Zlmtsöcrlünöigungsblatt
für die provinziaidirettion Oberhesfen und für dar Kreisamt Gießen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Olur durch die Post zu beziehen.
Nr. 43 29. Mai 1925
Inhalts-Ucberstcht: Einziehung der Reichsbanknoten. Slrahensperre - 71laul- und Älauenfeud'e in Albach und Langsdorf Beseitigung dürrer Bäume und Hefte. - Gefunden. - Perloren. - Die Kreisfürforgerinnen. — Friedhofsordnungen mit entsprechenden Polizeiverordnungen der Gemeinden Reinhardshain, Treis a d. Lda.. Allertshausen und Odenhausen Dienstnachrichten.
Streifen sestzustcllcn. inwieweit die dürren Bäume und Aeste in Ihrem Dienstbezirke entfernt worden sind Gegen Säumige wollen Sie Strafanzeige erbeben und uns vorlegen
(Sieben, den 25. Mai 1925.
KreiSamt (Sieben. 3. 03.: Dr. Braun.
O^etr.: Einziehung von Reichsbanknoten.
Bekauntmachnug.
Wir weisen nochmals darauf hin. dab mit dem 5. Juni 1925 alle Reichsbanknoten, deren Ausfertigungsdaium vor dem 11. Oktober 1924 liegt, ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dab die Renten» bankscheine zu 50 Rentenmark mit dem Ausfertigungsdatum 1. Rovember 1923 nur noch bis zum 31. Mai 1925 bei den öffentlichen Kassen in Zahlung gegeben, bei den Kassen der Reichsbank aber bis 30. September 1925 umgetauscht werden können.
Den Bürgermeistereien wird empfohlen, Borstehendes in geeigneter Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Gieben. den 25. Mai 1925.
Kreisamt Gieben. 3. 03.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
Die Kreis st rabenortsdurchfahrtGrost'en. Lin- den im Zuge der Kreisstrabe „Gießen—Fra nlfun" wird vom 2. 3uni d. 3s. bis auf weiteres wegen Vornahme von Walz- arbeiten für jeden Verkehr gesperrt.
Der Durchgangsverkehr wird von Lang-Göns über Leih- gestern nach (Sieben und umgekehrt geleitet.
(Sieben, den 26. Mai 1925.
Kreisamt Gieben. 3. 03.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Albach.
3n Albach ist die Maul- und Klauenseuche erneut amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Albach und ein Beobachtungsgebiet bestehend aus den Gemarkungen Steinbach und Hof Ollbach.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf (Srunö des § 323 des StGB, mit Gefängnis.
x (Sieben, den 26. Mai 1925.
Kreisamt (Sieben. 3. 03.: Dr. Drau n.
Bekauutmachttttg.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.
Da die Maul- und Klauenseuche in Langsdorf nicht weiter um sich gegriffen hat, werden die Orte und Gemarkungen Hungen, Dettenhausen und Birklar aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Die Gemarkung Langsdorf bleibt bis auf weiteres noch Sperrgebiet.
(Sieben, den 27. Mai 1925.
KreiSamt Gieben. 3. 03.: Dr. Braun
03ctr.: Die Beseitigung dürrer Baume und Aeste im Feld und in den Gärten.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wie uns mitgeteilt wird, sind in vielen Orten die in Feld und Gärten vorhandenen abgestorbenen 03äume und Aeste bisher nicht entfernt worden. Wir nehmen daher erneut Anlab. Sie auf den § 1 des Polizeireglements vom 30. Dezember 1381 aufmerksam zu machen, wonach jedermann verpflichtet ist, innerhalb 4 Wochen nach der Aufforderung durch die Ortspolizei seine dürren 03äume und Aeste aus dem Felde und den Gärten zu entfernen. Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 37 des Feld- strasgesehcs mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Die Feld- schühen empfehlen wir entsprechend zu bedeuten, mit dem Auftrag, gegen Säumige den gegebenen Strafbestimmungen gemäß vorzugehen.
Gieben. den 25. Mai 1925.
Kreisamt Gieben. 3.03.: Dr. Braun.
