Ausgabe 
17.3.1925
 
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Amtsveriündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Gberhesien und für dar Kreisamt Lietzen.

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Nr. 22 17. März 1925

InhaltS-Ueberficht: Reichsprästdentenwahl. - Geschäftsgang bei dem Kreisamt Gießen. - Verkauf von Weidenkätzchen. Maul- und Klauenseuche. - Erweiterung der Wasserleitung und Kanalisation in Lich. - Prüfung von Blitzableitern. - Urkundenstempelgesetz. - __Auswärtige Amtslage. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Wahl des Reichs­präsidenten vom 4. Mai 1920 in der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (RGBl. 1924 I 6. 168) haben wir den Ministerial­rat Dornemann in Darmstadt (Dienstadresse: Staatsmini­sterium, Reckarstrahe 7) zum Wahlleiter des Wahlkreises Rr. 33 Hessen-Darmstadt und den Legationsrat Dr. Heinemann in Darmstadt (Dienstadresse: wie vor) zu dessen Stellvertreter für die am 29. März 1925 stattfindende Wahl des Reichspräsidenten ernannt.

Diese Ernennung gilt auch für eine etwaige zweite Wahl am 26. April 1925.

Darmstadt, den 11. März 1925.

Hessisches Gesamtministerium.

gez Ulrich. vonDrentano. Henrich. Raab.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Geschäftsgang bei dem Kreisamt Gießen.

Die Anzahl der Besucher unseres Amtes, die täglich durch mündliches Borsprechen ihre Angelegenheiten glauben fördern zu können, hat in letzter Zeit eine derartige Höhe erreicht, daß die Beamten für die ordnungsmäßige und rechtzeitige Erledi­gung ihrer sonstigen Arbeiten nicht mehr genügend Seit haben.

Wir sind deshalb wiederholt genötigt, die Kreisbewohner hiermit d r i n g l i ch st zu ersuchen, sich für Besuche in erster Linie nur der Amtstage zu bedienen. Wir haben, um dies zu ermöglichen, neben dem Dienstag- Vormittag jeder Woche, noch den Freitag- Vormittag jeder Woche als A m t s t a g bestimmt. Im übrigen ersuchen wir, nur in solchen Fällen auf dem Amt vorzusprechen, die so dringend sind, daß der nächste Amtstag nicht abgewartet werden kann. An den Dienstag- und Freitag-Rachmitlage n, sowie an den übri- gen Wochentagen wird von jetzt ab das Amt. soweit nicht Fälle dringendster Ratur vorliegen, für das Publi­kum geschlossen sein, so daß Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, aus Abfertigung nicht rechnen können.

Gießen, den 14. März 1925.

Kreisamt Gießen. Graef.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden, außerdem durch Aushang des Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Plakats zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter wird den Bürgermeistereien der Landgemeinden zur Pflicht gemacht, Gesuche, einerlei welcher Art, die von Ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der P o st hierher zu schicken, und nicht, wie dies vielfach gebräuchlich war, den Gesuchstellern zur persönlichen Abgabe bei uns zu übergeben.

Gießen, den 14. März 1925.

Kreisamt Gießen. Graef.

Betr.: Das Feilhalten und den Verkauf von Weidenkätzchen.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden, sowie an die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir weifen Sie auf die Ortspolizeiverordnung vom 18. Fe­bruar 1922 abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Rr. 25 vom 23. Februar 1922 hin. Die Ortspolizeibehörden werden ferner beauftragt, das Forst- und Feldschuhpersonal anzuweisen, die Einhaltung der Vorschriften streng zu überwachen.

Gleichzeitig empfehlen wir. in geeignet erscheinender Weise darauf hinzuwirken, daß die Blütenstaub spendenden Sträucher, wie Weide- und Haselstrauch, die zur Förderung der Bienenzucht wichtig sind, geschont werden. Es kann dies unter anderem auch durch Belehrung in den Schulen und durch das Forst- und Feld­schuhpersonal geschehen.

