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Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden nut erheblichen Strusen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StrGB. mit Gefängnis.
Gießen, den 3.Juli 1926.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.____________
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Geilshausen.
In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 14. Juni 1926 (ABBl. Nr. 48 vom 15. Juni 1926) wird die Gemarkung Appenborn aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 1. Juli 1926.
_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n._____________ B e t r.: Belehrung der Pilzsammler.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — vom 18. 6. 1926 zu Nr. L. B. 19 712 in Nr. 144 der Darmstädter Zeitung vom 24. 6. 1926 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Gießen, den 3. Juli 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Der Staatspräsident. Darmstadt, 18. Juni 1926.
Hess. Landesamt für das Bildnngswefen.
Fernsprecher 2862—2863.
Zu Nr. L. f. d. B. 19 712.
B e t r.: wie oben.
An die Schulen und Lehrer.
Indem ich Sie auf nachstehenden Abdruck eines Ausschreibens des Ministeriums des Innern aufmerksam mache, empfehle ich Ihnen, für eine entsprechende Belehrung der Schüler zu sorgen.
J.V.: Urstadt.
Für Pilzsammler.
In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Genuß selbst- gesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug emp- fohlen werden, nur Pilzarten zu verwenden, die ihm zweifellos als eßbar bekannt find. Einen Ueberblick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das im Reichsgesundheitsamt bearbeitete
Pilzmerkblatt, das im Jahre 1924 in neuer erweiterter Ausgabe im Verlage von Julius Springer, Berlin W 9, Linkstraße 23/24, erschienen ist und von dort im Wege des Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für ein Stuck beträgt 30 Pfennig (einfchl. Porta 33 Pfennig), für 100 Stück 27 Mk., für 1000 Stück 220 Mk. zuzüglich Porto. In der Nenausgabe des Pilzmerkblatts werden 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel mit 34 Abbildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Wiefeck; hier: Drainagen.
In der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. Juli 1926 liegt aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Wieseck
das Projekt des Kulturbauamts über Drainagen vom Juni 1926 nebst Abschrift des Kommiffionsbefchlufses vom 29. Juni 1926, Ziffer 3,
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenleguugszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 29. Juni 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Steinheim; hier die Rechnung.
In der Zeit vom 6. bis einschließlich 12. 3uti 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Steinheim
die Papiennark- und Goldmark-Rechnung nebst Urkunden obengenannter Feldbereinigungsgcsellschast
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 28.Juni 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.
Diciistnachrichten vcs Krcisamtcs.
Landwirt Johannes R e i n II. und Landwirt Karl S t o o s , beide aus Mendorf a. d. Lda., wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Mendorf a. d. Lda. bestellt und verpflichtet.
Druck der Brühl'fchen Univerlitäts-Auch. und Steindruckerei. X Lange. Gießen.


