Ausgabe 
31.3.1925
 
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Für die Zeit vom 22. Juli 1924 bis Ende QlUm 1925 nach der Bekanntmachung vom 18. Juli 1924 im Amtsverkundlgungs- blatt Br. 50.

b) Fleischbeschaugebuhren.

Für die Zeit vom 1. April bis 30. Ium 1924 nach der Be­kanntmachung vom 18. Dezember 1923 im Amtsverkundigungs- &(att5ür'Me Zeit vom 1. Juli 1924 bis Ende März 1925 nach der Bekanntmachung vom 23. Juni 1924 im Amtsverkundrgungsblatt Br. 42.

Gießen, den 26. März 1925.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Betr.: Walzarbeiten 1925.

Bekanntmachung.

Zur Vornahme von Watzarbeiten werden die Straßen HungenInheiden" undGießen- Lollar (vom Abzweig nach Daubringen bis Lollar) für leglichrn Wagen- vertehr von Mittwoch, 1. April, ab bis auf weiteres gesperrt.

Der Verkehr wird über LangsdorfBettenhausenBellers­heim oder Hungen-Bodheim Steinheim- Trais-Horloff bzw. über Daubringen geleitet.

Gießen, den 28. März 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Vraun. ___________

Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Klebungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuer­wehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Beiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren un Jahre 1925 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nach­stehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dein betreffenden Tage stattfinden wird, wird Ihnen von Herrn Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Be­kanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuer- löschordnung vom 4,. Mai 1891 erfolgt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehr- inspeltor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß & 17 der Kreisfeuerl'öschordnung (siehe unsere Bekanntmachung vom 20. Fe­bruar 1922, Amtsverkündigungsblatt Br. 25) zu führenden Listen und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigun­gen machen wir auf unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 19/2

Amtsverkündigungsblutt Br. 69 vom 6. Juni 1922 aufmerk­sam und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschul­digung angesehen werden kann.

Wir erwarten, daß die Bürgermeister der betreffenden Ge­meinden bzw. ihre Stellvertreter, bei der Hebung oder Besich­tigung anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen direkt an Ort und Stelle besprochen werden können.

Beiseplan

für Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1925.

19. April: Villingen, Bonnenroth, Röthges.

2 6. April: Hof Appenborn, Weitershain, Lumda. Stan­genrod.

10. Mai: Bellersheim, Obbornhofen.

17. Mai: Lauter. Queckborn, Ettingshausen.

2 4. Mai: Albach, Steinbach, Garbenteich.

7. Juni: Langsdorf, Bettenhauseii, Muschenheim, Birklar.

2 1. Juni: Treis, Mainzlar, Mainzlar Schamottefabrik, Daubringen.

28. Juni: Rodheim, Hof-Graß, Hungen.

5. Juli: Allendorf a. d. Lda., Elimbach, Beuern, Großen- Buseck.

9. Juli: Hof Warthof, Grünberg.

12. Juli: Bersrod, Reinhardshain, Beltershain.

9. August: Münster, Ober-Bessingen, Bieder-Bessingen.

16. August: Lindenstruth, Saasen, Göbelnrod.

2 3. August: Annerod, Rödgen, Trohe.

3 0. A u g u st: Oppenrod, Hattenrod.

6. September: Lollar, Lollar Buderussche Eisenwerke.

13. September: Holzheim, Dorf-Gill, Grüningen.

2 0. September: Lich.

2 7. September: Heuchelheim, Wieseck.

4. Oktober: Grotzen-Linden, Lang-Göns.

Gießen, den 27. März 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausbruch der- Maul- und Klauenseuche in Gießen; hier: Erlöschen derselben.

Bachdem in dem Sperrgehöft des Wirts und Metzgers C. Rausch in Gießen, Beustadt 78, die vorschriftsmäßige Desinfektion ausgeführt und abgenommen worden ist, werden die durch unsere Bekanntmachung vom 19. März angeordneten Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.

Gießen, den 26. März 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über dir Benutzung der Ge- meindeviehwage in Steinbach.

Gemäß Beschluß des Gemeinderats zu Steinbach wird nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Mi­nisteriums des Innern vom 20. Dezember 1924 Zu Br. M. d. I. 39116 - die Ortssahung über Benutzung der Gemeinde- viehwage in Steinbach vom 6. Juni 1891, abgeändert wie folgt:

I. § 5 der Ortssahung über die Benutzung der Gemeindevieh- wage vom 6. Juni 1891 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die Wiegegebühren werden auf Grund eines nach Ar­tikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarifs fest­gesetzt."

II. § 6 der erwähnten Satzung wird geändert wie folgt: Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die ver­fallenen Wiegegebühren nebst der Gebühr für die Tätig­keit des Wiegemeisters an diesen auszubezahlen."

III. Vorstehende Abänderung tritt mit dem Tage der Ver­öffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 27. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Ortssatzung für die Stadt Lich, betreffend die Aenderung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vom 10. April 1924.

Die Ortssahung der Stadt Lich, betreffend die Aenderung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer, wird während der Frist von einer Woche, vom Tage der Erscheinung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, bei der Bürgermeisterei Lich innerhalb der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offengelegt.

Lich, den 19. März 1925.

Bürgermeisterei Lich.

_______Völker._______________,

Bekanntmachung.

Da die Straßenaufbruchsarbeiten in der Wetzsteingasse, zwi­schen Walltorstraße und Wehsteinstraße, beendet sind, wird die von uns unterm 10. März 1925 angeordnete Straßensperrung wieder aufgehoben.

Polizeiamt Gießen. D ü ch l e r.

Druä der BrL'yllchen UnWrrsttätr.Buch. nnb Stdnörudwret 9t BeHfle.