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Leihgestern zur Einsicht offen. Während dieser Zeit sind etwaige Einwendungen bei Meidung des Ausschlusses in diesem Verfahren bei der Bürgermeisterei Leihgestern vorzubringen und zu begründen.
Gießen, den 15. Juni 1925.
___________Hess. Kreisamt Gießen. I. V: Wolf.___________ Betr.: Verordnung über die Abänderung der Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 16. März 1925 (Reichsgesehbl. I. S. 25).
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises Gießen.
Im Aachgang zu unserem Ausschreiben vom 17. April 1925 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 33 — benachrichtigen wir Sie, daß die nach Art. 1 Ziffer 1 Abs. 3 Pos. 1—5 der Verordnung über die Abänderung der Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 16. März 1925 (Reichs- gesehblatt I. Seite 25) der höheren Landesverwaltungsbehörde obliegenden Aufgaben zufolge Verfügung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 9. Juni 1925 — zu Ar. M. A W. 12 080 — den Kreisämtern ebenfalls übertragen worden sind.
Wir empfehlen Ihnen, die Interessenten hierauf hinzuweisen.
G i e h e n , den 18. Juni 1925.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf ad. Lumda; hier Drainagen.
In der Zeit vom 23. bis einschließlich 29. Juni 1925 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Allendorf a. d. Lumda:
der Kostenausschlag über die im Jahr 1924 ausgeführten Drainagen nebst Abschrift der Kommissionsbeschlüsse vom 23. Januar Ziffer 1 und vom 20. März 1924 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hess. Bürgermeisterei zu Allendorf a. d. Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 11. Juni 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Aegierungsrat.
Bekanntmachung.
Während der Dauer der Instandsetzungsarbeiten an dem Schienenstrange der Biebertalbahn auf der Lahnbrücke dürfen Fuhrwerke nur im Schritt, Radfahrer und Kraftfahrzeuge jeder Art mit entsprechender Geschwindigkeit über diese Drücke fahren.
Gießen, den 16. Juni 1925.
Polizeiamt Gießen. Düchler.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Die konsularische Vertretung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken wird im Volksstaat Hessen von der Konsularabteilung der Bevollmächttgten Vertretung (Botschaft) der Anion der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Berlin wahrgenommen.
Das Ministerium des Innern hat in Hessen gestattet: Süddeutsche Baudenkmäler-Geldlotterie, 2000 Lose zu je 3 Rm.; Geldlotterie des Vereins Witwentrost e. V. in Pforzheim, 6000 Lose zu je 1 Rm., Ziehungstermin: 28. Oktober 1925.
Druck der Brühl'schen Aniversttäts-Duch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