An das Polizeiamt Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Wir weisen Sie ebenfalls auf die in vorstehender Verfügung angezogenen Q3eftimmungen hin und empfehlen, gelegentlich Ihrer
B e t r : Die Kreisfürsorgerinnen.
Bekanntmachung.
liniere Kreisfürsorgerinnen. die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte Gichmeder und Marg Ollüller, sämtlich in (Sieben wohnhaft, find in den Landgemeinden des Kreifes besonders in folgenden v3tocigen der sozialen Fürsorge tätig. Mutter- und Saug- lingsschutz, Tuberkulose- und Bädersürsorge Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenensürforge. Fürsorge für Pflege-, Klein- und Schulkinder sowie uneheliche Kinder. Fürsorge für Krüppel, Trinker und Geschlechtskranke sowie sür Sozial- und Kleinrentner.
Es werden vorwiegend tätig sein:
1. Schwester Lot te Sich meyer im Arbeitsbezirk Gieben- Land, umfassend die Gemeinden: Allendors a. d. Lahn. Alten-Buseck Daubringen, Groben-Buseck. Groß-Linden, (Srüiüngen, Heuchelheim, Holzheini, Klein-Linden. Lang-GönS, Leihgestern. Lollar Mainzlar, Rödgen. Ruttershausen, Staufenberg. Trohe.
2. Schwester Amalie Schmölze im Arbeits - bezirk Lich -Hungen, umfaffenb die Gemeinden Albach. Annerod, Bellersheim Bettenhausen. Birklar, Dors-Güll. Eberstadt, Garbenteich Hausen, Hungen. Inheiden. Langd, Langsdorf. Lich. Muschenheiin. Obbornhofen, Ober-Hörgern. Raberts- hausen. Rodheim, Steinbach, Steinheim. Trais-Horloss, Utphe, Villingen, Wahenborn-Steinberg. Wieseck.
3. Schwester Margarete Müller im Aibeits- bezirk Grün berg . umsassend die Gemeinden: Ailendors an bei Lumda. Allertshausen Beltershain, Bersrod. Beuern, Burk- hardsselden. Elimbach Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod (Srünberg. Harbach Hattenrod Kesselbrch, Lauter. Lindenstruth. Londors. Lumda, Ojjünftcr, Rieder-Bessingen. Ronnenroth, Ober- Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, üueefborn, Reinbardshain Reiskirchen. Röthges Rüddingshausen. Saasen, Stangenrod Stockhausen, Treis an der Lumda. Weickartshain, WeiterShaln, Winnerod.
Die Schwestern sind auf Zimmer Rr. 23 des Regierungsgebäudes Dienstags vormittags und in dringenden Fallen auch Freitags vormittags zu sprechen.
Die Herren Bürgermeister. Geistlichen, Aerzte. Lehrer, die Hebammen und alle sonstigen in der sozialen Arbeit stehenden Personen werden gebeten, die Kreisfürsorgerinnen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Gießen, den 25. Mai 1925.
KreiSamt (Sieben. 3. 03.: Schmidt.
Bekanntmachung.
03 e t r.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.
Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1925 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasfe Rr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.
Gießen, den 20. Mai 1925.
Polizeiamt (Sieben. Düchler.
Nachtrag
zur Friedhvfsordnung für den Friedhof der Gemeinde ReinhardShain.
Aus Grund deS Artikels 15 der Landgemeinbeordnuna wird auf Beschluß des Demeinderats nach gutächtlicher Aeußerung des Bürgermeisters und des KreiSausschusseS sowie nach erfolgter Offenlegung mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 30. April 1925 zu Rr M d 3. II 1567 folgender Rachtrag zur Friedhvfsordnung für den Friedhof der Gemeinde Reinhards- Hain vom 30. Oktober 1907 erlassen
Artikel 1.
Die vorgenannte Friedhvfsordnung wird wie folgt geändert: 3n § 4 fällt da« Wort „Großh.' weg.
§9 erhält folgend« Fassung
Wenn durch überragende Baumäste oder Gesträucher oder in anderer OBeife die Denkmäler oder Anlagen einer Rachbar-


