Ausgabe 
17.3.1925
 
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Bekanntmachung.

Detr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Jan. 1923.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Er­hebung der Stempelabgabe für Verkaufs- und Wagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Luxus­wagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31. März 1926 von jetzt ab bis Ende März an allen Wochentagen vormittags von 8 bis 12 Llhr im Kreisamtsgebäude Zimmer Ar. 9 stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeitraums können Abmeldun­gen von Automaten, Musikwerken, Luxuswagen und Reitpferden (unter Vorlage der Jahreskarte) bei uns erfolgen.

Wer bis zum 31. März 1925 die Abmeldung der steuer­pflichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meldung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.

Die für das Rj. 1924 ausgestellten Karten sind vorzulegen.

Das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt veröffentlichen.

Gießen, den 2. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.

Bekanntntachung.

Betr.: Das Abhalten auswärtiger Amtstage.

Am Mittwoch, dem 25. März ds. 3s., vormittags von 9bisl Hfjr, findet im Rathaus zu Lich ein Amtstag der unterzeichneten Behörde statt.

Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbe­zirken Lich und Aidda können dort vorgebracht werden.

Die Bürgermeistereien der in den genannten Amtsgerichts­bezirken gelegenen Gemeinden werden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden ortsüblich bekanntzugeben.

Gießen, den 13. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des 3nnern hat folgende Ausspielungen gestattet: Ortsvorstand Groß-Rohrheim, 6000 Lose zu je 1 Rm., Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 19. Mai 1925; Stadtvorstand Lauterbach, 8000 Lose zu je 1 Rm., Vertriebs­gebiet: Provinz Oberhessen, Ziehungstermin: 3. 3uni 1925; Mannheimer M aim a r k t l o tt eri e, 10000 Lose zu je 1 Rm., Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 12. Mai 1925; 106. und 107. Frankfurter Pferdemarktlotterie, je 4000 Lose zu je 1 Rm., Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 6. Mai und 7. Oktober 1925. Der Ziehungstermin der Geldlotterie des Odenwaldklubs wurde auf den 15. Mai 1925, derjenige der aus Anlaß des Pferde- und Zuchtviehmarktes in Groß- Amstadt genehmigten Ausspielung auf den 17. September,. 1925 verlegt.

Das Ministerium des Innern hat dem evang. Pfarramt Frischborn zugunsten des Kirchbaues in Dlihenrod die Erlaubnis zum Vertrieb von 100 000 Kärtchen durch die evang. Pfarrämter bis Ende Dezember 1925 erteilt.

3n den Gemeinden Weckesheim und Büdesheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

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