AmtsverlimdigungMatt
für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Eietzen.
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Nr. 31 17. April 1925
ZnhaltS-Acbersicht: Wohnungsbau. - Diehmarkt in Grünberg. - Maul- und Klauenseuche in Albach. - Feldbereinigungen in Klein-Linden und Ettingshausen.__
Bekanntmachung,
die Förderung des Wohnungsbaues im Jahre 1924 durch Dau- darlehen aus Landesmitteln vom 25. April 1924 betreffend.
Vom 8. April 1925.
Der im Abschnitt 11, Ziffer 5, Absah 1, unserer Bekanntmachung vom 25. April 1924 (Reg.-Bl. <5. 252) auf 5 v. Sy festgesetzt gewesene Zinsfuß wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1925 ab auf 2 v. H. herabgesetzt.
D a r m st a d t, den 8. April 1925.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Bekanntmachung.
B e t r.: Viehmarkt zu G r ü n b e r g.
Es wird genehmigt für Donnerstag, 23. April 1925, die Abhaltung eines Klauenviehmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es darf nur aufgetrieben werden.
1. Vieh aus Zucht beständen der Kreise Gießen, Alsfeld und Schotten. Durch Airsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis ist durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes beizubringen.
3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegendem Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Markt- plah zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allen» fallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtrans- porttert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 8 bis 9 Uhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum RVG.)
Gießen, den 16. April 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
D e t r.: Maul- und Klauenseuche in Albach.
An Albach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Albach und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus der. Gemarkung Steinbach.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 15. April 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: Pachtent- schädigungsverzeichnis.
3n der Zeit vom 21. bis einschließlich 27. April 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Dürgermeisterei zu Klein-Linden das Pachtentschädigungsverzeichnis pro 1923 und 1924 infolge des Dammrutsches der Verbindungsbahn bei Gießen nebst Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 4 vom 10. März 1925
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Dürgermeisterei Klein- Linden schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 6. April 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
AI e b e I, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: Kostenausschlag.
3n der Zeit vom 17. bis einschließlich 24. April 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Dürgermeisterei Ettingshausen der Kostenausschlag nebst Beschluß der Vollzugskommission vom 19 20 Februar 1925 und des Gemeinderats vom 28. März 1925
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlcgungszeit bei der Dürgermeisterei Ettingshausen schriftlich und mit Gründen versehen einzurerchen.
Friedberg, den 6. April 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Hebel, Regierungs-Assessor.
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