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(Artikel 1 und 4) entstehen. Die Länder reichen die Erstattungsanträge gesammelt am Ende jedes Monats bei dem Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) ein, der die Abrechnungen nachprüft und die Beträge in dec aus Absatz 1 ersichtlichen Höhe erstattet.
Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) wird mit der Durchführung dieser Vorschriften beauftragt. Er wird ermächtigt, den Ländern auf Antrag Vorschüsse bis zu 80 ix H. des mutmaßlichen Monatsbedarfs zu gewähren.
Artikels.
Verhältnis der Unterstützung bei Kurzarbeit zu den Verordnungen über Erwerbslosenfür- -sorge und über die Fürsorge pflicht.
Die Unterstützung, die bei Kurzarbeit auf Grund des Gesetzes vom 10. August 1925 und dieser Ausführungsvorschriften gewährt Wird (Artikel 4), gilt nicht als Kurzarbeiterunterstützung im Sinne der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 (RGBl. I, S. 127) und nicht als Leistung auf Grund der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 (RGBl. I, S. 100).
Artikel 10.
Jnkra fttrete n.
Diese Ausführungsvorschriften gelten mit Wirkung vom 1. Oktober 1925, hinsichtlich der Unterstützung bei Kurzarbeit, jedoch nur bis zum 30. September 1926.
Berlin, den 16. Dezember 1925.
.Der Aeichsminister der Finanzen. 3. QI.: Dr. Lothholz. Der Reichsarbeitsminister. gez.: Dr. Brauns.
Betr.: Den Arbeitsbeginn in den Bäckereien.
An Lis Vnrgermeistereien der Landgemsinden des Kreises.
Qluf nachstehende Verordnung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 21. Dezember 1925 zu Ar. M. Ql. W. 27 871 weisen wir Sie hin und empfehlen Ihnen, auf deren Durchführung hinzuwirken.
Gießen, den 24. Dezember 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
Der Minister Darmstadt, den 21. Dezember 1925. für Arbeit und Wirtschaft.
Zu Ar. Q1L Ql. W. 27 871.
Betr.: Den Arbeitsbeginn in den Bäckereien.
Zufolge einer Entschließung des Landtags vom 19. Dezember ds. 3s. wird in Abänderung meiner Verfügung vom 27. Mai 1925 zu Ar. M. Ql. W. 11157 unter Vorbehalt jederzeitigew Widerrufs bestimmt:
Für die Zeit bis zum 30. September 1926 ist auf Antrag die Verschiebung der Lage der achtstündigen Betriebsruhe in Bäckereien und Konditoreien auf die Zeit von 9 Ahr abends bis 5 Ahr morgens unter den Bedingungen zu genehmigen, daß a) Backwaren jeder Art vor 7 Ahr morgens nicht ausgetragen oder abgegeben werden dürfen,
b) die Arbeitgeber durch Offenhaltung der Zugänge vom ^Beginn der Betriebszeit an dafür sorgen, daß die Arbeits- räume jederzeit während des Betriebes von den zuständigen Qlufsichtsbeamten besichtigt werden können,
c) Abschrift der ergehenden Genehmigungsverfügung in dem Betrieb .auszuhängen ist.
Raa b.
Vekaruitmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.
Qltit Rücksicht auf die Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche wird der durch unsere Bekanntmachung vom 2. Dezember l. 38. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 94 vom 9. Dezember 1925) gebildete Sperrbezirk nunmehr auf ganz Langsdorf (Dorf und Gemarkung) ausgedehnt.
Das Beobachtungsgebiet besteht aus Dorf und Gemarkung Bettenhausen.
Gießen, den 28. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. He h.
Bekaurrtmachttttg.
Betr.' Maul- und Klauenseuche.
3n L u m d a ist die Seuche erloschen: Die Gemarkung Lumda wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 29. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.
VekKmrtmachung
Betr.: Hauptkörungen 1925.
Aach stehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der diesjährigen Hauptkörung in den Gemeinden Allendorf a. d. Lahn. Gießen, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Gons. Leihgestern und Watzenborn-Steinberg zur allgemeinen Kenntnis.
A. Allgemeiner Teil.
3n den Gemeinden sind zusammen 66 Faseltiere aufgestellt, und zwar: 26 Bullen, 26 Ziegenböcke, 5 Schafböcke und 7 Eber.
Aassezugehörigkeit: Bon den Bullen sind 14 Vogelsberger Reinzucht, 10 Simmentaler Aeinzucht, 1 Smunen- taler Kreuzungszucht und 1 Aiederungsrafse.
Sämtliche Ziegenböcke gehören zur Rasse der hornlosen, kurzhaarigen Saanerziege.
Von den Ebern gehören 4 zur Rasse des veredelten deutschen Landschweines, 3 zur Rasse des großen weißen deutschen Edelschweines.
Die Schafe gehören zur Rasse des, durch Cotswold Einkreuzung verbesserten Landschafes.
3ruber Rinderzucht haben zwei Gemeinden einheitliche Zuchtrichtung (Vogelsberger in Klein-Linden und Altendorfl; die übrigen haben gemischte Zuchtrichtung.
