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die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 von nachmittags 5 Llhr ab bis zum Beginn der regelmäßigen Arbeitszeit des Oster samstags erteilt.
Alle anderen seither für den Karfreitag erteilten Ausnahmebewilligungen sind aufgehoben.
2. Gemäß Ziffer VII, Abs. 3 der Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November bis 17. Dezember 1918, in der Fassung der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 wird für die unter 1 genannte Zeit die Beschäftigung gewerblicher Arbeiter gestattet.
Gießen, den 20. März 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. D.: Wolf.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Obige Verfügung wollen Sie in ortsüblicher Weife in 3hrer Gemeinde bekanntgeben. Die Bäckereibetriebe 3hrer Gemeinde find besonders darauf hinzuweisei^
Gießen, den 20. März 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen im 3ahre 1925.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das find Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeugs für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Wagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach folgendem Rundreifeplan durchgeführt werden.
Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten:
7. April in Lollar (zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar und Daubringen.
15. April in Trais a. d. L.
16. April in Allendorf a. d. L. (zugleich für Climbach).
21. April in Londorf (zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rüddingshausen und Weitershain).
16. 3uni in Grünberg (zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain und Göbelnrod).
23. 3uni in Ettingshausen (zugleich für Harbach, Queckbom, Münster und Ober-Bessingen).
25. 3uni in Dilling en (zugleich für Nonnenroth).
7. 3uli in Hungen (zugleich für ^Itphe, 3nheiden, Trais- Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausen und Langd).
14. 3uli in Bellersheim.
15. 3uli in Obbornhofen.
16. 3uli in Langsdorf (zugleich für Dettenhausen).
21. 3uli in Lich (zugleich für Nieder-Dessingen).
28. 3uli in PNuschenheim (zugleich für Arnsburg und Birklar).
29. 3uli in Eberstadt (zugleich für Ober-Hörgern und Dorf- Güll).
18. August in Lang-Göns (zugleich für Holzheim).
20. August in Watzenborn-Steinberg (zugleich für Grüningen, Garbenteich und Haufen).
25. August in Leihgestern.
26. August in Großen-Linden.
3. September in Klein-Linden (zugleich für Allendorf a. der Lahn).
8. September in Heuchelheim.
10. September in Wieseck.
15. September in Großen-Duseck (zugleich für Alten-Duseck, Trohe, Rödgen und Beuern).
22. September in Reiskirchen (zugleich für Bersrod, Saasen mit Dollenbach, Winnerod und Lindenstruth).
24. September in Burkhardsfelden (zugleich für Hattenrod und Oppenrod).
Die Gemeinden Steinbach, Albach und Qlnnerob bringen ihre Gegenstände am 6. und 7. Oktober auf das Eichamt Gießen.
3m Bedarfsfälle mehr als ein Tag.
3n gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.
Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien die Cichtage in ortsüblicher Weise bekanntgeben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tages
zeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden 3nterefsenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.
Gießen, den 23. März 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Bläschenausschlag des Rindviehs.
Unter dem Rindviehbestand in Obbornhofen ist der Bläschenausfchlag festgestellt worden Rindvieh, das an dem Diäschenausschlag der Geschlechtstelle leidet oder dieser Seuche verdächtig ist, darf solange nicht zur Begattung zugelassen werden, als nicht durch den beamteten Tierarzt die vollständige Abheilung und ätnverdächtigkeit der Tiere festgestellt ist. Ein Wechsel des Gehöfts der kranken Tiere darf nur mit unserer Genehmigung erfolgen.
Die Bürgermeistereien der Nachbargemeinden von Obbornhofen werden beauftragt, den Ausbruch des Bläschenausschlags in Obbornhofen ortsüblich bekanntzugeben.
Gießen, den 25. März 1925.
Kreisamt Gießen 3. 'S. : Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des ^rkundenstempel^efehes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. 3an 1923.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs- und Wagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich ausgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Luxuswagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31. März 1926 von jetzt ab bis Ende März an allen Wochentagen vormittags von 8 bis 12 Uhr im Kreisamtsgebäude Zimmer Nr. 9 stattfindet. 3nnerhalb des gleichen Zeitraums können Abmeldungen von Automaten, Musikwerken, Luxuswagen und Reitpferden (unter Vorlage der 3ahreskarte) bei uns erfolgen.
Wer bis zum 31. März 1925 die Abmeldung der steuerpflichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.
Die für das Rj. 1924 ausgestellten Karten find vorzulegen.
Das Pvlizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt veröffentlichen
Gießen, den 2. März 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Sperrung der Gevrg-Phllipp-Gailstraße.
Da die Hausanschlußarbeiten in der Georg-PhiliPP-Gail- ftraße beendet sind, wird die von uns unterm 30. 3anuar ds. 3s. ungeordnete Straßensperrung wieder aufgehoben
Gießen, den 20. März 1925.
Polizei amt Gießen. Düchler.
Bekanntmachung.
Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.
Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. bis 15. März 1925 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.
Gießen, den 19. März 1925.
Pottzeiamt Gießen. Düchler.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Karl Burk I. zu Garbenteich wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Garbenteich gewählt und in fein Amt eingewiesen.
3n Reichelsheim i. W. ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
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