmachung.

ßWhtch des Karl Seim zu Lumda um Erlaubnis zur Er- Hauung eines Schlachthauses nebst Wurstkiiche und Laden. Karl Seim in Lumda, Bahnhosstrahe 2, hat um die Erlaubnis

vo^Ächein?n°iües^rBe^n^

ku Lumda zur Einsicht offen. Etwaige Einwendungen stnd bei zubringen.

Gieße in, den 4. Olkarz 1926.

Hess. Kreisamt Giehen. 3. D.: Wolf. ,