2lmt$oertimöigungsblatt
für die prooinzialdireMon Gberheffen und für dar Kreisamt Lietzen. WeniUiQ «■» Tnrttee Uc M« M M >Mit^n.
Nr. 35 1. Mai 1925
InhaltS-Uebersicht: Strassensperre. Arbeitszeit in Bäckereien. - Wasserwerk Ettingshausen. — Feldbereinigung Wieseck.
Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Die Kreisstrasse .2 a n g s d o r f — L i ch" wird vom Montag, dem 4. Mai an, für jeglichen Wagenverkehr bis auf weiteres gesperrt.
Der Verkehr wird über Dettenhausen—Birklar bzw. Rreder- Bessingen geleitet.
(Sieben, den 30. April 1925.
Kreisamt (Sieben. 3. D.: Dr H e st.
Bekanntmachung.
Vetr.. Arbeitszeit in Bäckereien.
Für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September wird auf Antrag der Zwangs innung für das Backer Handwerk im Landkreis Giessen die Verschiebung der Lage der achtstündigen Detriebs- ruhe aus die Zeit von 9 Llhr abends bis 5 Uhr morgens widerruflich unter der Bedingung genehmigt, dass
a) Lehrlinge vor 6 Uhr morgens überhaupt nicht und vor 7 Uhr morgens nicht mit dem Aus tragen von Backwaren beschäftigt werden, _
b) die Arbeitgeber durch Offenhalten der Zugänge vom Beginn der Belriebszeit an dafür zu sorgen haben, dass die Arbeitsräume jederzeit während des Betriebs von den zuständigen Aufsichtsbeamten besichtigt werden können.
Eine Abschrift dieser Verfügung ist in den Betrieben auszuhängen.
Giessen, den 29. April 1925.
Hess. Kreisamt Giessen. 3. V.: Wolf.
An die Dürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Obige Bekanntmachung ist in 3fjrer Gemeinde ortsüblich bekanntzugeben. Die Bäckereibetriebe 3hrer Gemeinde sind besonders darauf hinzuweisen.
Giessen, den 29. April 1925.
____________Hess. Kreisamt Giessen. 3. B.: Wolf.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Ettingshausen.
Auf Grund des Art. 15 der Landgemeindeordnung wird auf Beschluss des Gemeinderates nach gutächtlicher Anhörung des
Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministeriums des Innern die Ortssahtmg über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Ettingshausen vom 12. Juli 1919 wie folgt geändert:
I. Die in den § 12 und 17 der Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Ettingshausen vom 12. 3uli 1917 enthaltenen Gebühren und Strafsähe werden aufgehoben.
II. Die Gebühren für den Wasserbezug und die Strafsähe werden durch Beschluss des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Giessen festgesetzt.
III. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Verkündigung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Ettingshausen, den 1. April 1925.
Hess. Bürgermeisterei Ettingshausen.
O p p e r.
Bekanntmachung.
(Betr.: Feldbereinigung Wieseck; hier: den Ortsbering.
3n der Zeit vom 5. bis einschliesslich 11. Mai 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Wieseck der Kommissionsbeschluss Ziffer 1 vom 16. April 1925 mit dem allgemeinen Meliorationsplan
zur Einsicht der 'Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Wieseck schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 22. April 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
3n den Gemeinden Dr uchenbrücken und Ossenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
3n Bingenheim und Hof-Schleifeld (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
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