— 2
die beruflichen Verhältnisse der Einwohnerschaft zu berücksichtigen, von sich aus oder auf Antrag der Eintragangsberech- tigten die Eintragungsstunden innerhalb von Eintrügungsfrist bis 9 Ahr abends erweitern; eine' entsprechende Kürzung des Beginns der täglichen Cintragungsstunden ist dabei zulässig. In diesem Falle ist dem Abstimmungsleiter Mitteilung zu machen. Für die beiden Sonntage, den 7. und 14. März, werden die Eintragungsstunden auf 10 Ijhr vormittags ois 5 Ahr nachmittags gelegt.
7. In Gemeinden, die bei der letzten Wahl in mehrers Stimmbezirke zerlegt waren, können zur raschen Abwicklung des Eintragungsgeschäfts mehrere Räume bestimmt und mehrere Eintragungslisten gleichzeitig ausgelegt werden. Dem Abstim- mungsleiter ist Mitteilung zu machen.
Bei bestehendem Bedürfnis kann für Kranken- undPslege- anstalten (öffentliche oder private Krankenhäuser oder Kliniken, Lazarette, Entbindungsanstalten, Wöchnerinnenanstalten, Pfründneranstalten, Erholungsheime usw.) mit einer größeren Anzahl von Stimmberechtigten, die keinen A b st i m m u n g s r a u m außerhalb der A n st a l t a u f s u ch e n können, eine Eintragungsliste durch die Bürgermeisterei ausgelegt werden. Den Cintragungsberechtigten in diesen Anstalten ist hiervon durch die Anstaltsleitung Kenntnis zu geben. Diese Eintragungs- liste kommt jedoch nur für diejenigen Eintragungsberechtigten in Betracht, die einen Stimmraum außerhalb der Anstalt nicht aufsuchen können. Dem Abstimmungsleiter ist Mitteilung zu machen.
Ich ersuche die Bürgermeistereien entsprechend anzuweisen. Ulrich.
Bekaüntmachnng.
Detr.: Auflösung der Wassergenossenschaft „Oberau" in Di l- I in g en.
Nachdem die Genossenversammlung vom 15. August 1925 nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung und nach öffentlicher Einladung im Amtsverkündigungsblatt die Auflösung der Wasser- genosscnschaft „Oberau" zu Dillingen beschlossen und der Hess. Minister für Arbeit und Wirtschaft durch Entschließung vom 10. November 1925 zu Nr. M. A. W. L. 13 48c im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern die Auflösung genehmigt hat, findet das Liquidationsverfahren gemäß Artikel 83 ff. des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fliehenden Gewässer vom 30. September 1899 statt. Zu Liquidatoren sind die Dorstandsmitglieder:. 1. Hermann Koch, 2. Heinrich Leidner, 3. Otto Zimmer II!., 4. Heinrich Rühl III. und 5. Georg Leidner H., alle zu Dillingen, bestellt, denen die Durchführung des Liquidations- versahrcns obliegt. Sämtliche Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei einem der Liquidatoren anzunielden. Forderungen, welche weder vor der Bekanntmachung des Auflösungsbeschlusses aktengemäh geltend gemacht worden sind, noch nach derselben binnen Jahresfrist, von dem Tag der Bekannt- machung des Auflösungsbeschlusses an gerechnet, > angemeldet werden, bleiben bei der Verteilung unberücksichtigt.
Dillingen, den 15. Februar 1926.
Der Dorstand der Wassergenossenschaft „Oberau" in Dillingen:
gez.: Otto Zimmer III. gez.: Heinrich Rühl III., Genossenschafts- Vorsteher. gez.: Georg Leidner. gez.: Hermann Koch, gez.: Georg _________________Leidner II. gez.: Heinrich Leidner.________________
Bclanntmachnttg.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Stangenrod.
Da die Maul- und Klauenseuche in Stangeprodchicht weiter um sich gegriffen hat, wird das durch unsere Bekanntmachung vom 23. Januar 1926 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 6 vom 26. Januar 1926) gebildete Sperrgebiet auf das Gehöft des Otto Horst, Ortsstraße 5, beschränkt.
Der übrige Teil von Ort und Gemarkung Stangenrod wird zuin Deobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 26. Februar 1926.
Kreisamt Gießen. I. D.: Ur. Braun
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Röthges.
In Röthges ist die Maul- und' Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.
Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus i:er Gemarkung Röthges, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Münster.
liniere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 26. Februar 1926.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.
D etr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes voni 19. Mai 1913, die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer.
An die Herren Gemeinderechner des Kreises.
lieber die au die ehemaligen Kriegsteilnehmer im Rj. 1925 gezahlten Beihilfen ist spätestens bis zum 15. März ds. Äs. mit der Kreiskasse abzurechnen. Den Gemeinderechnerni derjenigen Gemeinden, in denen Beihilfe-Empfänger wohnen, ist Formular für die Jahresquittungen inzwischen zugesandt worden.
Gießen, den 25. Februar 1926.
Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.____________
Bekanntmachung.
B e t r.: Nachtrag zur Ortssatzung der Gemeinde Wieseck über den Bezug von Wasser aus der Wasserleitung.
Arch Grund des Artikels 15 der Landgemeindeordnung wird zufolge Beschlusses des Gemeinderats nach Anhörung des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministeriums folgender Nachtrag zur Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu Wieseck vom 20. Dezember 1901 erlassen.
§ 1.
Der 8 12 der Ortsfatzung vom 20. Dezember 1904 wird mit Ausnahme des Absatzes 1, 3—7 aufgehoben.
An Stelle des zweiten Absatzes der Ortssatzung vom 20. Dezember 1904 in der Fassung des Nachtrags vom 18. Juni 1920 tritt folgende Destunmung:
»Das Wassergeld wird durch Beschluß deS Genreinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt."
§ 2.
Diese Satzungsänderung tritt mit der Deröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Wieseck, den 3. Januar 1926.
Hess. Bürgermeisterei Wieseck.
S ch o m b e r.
Bekaüntmachnng.
Detr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Drainage.
In der Zeit vom 4. März 1926 bis einschließlich 10. März 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter
der Kommissionsbeschluß Ziffer 2 vom 2. Februar 1926 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meiduirg des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 24. Februar 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: _________________Ohly, Regierungsassessor._________________
Dienstnachrichter, des Kreisamtcs.
In K l ei n - Al t e n st ä dt e n (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich, festgestellt worden.
Druck der Br üblichen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


