Ausgabe 
9.3.1926
 
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D e t t.: Sie Bildung und Zusammensetzung der Schulvorstände.

An die Bürgermeistereien und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. ,

Wir empfehlen Ihnen, die nach Artikel 51 Ziffer I 4 und 5 erforderlichen Wahlen wo dies noch nicht geschehen ist alsbald vornehmen zu lassen. Dabei weisen wir auf die Be­stimmungen unter Absatz 4 Sah 2 und 3 besonders hin.

Der Einsendung der Wahlergebnisse sehen wir bis sfxitestens zum 1. April 1926 entgegen. Dabei sind die Gewählten besonders kenntlich zu machen, die der Gemeindevertretung angehöven, sowie diejenigen, von denen Kinder die Schule besuchen.

Die Wahl erfolgt auf 4 Jahre (vgl. Gesetz, die Abänderung des Dolksschulgesetzes vom 25. Oktober 1921 betreffend, vom 13. Januar 1926, Reg.-Dlatt Ar. 3/26).

Die Wahlen sind als genehmigt airzusehen, wenn Ihnen nicht bis zum 15. April Mitteilung über eine Beanstandung zu- gegangen ist.

Gießen, den 3. März 1926. '

Kreisschulamt Gießen. Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1926 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten, Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser De-

kanntmachung, auf die Dauer von einer Woche aus dem Polizei- i amt, Weidengasse Ar. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 2. März 1926.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Bekanntmachung.

| Es ist verboten:

* 1. Blumenstöcke, Blumenbretter und andere Gegenstände auf

Ballonen, vor Fenstern usw. ohne genügende Befestigung aufzustellen, so daß durch das Herabfallen oder .Umstürzen

S Personen beschädigt werden können.

| 2. Teppiche, Betten, !Abputztücher usw. aus den Fenstern heraus auf die Straße auszufchütteln, scü'daß Personen I belästigt oder verunreinigt werden können.

3 Die Polizeibeamten sind angewiesen, Zuwiderhandlungen, ;i>ie nach § 366 Zisser 8 StGB, strafbar find, zur Anzeige zu bringen.

* Gieße n, den 4. März 1926.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Dicustnachrichteu de<? .Urcisamtcs.

Der Ziehungstermin der 1. Reihe der Geldlotterie Les Hessischen Diakonievereins e. V. in Darmstadt wurde auf den 19. März 1926 verlegt.

In Ilbenstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Aieder- Breidenbach (Kreis Alsfeld) ist erloschen.

Druck der Brühl'schen Universttäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.