Ausgabe 
15.5.1925
 
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Vorstand die erforderlichen Angaben der Bürgermeisterei zu übersenden.

Muster der -Zählpapiere werden den Bürgermeistereien dem­nächst zugehen.

Es wird insbesondere empfohlen, jetzt schon geeignete Per­sonen zur Unterweisung der Zähler ausfindig zu machen. Die Zentralstelle für die Landesstatistik beabsichtigt, durch einen ihrer Beamten bei den Kreisämtern Vorbesprechungen abhalten zu lassen, zu dem Zweck, die mit der Unterweisung der Zähler betrauten Personen über die Zählung eingehend zu informieren. Näheres darüber wird Ihnen vom Kreisamt noch zugehen.

Die ausgefüllten und bescheinigten Haus­haltungslisten, Land- und For st Wirtschafts­bogen, Gewerbebogen, Kontrollisten und Ge­meindebogen sind spätestens am 10. Juli ds. Is. an das zuständige Kreisamt abzusenden. Der Termin muß unbedingt eingehalten werden. Für die fünf größten Städte kann eine Hinausschie­bung des Termins erfolgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Zählungs­ergebnisse nur für statistische Zusammenstellungen, keines­falls zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken, verwendet werden.

Wer sich weigert, die vorgeschriebenen Eintragungen in die Erhebungspapiere zu machen, oder wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 R.-M. bestraft.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maß­nahmen zur gewissenhaften Durchführung alsbald zu treffen.

Gießen, den 12. Mai 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Großen-Linden: hier Regulierung des Lückebachs oberhalb der Main-Weser-Dahn.

In der Zeit vom 19. Mai bis einschließlich 4. Juni 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Linden

das Projekt über die Regulierung einer Teilstrecke des Lückebachs nebst Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 28. April 1925 und Schreiben der Gemeinde Großen- Linden vom 25. April 1925

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hess. Bürgermeisterei zu Großen-Linden schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Friedberg, den 7. Mai 9125.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andre s, Regierungsrat.