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Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Daubringen.

Aus dem Heibertshäuser Hof bei Daubringen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Heibertshausen, und ein Beobachtungsgebiet, be­stehend aus Ort und Feldgemarkung Daubringen.

älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemätze Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 28. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Be tr.: Maul- und Klauenseuche in Musch e nh ei in.

3n Muschenheim ist die Maul- und Klauenseuche aintlich festgestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus der Neumühle, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus Ort und Feldge- markung Muschenheim gebildet.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverlündigungsblaties findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den, 28. Januar 1926.

. Kreisamt Gießen. I.B.: Or. Braun.

Bekauutmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Rüdd ing sh a use».

In Aüddingshausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Aüddingshausen, und ein Beobachtungsgebiet, be­stehend aus der Gemarkung Weitershain.

älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverlündigungsblattes findet sinngemätze Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordiiungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf- Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 28. Januar 1926.

___________Kreisamt Gießen. I. B.: Or. Braun.___________

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Grüningen: hier: Kostenausschlag.

In der Zeit vom 4. bis einschließlich 10. Februar 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Grüningen

Kommissionsbeschluß vom 7. Januar 1926 nebst Kost en aus s chlag zur Einsicht der ^Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meiduiig des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg. t<» 27 Januar 1926.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. _____________Dr. Andres, Regierungsrat.______________

Dicnstnachrichten des jireisamtcs.

In Hörnsh e im, Klein-Rechtenbach und Aied er­bte l (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Maul- und Klauenseuche in Krof­dorf ist erloschen.

Pi

Druck der Brühlschen Univerfitäts-Buch. und Steindruckerei. 2L Lange. Gießen.