Die Haltung der Faseltiere erfolgt in 5 Gemeinden im Gemeindefaselstall in eigener Wartung und Pfleg-e der Gemeinden. 3n zwei Gemeinden sind die Faseltiere zwar Eigentum der Gemeinde, werden aber für die Haltung an Private vergeben. Aur in einer Gemeinde (Gießen) sind die Faseitiere Eigentuin des Halters.
Die Haltung ist überall da am besten, wo sie in eigener Wartung und Pflege der Gemeinden (Gemeindefaselstall) erfolgt. Hervorzuheben sind Heuchelheim, Großen-Linden, Leihgestern, Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg, wo insbesondere die Tätigkeit der Faselviehwärter volle Anerkennung verdient. 1
Das Alter der Bullen schwankt zwischen V/» und 8l/2 3ahren.
Es sind 9 Dullen bis zu 2 Jahre alt, 8 Bullen bis zu 3 Jahre alt, 7 Bullen bis zu 4 3ahre alt, 2 Bullen über 4 3ahre alt.
Die Ziegenböcke sind zumeist jünger. Cs sind bis 1 3ahr -alt 8 Ziegenböcke, bis 2 3ahre alt 8 Ziegenböcke, bis 3 3ahre alt 4 Ziegenböcke, bis 4 3ahre alt 5 Ziegenböcke, über 4 3ahre alt 1 Ziegenbock.
Von den Ebern sind 3 bis 1 3ahr alt, 1 bis zu 2 Jahren und 3 bis 4 Jahre; ältere Eber werden nicht gehalten. Bei den Schafböcken sind 2 bis 1 3ahr alt und je einer 2, 3 bzw. 4 3 ah re alt.
Zahl der Faseltiere: Büsten. 3n drei Gemeinden werden je zwei Dullen gehalten, in einer Gemeinde 3 Bullen und in 3 Gemeinden je 4 Bullen; nur in einer Gemeinde stehen 5 Bullen.
Ziegenböcke. 3n zwei Gemeinden werden je 2, in drei Gemeinden je 3, in zwei Gemeinden 4 und in einer Gemeinde sogar 5 Ziegenböcke gehalten.
Eberhaltung besteht in fünf Gemeinden: 'Es werden je 1 bis 2 Eber gehalten.
Schafhaltung bestehl in vier Gemeinden.
Bewertung der Faseltiere: Das Material der Faseltiere ist durchweg befriedigend, stellenweise sogar gut bis sehr gut. 3hr Zustand ist überall da am besten, wo die Tiere in eigener Wartung und Pflege der Gemeinden gehalten werden. Ziegenböcke in Privathaltung sind vielfach schlecht, namentlich bezüglich der Klauenpflege.
Aach dern Körperbau sind zu bewerten: Bullen: 8 mit sehr gut, 12 mit gut, 6 mit genügend. Ziegenböcke: 1 mit sehr gut, 16 mit gut, 5 mit genügend, 4 genügen nicht und sind abgekört. Bei der Qualität der Ziegenböcke ist gegen früher eine erhebliche Besserung eingetreten, ein erfreulicher Beweis für die Entwicklung unserer Ziegenzucht.
Eber und Schafböcke sind gut bis genügend.
Aach Ernährung und Haltung sind die Faseltiere in den Gemeindefaselställen sehr gut bis gut zu bewerten, sonst in der Regel ausreichend, stellenweise schlechter.
6. Spezieller Teil.
Aliendorf a. d. Lahn. 2 gute Vogelsberger Bullen in guter Haltung; desgleichen 2 Ziegenböcke. Schafbock fehlt zur Zeit.
Gießen. 2 Bullen, Privateigentum, in Privathaltung; (Gottmann), ein Aiederungsbuste und ein Simmentaler Kreuzungsbulle. Qualität gut bis genügend. Haltung gut. Ebenda ein Eber von sehr guter Qualität in sehr guter Haltung.
Die Ziegenböcke sind Eigentum des Ziegenzuchtvereins und, in desseg Pflege. Qualität zum Teil recht mäßig, Haltung gut.
Großen-Linden. 3e zwei Simmentaler und Wogeisberger Bullen in sehr guter Haltung und Qualität. Ein Vogelsberger auf der' letzten D. L. G.-Ausstellung prämiiert. Haltung im Gemeindefaselstall. Dort werden auch die vier Ziegenböcke und der Eber gehalten. Die Böcke sind zum Teil von sehr guter und guter Qualität, einer ist weniger gut. Die Haltung ist vorzüglich. Qluch die Schafböcke (Eigentum der Schäfereigesellschaften)- sind in jeder Beziehung gut.
Heuchelheim. Es werden vier Vogelsberger und ein Simmentaler Dulle gehalten. Alle sind von guter bis befriedigender Qualität und in sehr guter Haltung im G em ein des as el stall. Ebenso werden auch der Eber und die Ziegenböcke gehalten, von welch letzteren zwei gut sind, zwei abgekört werden mußten.
3n Klein-Linden ist die Haltung des Faselviehes nicht befriedigend. Die Düsten sind von mäßiger Qualität und in noch mäßigerem Nährzustand. Die Haltung hat erst vor kurzem gewechselt. Die Ziegenböcke sind zwar von guter Qualität, aber von schllchtem Pflege- und Qlährzustand.


