AmtzverkiilldigungMatt
für die ProvWaldirettion Gberheflen und für dar Kreisamt Sichen.
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28 6. April
1926
JnljaltS’Ucberfidjt. 2lu|ru{ zur Reichsgesundheitswoche. V- Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. — Walder. - Eingabe der hessischen Schülbuchhandlung Emil Roch in Gießen: -
Vergnügungssteuer. — Schonung der Dienstnachrichten.
Aufruf zur Ncichsgesuudheitswoche.
Arbeitskraft ist zur Zeit saft das einzige, jedenfalls das wertvollste Gut, das Deutschland noch besitzt.
Gesundheit ist die Grundlage der Arbeitskraft, Grsund- heitspflicht eine Pflicht der Gesamtheit und des Einzelnen.
Riemand hat das ausschließliche Rocht, nach Belieben mit seiner Gesundheit zu schalten und zu walten. Das Dolksganze hat Anspruch auf die Gesundheit jedes seiner Volksgenossen. Die Gesundheit des Einzelnen ist ein bedeutsamer materieller Faktor in der Volksgemeinschaft.
Die Volksgenossen, die sich zur Lebensgemeinschaft ehelich verbinden, besitzen als Lebensgefährten ein gegenseitiges Recht auf Gesundheit. Beide haben die heilige Pflicht, Gesundheit als gemeinsames Gut mit in die Ehe zu bringen und nach Möglichkeit dauernd zu erhalten.
Anbestreitbar ist das Recht der Kinder auf Gesundheit. Es beginnt schon vor dem ersten Augenblick ihres Daseins, denn das größte und reichste Erbteil, das Eltern ihren Rachkommen geben können, ist die durch Erkenntnis und Willen vor Schaden bewahrte gesunde Erbmasse des Körpers und des Geistes. Die Eltern haben in dieser Hinsicht ihren Rachkommen gegenüber eine große, unabweisbare Pflicht, für deren Erfüllung sie, und zwar nur sie allein verantwortlich sind.
Mögen daher alle sich durch die Reichsgesundheitswoche von ihrer Gesundheitspslicht überzeugen lassen. Ich habe das Vertrauen zu unserer Jugend, daß sie sich ihrer ernsten, nicht zu umgehenden Verantwortung bewußt wird, die auf ihr für die kommende Generation und die Zukunst unseres Volkes ruht.
Für das Wohl unseres Volkes und die Zukunft unserer Ration arbeiten alle, die sich, an der Reichsgesundheitswoche beteiligen. Die Reichsgesundheitswoche will vom Missen zum Gewissen, von der Erkenntnis zur Verantwortlichkeit hinlenken. Alle sollen dabei, fei es gebend, sei es empfangend, mitwirken. Alle rufe ich auf zur R e i chs g e s un dH ei ts w och e.
Der Minister des Innern: von Brentano.
Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen^ hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Aebungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Rach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung sür die Kreisseuer- wehrimspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1926 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betreffenden Tage stattfinden wird, wird Ihnen von Herrn Kreisfeuerwehrdnspektor noch mitgeteilt werben.
Mir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Be- kanntmachnng Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlöschordnung vom 4. Mai 1891 erfolgt.
Gleichzeitig weifen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach '§ 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1830 und die gemäß § 17 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe unsere Bekanntmachung vom 20i Februar 1922, Amtsverkündigungsblatt Rr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterial zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen machen wir auf unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 1922 — Am tsv e rkündigungsblatt Rr. 69 vom 6. Juni 1922 — aufmerksam und bemerken dazu noch, daß der Besuch, von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann.
Wir erwarten, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter, bei der Hebung oder Besichtigung anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen direkt an Ort und Stelle besprochen werden können.
Wir weisen noch daraus hin, daß die in dem nachfolgenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen zu erwarten haben.
Reiseplan für Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen.und Abhaltung von Aebungen für das Jahr 1926.
April 18.: Göbelnrod, Lauter, Queckborn. — 2 5.: Allen- dorf a. d. Lda., Allertshausen, Climbach
Mai 2.: Saasen, Harbach,. — 9.: Stockhausen, Weickartshain. — 16.: Rabertshausen 1 und 2, Langd. ,
Juni 6.: Reiskirchen, Burkhardsfelden. — 10.: Allendorf a. d. Lahn. — 13.: Londorf, Kesselbach, Rüddingshausen.
