für die Provinziaidirektioil Gberheffen und für da; Ureisaint Eichen.
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63 6. August____________ 1926
Jnhalts^Aebersicht: Aeberwachung des Obstes an den Kreisstraßen. — Maul- und Klauenseuche in Geilshausen und Göbelnrod. — Nerfassungsfeier und Fortbildungsschule. — Feldbereinigungen in Watzenborn-Steinberg und Lindenstruth. — Dienstnachrichten.
B e t r.: Ueberwachung des Obstes an den Kreisstraßen durch die Feldschützen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß die Feldschützen auch verpflichtet sind, die Kreisstraßen mit ihrem Obst, Gras usm. zu bewachen und beobachtete Frevel und Diebstähle anzuzeigen. Weisen Sie Ihre Feldschützen ausdrücklich darauf hin. !
Gießen, den 5. August 1926.
_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Or. Brau n.______________
Bektnlntmachmlg.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche.
In Geilshausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Geilshausen wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Odenhausen aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 5. August 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Braun.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche.
In Göbelnrod ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Göbelnrod wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.
Die Gemarkung Beltershain wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 5. August 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Brau n.
Betr.: Verfasstmgsfeier und Fortbildungsschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Für die Klassen der Fortbildungsschule, die am Tage der Feier Unterricht Hütten, findet die Verfassungsfeier in der für die Schulen allgemein angeordneten Weise statt. In den übrigen Klassen ist an dem nächstfolgenden Schultage der einzelnen Klassen in der letzten Unterrichtsstunde der Wiederkehr des Versassungstages zu gedenken.
Gießen, den 31. Juli 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. 33.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg; hier: Herstellung des Todenwegs.
In der Zeit vom 6. bis einschließlich 12. August 1926 liegen auf dem Amtszinuner der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg
1. das Projekt,
2. der Kostenanschlag,
3. Abschrift des Beschlusses der Vollzugskommission und des Gemeinderats vom 14. Juli 1926
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich nnd mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 28. Juli 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lindenstruth; hier: Regulierung der Wieseck.
In der Zeit vom 5. August 1926 bis einschließlich 18. August 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Linden- struth
das Regulierungsprojekt nebst Kostenanschlag,
Erläuterungsbericht und Kommissionsbeschluß vom 25. Juni 1926 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lindenstruth schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 29.Juli 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
Ohly, Regierungsassessar.
Dicnsinachrichten des Kreisamtes.
In H ö ch st ei. d. R. (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Druck der Brübi'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. L. Lange. Gießen.