Gießen, den 12. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen: hier: Erlöschen der­selben.

Rachdem in dem Sperrgehöft Gießen, Hammstraße 7, sämt­liches Klauenvieh getötet und vorschriftsmäßige Desinfektion aus­geführt worden ist, werden die durch unsere Bekanntmachung vom 7. März angeordneten Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.

Gießen, den 14. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 05.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Erweiterung der Wasserleitung und Kanalisation der Stadt Lich.

Die Sperrungen der Kreisstraßen LichRieder-Des­sin g e n und Lich Steinbach sind aufgehoben.

Gießen, den 13. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 05.: Dr. Drau n.

Detr.: Anlage und Prüfung von Dlihableitern.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Elektrotechnische Lehranstaft des Physikalischen Vereins veranstaltet in der Woche vom 20. auf 25 April einen Kursus über Anlage und Prüfung von Dlihableitern.

Der Zweck dieses Kursus besteht darin, Eleftroinstallateure, Spengler, Dachdecker usw., welche sich mit der Herstellung von Dlihableitern beschäftigen, sowie Deamte, denen ihre Beurteilung zufällt, in gemeinverständlicher Weise mit den Grundsätzen be­kannt zu machen, deren Verständnis zur sachgemäßen Herstellung eines dauernd zuverlässigen Dlihableiters und zur sicheren Prü­fung seiner Zuverlässigkeit unbedingt erforderlich ist.

Um in erster Linie selbständigen Gewerbetreibenden die De- teillgung an dem Unterrichtskursus zu ermöglichen, ist die Dauer auf die Zeit von 6 Tagen festgesetzt.

Der Unterricht findet vormittags von 10 bis 12 und nach­mittags von 3 bis 5 Uhr statt, so daß es den in den Rachbar­städten wohnenden 3nteressenten ohne zu große Zeitopfer mög­lich ist, daran teilzunehmen.

Der Unterricht wird von Herrn Prof. Dipl.-3ng. R u p p e l erteilt.

Der Lehrgang beginnt mit den Grundlagen des Blitzableiter- baues, erläutert die darauf bezüglichen Leitsätze des 05erbandes Deutscher Cleftrotechniker und zeigt ihre Anwendung an charak­teristischen Cinzelfällen. Es folgen Aufstellung von Kosten­anschlägen, Uebungen im Gebrauch der Meßbrücke, Besichtigung mustergültiger Anlagen, Aussprache darüber schließen den Lehr­gang ab.

Der Unterricht wird in gemeinverständlicher Form erteilt, so daß zu seinem Verständnis keine wissenschaftlichen Vorkennt­nisse erforderlich sind, sondern handwerkmäßiges Können auf dem Gebiete und die Kenntnisse der Volksschule genügen.

21m Schluß des Kursus steht e3 den Teilnehmern frei, sich einer Prüfung zu unterziehen, über deren Ausfall ein Zeugnis erteilt wird.

Der Lehrgang 1925 beginnt Montag, den 20. April, vor­mittags 10 Uhr, im Gebäude des Physikalischen 05ereins, Robert- Mayerstraße 2.

Die Teilnehmergebühr beträgt 40 Mk. und ist bei Aufnahme auf das Postscheckkonto der Elektrotechnischen Lehranstalt des Physikalischen Vereins Frankfurt a. M. Rr. 554 07 einzuzahlen.

Zur Sicherung eines guten Erfolges wird nur eine beschränkte Teilnehmerzahl ausgenommen.

Anmeldungen mit Angabe über bisherige Betätigung sind möglichst frühzeitig an die Elektrotechnische Lehranstalt des Physi­kalischen Vereins, Frankfurt a. OK., Robert-Mayerstraße 2, zu richten.

Wir ersuchen, etwaige Interessenten in geeigneter Weise auf den Lehrgang und die Rotwendigkeit rechtzeitiger Anmeldung aufmerksam zu machen.

Gießen, den 10. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 05.: Dr Heß.