Juli 4.: Geilshausen, Odenhausen, Weitershain. — 11.: Schiffenberg, Watzenborn-Steinberg, Hausen, Garbenteich. — 2 5.: Cberstadt, Ober-Hörgern.
August 5.: Leihgestern. — 8.: Heuchelheim, Alten-Bufeck, Wiesest. — 2 2.: Inheiden, Utphe, Trais-Horloff. — 2 8.: Klein- Linden.
September 5.: Obbornhosen, Bellersheim. — 12.: Holz- heim, Gröningen, Dorf-Gill. — 2 6.: Ruttershausen, Staufenberg.
G i e ß en, den 1. April 1926.
__Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.___________ Betr.: Vergnügungssteuer.
2ln den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Der Herr Minister des Innern hat den von dem Caritas- verband der Diözese Mainz hergestellten Film, der in drei Abteilungen die Kunstdenkmäler, die Gefahren und Sicherungsarbeiten des Mainzer Doms behandelt und einen Einblick in die caritativen Anstalten der Diözese Mainz gibt, als gemeinnützige Veranstaltungen im Sinne des Art. Il, § 2 Ziffer 7 der Reichsratsbestimmungen über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 583) anerkannt. Diese Veranstaltungen sind sonach von der Vergnügungssteuer freizustellen.
Gießen, den 31. März 1926.
_____Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Schulausflüge: hier: Schonung der Wälder usw.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es unstatthaft ist, im Walde oder unmittelbar am Waldrande Feuer anzumachen. Rach dem Forststrafgesetz darf erst in einer Entfernung von 100 Meter vom Waldrande Feuer gemacht werden.
Bei dem Verlassen von Lagerstätten muß entschieden darauf gehalten werden, daß Feuer ausgelöscht, Papier, Holz und anderes sauber weggeräumt wird. Es muß unter allen Umstünden vermieden werden, daß ein Lagerplatz nach dem Verlassen einen Klasse unaufgeräumt bleibt und berechtigten Anstoß erregt.
Mir weisen ferner darauf hin, daß der Schuljugend Zurückhaltung anempfohlen werden soll, beim Schmücken mit Reisern Laub usw.
Das Verbot, Weidenkätzchen wegzunehmen, wird in Erinnerung gebracht.
Gießen, den 29. März 1926.
____________Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.____________ Betr.: Eingabe der hessischen Schulbuchhandlung Emil Roth in
Gießen, betr. Hessisches Lesebuch, Reubearbeitung 1925.
An die Schulvorstände und Bürgermeistereien
der Landgemeinden des Kreises.
Den nachfolgenden Auszug aus einer Verfügung des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
„Angesichts der in Hessen bestehenden überaus starken Arbeitslosigkeit und des von den Rachbarstaaten wie von nicht- hessischen Städten beschrittenen Weges, hessische Arbeitskräfte im Austausch gegen eingesessene zu entlassen und Aufträge nicht nach auswärts zu vergeben, erscheint es mir als selbstverständliches Gebot der Abwehr, daß in Hessen in gleicher Weise verfahren werde. Bei Gleichwertigkeit hessischer und nichthessischer Erzeugnisse sollte den hessischen selbst dann der Vorzug gegeben werden, wenn sie im Preis um eine Kleinigkeit höher liegen sollten als nichthessische. Da im Fragefall das Lesebuch der Firma Roth denjenigen des Frankfurter Verlages Diesterweg gleichwertig ist, so möchte ich Ihnen zum Schutze des heimatlichen Erzeugnisses nahelegen, sich für den hessischen Verlag einzusetzen."
Gießen, den 1. April 1926.
____________Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Dienstttachrichieu vcszrreisnmtcs.
Sn Berstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Friedberg-Fauerbach, Bönstadt, Ostheim Dorheim, Rodheim, Rieder-Florstadt, Holzhau- sen, Büdesheim und D o rn - A s sen h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Erda (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ancklich festgestellt worden. — Die Maul- und Klauenseuche in Burgsolms und Steindorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen
Der Minister des Innern hat gestattet: Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Gedern. Vertriebsgebiet: Hessen Ziehungstermin: 8. Juni 1926.
Druck der Vr üb Ischen Lniversttäts-Vuch. und Steindruckerei R Lange. Gießen.


