Ausgabe 
20.11.1925
 
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Betr.: Das Abhalten auswärtiger Amtstage.

An dis Bürgermeisterei Hungen und die Bürger­meistereien der benachbarten Gemeinden.

Am 30. November findet zwischen 9 Ahr und 121/2 Ahr auf dem Rathaus in Hungen ein Amtstag statt. Wir empfehlen, durch ortsübliche Bekanntgabe darauf hinzuweisen.

Gießen, den 18. November 1925.

Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.

Betr.: Die Ausführung des Reichsviehseuchengesehes: hier: die Ausstellung von Axsprungszeugnissen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

In letzter Zeit ist die Beobachtung gemacht worden, daß Bürgermeistereien Arsprungszeugnisse auf Grund tierärztlicher Gesundheitszeugnisse und für Vieh arlsstellsn, das gar nicht aus der Gemeinde der das Arsprungszeugnis ausstellsnden Bürger­meisterei stammt, sondern in diese von Viehhändlern eingesührt ist. Dieses Verfahren ist unzulässig und geeignet, den Wert und Zweck der Arsprungszeugnisse für die Seuchenbekämpfung völlig auszuschalten.

Arsprungszeugnisse dürfen nur für Tiere ausgestellt werden, welche in der Gemeinde gezüchtet oder in den letzten zwei Monatev dauernd darin gehalten worden Jinb.

Strenge Beachtung der Vorschriften wird Ihnen zur Pflicht gemacht.

Gießen, den 17. November 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Drau n.

Betr.: Osterferien 1926.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Osterferien 1926 beginnen am Sonntag, 28. März.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 19. April 1926, mit der Aufnahmeprüfung, und Dienstag, den 20. April 1926, mit dem vollen lehrplanmähigen Anterricht.

Gießen, den 16. November 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg,- hier: Drainagen.

3n der Zeit vom 21. bis einschließlich 27. November 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Watzen- born-Steinbepg

das Drainageprojekt nebst Abschrift des Kommissions­beschlusses Ziffer 2 vom 9. November 1925

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. ~

Friedberg, den 11. November 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

i ruct t'cr p>i u i) llcven Anwersitats-Duch. und Steindruckeret R. Lange Gießen.