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öffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dein Polizeiamt, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.
Gießen, den 5. November 1925.
Hessisches Polizeiamt. 3. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Holzheim: hier: die Arbeiten des HI. Abschnitts (Zuteilungsplan).
Mit Entschließung vom 2. November 1925 hat das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Holzheim für vollziehbar erklärt.
Ich besftmme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen? tumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungs- gesetzes den 1. Dezember 1925 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die ^leberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 4. November 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Negierungsrat.
Dicnstttachrichten des Kreisamtes.
Wilhelm Nudel von Steinheim wurde zum Wiegemeister für die Gemeinde Steinheim bestellt und verpflichtet.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Stcindruckerei R. Lange. Gießen.


