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Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, das) dic> für das Kalenderjahr 1924 ausgestellten Waffenscheine mit Ausnahme der bis zum 31. März d. Js. lautenden verfallen und ungültig sind.
Giehen, den 7. Januar 1925.
________________Polizeiamt Gießen. Büchler.
Dienstnachrichten Vcs Kreisamtes.
In den Gemeinden Aieder-Erlenbach, Ober-Eschbach und Büdesheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung bilden ein Sperrgebiet. Als Deobachtungsgebiet wurden erklärt: für die Gemeinde Aieder- Erlenbach die Orte und Gemarkungen Harheim, Aieder-Eschbach und Massenheim, für die Gemeinden Ober-Eschbach und Büdesheim die Orte und Gemarkungen Aieder-Eschbach und Heldenbergen.
Aachdem die Maul- und Klauenseuche in Alsfeld in weiteren Gehöften festgestellt worden ist, sind die Orte und Gemarkungen Altenburg, Elbenrod, Eifa, Liederbach, Romrod, Leusel, Reibertenrod, Schwabenrod und Münch-Leusel zu Beobachtungsgebieten erklärt worden.
Aachdem die Maul- und Klauenseuche in Wahlen (Kreis Alsfeld) fast erloschen ist, wird das noch bestehende Beobachtungsgebiet, zu dem die Orte und Gemarkungen Arnshain und Gleimenhain und ein Teil der Gemarkung Kirtorf gehören, aufgehoben.
In Höckersdorf (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Die Gemarkung Höckersdorf ist zum Sperrbezirk, und die Gemarkung Groh-Eichen zum Deobachtungsgebiet erklärt worden.
In Sterzhausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Das Ministerium des Innern hat der Anstalt für Epileptische in Aieder-Ramstadt die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis Ende Dezember 1925 für das Gebiet des Volksstaates Hessen erteilt.
Das Ministerium des Innern hat folgende Geldlotterie. Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Aothilfe in Berlin, 10 000 Lose zu je 3,30 Mk., Ziehungstermin: 15. bis 17. Januar 1925, und folgende Ausspielung: Ortsgewerbeverein Ingelheim, 30 000 Lose zu je 1 Mk., Ziehungstermin: Mai 1925, im Bolksstaat Hessen gestattet.
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