Ausgabe 
13.11.1925
 
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öffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dein Polizeiamt, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 5. November 1925.

Hessisches Polizeiamt. 3. V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Holzheim: hier: die Arbeiten des HI. Abschnitts (Zuteilungsplan).

Mit Entschließung vom 2. November 1925 hat das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernäh­rung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Holzheim für vollziehbar erklärt.

Ich besftmme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen? tumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungs- gesetzes den 1. Dezember 1925 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grund­stücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.

Die ^leberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Be­dingungen:

1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grund­stücken vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Ver­änderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hier­durch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zu­geschrieben.

Friedberg, den 4. November 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Negierungsrat.

Dicnstttachrichten des Kreisamtes.

Wilhelm Nudel von Steinheim wurde zum Wiege­meister für die Gemeinde Steinheim bestellt und verpflichtet.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Stcindruckerei R. Lange. Gießen.