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Ortssatzung

über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Lollar.

Auf Grund des Artikels III § 1 und 12 der Bestimmungen des Aeichsrats über die Vergnügungssteuer vom 7; Juli 1923 (RGBl. 1923 1. 6.583 ff.) und der Verordnung des Reichsrats vom 10. April 1924 (RGBl. 1924.(5. 411 ff.) zur Abänderung dieser Destimmungen wird auf Beschlus) des Gemeinderats vom 17. De­zember 1925 und nach Anhörung des Kreisausschusses mit Ge­nehmigung des Ministers des Innern vom 18. Februar 1926 zu Ar. M. d. I. 5377 für die Gemeinde Lollar folgende Orts­satzung erlassen:

§ 1.

An Stelle des § 19 Abs. 2 der Verordnung des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Gemeinde Lollar folgende Bestimmungen:

Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Grütze der Der- anftaltungsfläche

a) für Tanzbelustigungen 15 Reichsmark,

b) für Maskenbälle und Kostümfeste 30 Reichsmark,

c) für größere Dereinsfeste im Freien 50 Reichsmark,

d) für alle sonstigen unter § 19 Abs. 1 genannten Veranstal­tungen 10 Reichsmark für jeden Tag.

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt für den Kreis Gietzen in Kraft.

Lollar, den 17. Dezember 1925.

Hessische Bürgermeisterei. Schmidt.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche.

In Dorf-Gill ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Dorf-Gill wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.

G i e tz e m, den 2. März 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Obbornhofen.

In Obbornhofen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Obbornhofen und dem Bahnhof Obbornhofen-Bel­lersheim, ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Bellersheim.

älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf 'Grund deH § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gietzen, den 3. März 1926.

Kreisamt Gietzen. I. V.: Dr. Drau n.

Bckauntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Londorf.

Da die Maul- und Klauenseuche in Londors nicht weiter um sich gegriffen hat, wird das Sperrgebiet auf das Gehöfts des Heinrich- Schneider in Londorf, Marburger Straße, beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und Gemarkung Londorf wird zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Ort und Gemarkung Allendorf a. d. Lda. und Kesselbach werden aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gietzen, den 2. März 1926.

Kreisamt Gietzen. J.V.: Pr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Langsdorf ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Langsdorf wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und mit

Rücksicht aus den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Lich und Dettenhausen zum Deobachtungsgebiet erklärt.

Gietzen, den 2. März 1926.

Kreisamt Gietzen. I. V.: Dr. Drau n.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche.

In Rödgen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Röd­gen wird aus dem Sperrgebiet, und die Gemarkung Trohe aus dem Deobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gieße n, den 2. März 1926.

Kreis amt Gietzen. I. D.: Dr. 03 r a u n.

Detr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1913, die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegs­teilnehmer.

An die Herren Gemeinderechner des Kreises.

Heber die an die ehemaligen Kriegsteilnehmer im Rj. 1925 gezahlten Beihilfen ist spätestens bis zum 15. März ds. Js. mit der Kreiskasse abzurechnen. Den Gemeinderechnernr derjenigen Gemeinden, in denen Beihilfe-Empfänger wohnen, ist Formular für die Jahresquittungen inzwischen zugesandt worden.

Gietzen, den 25. Februar 1926.

Hess. Kreisamt Gietzen. I. D.: Wolf.

Betr.: Einführung neuer Lesebücher in den Volksschulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten Landesamt für das Dildungswesen vom 26. Februar 1926 zu Ar. L. D. 5746 in Ar. 49 derDarmstädter Zeitung" vom 27. Februar 1926 weisen wir Sie besonders hin.

Gieße n, den 3. März 1926.

Kreisschulamt Gietzen. I. V.: Fischer.

Detr.: Beurlaubung der Lehrer und Lehrerinnen an Dolks- und Fortbildungsschulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

.Unter Hinweis auf unser Ausschreiben (Ueberdruck) vom 6. März 1923 empfehlen wir Ihnen, die Verzeichnisse für bas Schuljahr 1925/26 bis spätestens zum 1. April an uns einzusenden.

Zur Vermeidung von Rückfragen ist darauf zu achten, daß die Summe der Zahlen zu Ziffer 1 und 2 gleich ist der Summe der Zahlen unter 3 und 4. Ferner machen wir darauf aufmerk- sam, daß die Zahlen nach den einzelnen Lehrkräften zu trennen sind. Fehlberichte sind erforderliche

Gießen, den 2. März 1926.

Kreisfchulamt Gietzen. 3. 03.: Fischer.

Dicnstttachrichtett des Mrctdamlcö.

Die Maul- und Klauenseuche in Appenrod (Kreis Als­feld) ist erloschen.

In OB et) Lar ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

In Dortelweil und Aieder-Wöllstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In A u l e n d i e b a ch, R o h r b a dj, und -Unter-Wid- dL.rsheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Hachborn (Kreis Marburg) ist die Vkaul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Philipp Rabenau II. von Londorf wurde zum Mitglied des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Londorf be­stellt und verpflichtet.

Druck der Drüblichen Universitäts-Duch- und Steindruckerei- R. Lange. Gießen.