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Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Daubringen.
Aus dem Heibertshäuser Hof bei Daubringen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Heibertshausen, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus Ort und Feldgemarkung Daubringen.
älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemätze Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 28. Januar 1926.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun. •
Bekanntmachung.
Be tr.: Maul- und Klauenseuche in Musch e nh ei in.
3n Muschenheim ist die Maul- und Klauenseuche aintlich festgestellt worden.
Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus der Neumühle, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus Ort und Feldge- markung Muschenheim gebildet.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverlündigungsblaties findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den, 28. Januar 1926. ।
. Kreisamt Gießen. I.B.: Or. Braun.
Bekauutmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Rüdd ing sh a use».
In Aüddingshausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Aüddingshausen, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Weitershain.
älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverlündigungsblattes findet sinngemätze Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordiiungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf- Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. ।
Gießen, den 28. Januar 1926.
___________Kreisamt Gießen. I. B.: Or. Braun.___________
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Grüningen: hier: Kostenausschlag.
In der Zeit vom 4. bis einschließlich 10. Februar 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Grüningen
Kommissionsbeschluß vom 7. Januar 1926 nebst Kost en aus s chlag zur Einsicht der ^Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meiduiig des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg. t<» 27 Januar 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. _____________Dr. Andres, Regierungsrat.______________
Dicnstnachrichten des jireisamtcs.
In Hörnsh e im, Klein-Rechtenbach und Aied erbte l (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. — Die Maul- und Klauenseuche in Krofdorf ist erloschen.
Pi
Druck der Brühlschen Univerfitäts-Buch. und Steindruckerei. 2L Lange. Gießen.


