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Betr.: Maßregeln gegen die Verbreitung von Seuchen durch Wanderschasherden.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises.
Auf die Bekanntmachung vom 25. August 1925 betr. Maßregeln gegen bie Verbreitung von Seuchen durch Wanderschasherden — Amtsverkündigungsbl. Nr. 68 vom 28. August 1925 — wird erneut hingewiesen. Da jetzt die Wanderschafherden nach Süden auf die Winterweiden ziehen, sind die Schaser zu kontrollieren, ob sie im Besitze der vorgeschriebenen Genehmigung zum Treiben find. Bei Feststellung irgendwelcher Unstimmigkeit sind die Herden anzuhalten und es ist sofort dem beamteten Tierarzt Mitteilung zukommen zu lassen.
Gießen, den 3. November 1926.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. !__ B e t r.: Regelung des Freibanksleischverkauss sür die Landgemein- üen des Kreises Gießen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aus die Polizeiverordnung betr. Regelung des Freibankfleisch- verkauss für die Landgemeinden des Kreises vom 28. Oktober 1924 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 72 vom 24. Oktober 1924 — insbesondere auf § 13, letzter Satz, und § 17 wird erneut hingewiesen. Die Durchführung der Bestimmungen wird Ihnen nochmals zur besonderen Pflicht gemacht.
Gießen, den 3. November 1926.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Langd.
3n Langd ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgesteltt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Langd.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes sinket sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen 2lnordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 2. November 1926.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.
Bckauntmachttug.
Der Ausbau des Schisfenberger Wegs ist beendet, und wird daher der Verkehr über den neuen Eisenbahnübergang vom 1. November 1926 an freigegeben.
Gießen, den 2. November 1926.
Polizeiamt Gießen. Büchler.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
3n Krofdorf (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Druck der Drühl'schen älnivertitäts-Duch- und Steindruckerei. L. Lange. Dießen.


